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Bund Naturschutz fordert nach heutigen Entscheidungen des VGH zur geplanten A 94 den endgültigen Verzicht auf die Isentaltrasse

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhängt Baustopp, bestätigt Abwägungsmängel des Planfeststellungsbeschlusses und ruft EuGH an

19.04.2005

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat die heutigen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zur geplanten A 94 östlich von München als Erfolg für den Naturschutz und die Menschen im Isental bezeichnet. „Konsequenz des vom Gericht verhängten Baustopp muss nun sein, dass endlich die vom BN seit Jahrzehnten geforderte Alternativtrasse „Trasse Haag“ auf der bestehenden B12 realisiert wird.“ forderte Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN). Der BayVGH hat im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen des BN und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Isentaltrasse vom 7.3.2002 angeordnet (=Baustop).

Im Verfahren wurde der hohe Stellenwert des europäischen Naturschutzrechtes (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bestätigt. Dies hat nun sogar zu einer Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geführt. „Davon unabhängig hat sich aber schon im Verfahren gezeigt, dass prioritäre Lebensräume wie Auwälder einem hohen Schutzstatus unterliegen müssen und dass die Anwendung der FFH-Richtlinie zu einer höheren Qualität der naturschutzfachlichen Prüfung führen muss“, bewertete Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern das Ergebnis. Das Isental ist seit 2004 auf Druck der EU vom Freistaat Bayern als sog. FFH-Gebiet vorgeschlagen, die EU konnte jedoch wegen der Verzögerungen der Länder bei der Gebietsmeldung die Gebietsliste noch nicht endgültig abschließen. Dennoch dürfen die Gebiete nicht verschlechtert werden. Der EuGH soll nun klären, welches Schutzregime für diese Gebiete gilt. Während der Verhandlungen hatten die Richter bereits festgestellt, dass die Autobahn auf jeden Fall einen erheblichen Eingriff in den prioritären Lebensraum bedeuten würde.
Das Gericht hat in seiner Begründung für den Baustopp auch auf die Abwägungsmängel des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 07.03.2002 hingewiesen. In den 11 Verhandlungstagen haben die Experten des BN, der 4 klagenden Gemeinden und der 23 klagenden Privatpersonen zahlreiche Defizite und Fehler in der Abwägung und bei der Beachtung von europäischem Naturschutzrecht aufgezeigt. Das Gericht hat diese Abwägungsmängel bestätigt, die Planfeststellungsbehörde kann diese eventuell durch ein ergänzendes Verfahren oder aber durch die Wahl der Alternativtrasse beheben. Der Rechtsanwalt des BN, Dr. Ulrich Kaltenegger hält das weitere Festhalten an der Isentaltrasse „juristisch jedoch für ein gewagtes Abenteuer. Es spricht auch juristisch alles dafür, nicht länger an einer rechtlich zweifelhaften Trasse Dorfen festzuhalten und statt dessen endlich die Trasse Haag umzusetzen“. Der BN hat bereits angekündigt, dass er gegen die Alternativtrasse „Haag“ keine Rechtsmittel einlegen werde.
Bedauert hat der BN, dass die Klagen der vier Gemeinden abgewiesen wurden.