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BUND Naturschutz kritisiert Genehmigung weiterer Hähnchenmast-Agrarindustrieanlage in Bayern

Genehmigungsbescheid für 124.000 Hähnchenmastplätze in Eschelbach - Bayerische Staatsregierung und Agraministerinnen von CSU und CDU verantwortlich für verfehlte Agrarpolitik und weiteres Sterben bäuerlicher Betriebe

14.01.2021

Nachdem der BUND Naturschutz gemeinsam mit einer Bürgerinitiative den Bau einer industriellen Hähnchenmastanlage in Eschelbach, Landkreis Pfaffenhofen, vor Gericht verhindert hatte, wurde nun eine neue Genehmigung für einen Stall mit etwas verringerter Zahl an Hähnchenmastplätzen genehmigt.

„Die Verantwortung für das fortdauernde Bauernhofsterben und die Privilegierung derartiger Massentierhaltungen unter dem Deckmantel eines bäuerlichen Betriebes, trägt die bayerische Staatsregierung“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Ministerpräsident Markus Söder verspricht zwar wortreich, sich für „Agrarökologie statt Agrarkapitalismus“ einzusetzen, hat es aber bisher nicht für nötig gehalten, Änderungen im Baugesetzbuchs durchzusetzen. Nur damit hätten die Gemeinden die Möglichkeit, das „privilegierte Bauen“ solch großer Anlagen im Außenbereich einzuschränken“, so Mergner. Der BUND Naturschutz werde aufgrund dieser falschen Agrarpolitik gezwungen, aller Vorrausicht nach auch gegen den neuen Genehmigungsbescheid zu klagen.

Zur Erhaltung der bayerischen noch mittelständisch geprägten Agrarstruktur sei es erforderlich, den Konkurrenzdruck durch Tierhaltungsanlagen im industriellem Maßstab einzuschränken. „Mit Vorgaben zu einer flächengebundenen Tierhaltung von zwei Großvieheinheiten pro Hektar und der Pflicht zu höheren Anteilen selbsterzeugten Futters, statt einer theoretischen Futterrationsberechnung, könnte der Bau überdimensionierter Tierhaltungsanlagen erschwert werden“, erläutert Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin.

„Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Bioanbau in unserem Landkreis vorangebracht wird und Anlagen, wie die in Eschelbach verhindert werden, da sie eine falsche Weichenstellung sind, wenn wir zu einer tier-und umweltgerechten Fleischerzeugung kommen wollen, so Christine Janicher-Buska, stellvertretende Vorsitzende der BN Kreisgruppe Pfaffenhofen.

Im Genehmigungsbescheid für die Hähnchenmastanlage rechnet das Amt für Landwirtschaft vor, dass ausreichend Fläche zur Verfügung steht, um theoretisch die Hälfte des erforderlichen Futters für die Produktion von knapp einer Million Hähnchen pro Jahr bereitzustellen. Hierbei wird bislang einfach mit Erträgen von Futterkomponenten gerechnet, die hohe Erträge bringen und davon ausgegangen, dass weitere erforderliche Futterkomponenten, wie z.B. das erforderliche Eiweißfutter, in dem Fall Sojabohnen, am Markt zugekauft werden können. Es ist nach bisheriger Rechtslage unerheblich, ob Futterkomponenten dann auch tatsächlich am Betrieb angebaut werden.

Der BUND Naturschutz hat 2019 im Klageverfahren gegen die damals beantragten 144.000 Masthähnchenplätze in Eschelbacht Recht bekommen. Im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts in München vom 22.3.2019, wurde der Begriff „das Futter“ so ausgelegt, dass die essentiellen anbaufähigen Futterbestandteile erfasst werden müssen.

Der BUND Naturschutz weist darauf hin, dass es in der Nachbarschaft der Anlage zu höherer Belastung mit allergenen Stäuben und Lärm, aber auch zu Immissionsbelastungen durch die Transportfahrzeuge kommen wird, wenn die Anlage in Betrieb genommen werden dürfte.

Immerhin werden im neuen Genehmigungsbescheid Ent- und Beladefahrten in den Nachtstunden im stark eingeschränkt.

Der Genehmigungsbescheid liegt bis zum 25.1 2021 aus, danach beginnt die einmonatige Frist, innerhalb der Klage gegen den Bescheid eingelegt werden kann. Der BUND Naturschutz prüft derzeit, welche weiteren rechtlichen Schritte gegen den Genehmigungsbescheid eingeleitet werden können und wird aller Voraussicht nach eine weitere Klage einreichen.

Wer das weitere Engagement gegen die Industrialisierung der Tierhaltung in Bayern und eine voraussichtliche Klage gegen den Genehmigungsbescheid für die Mastanlage in Eschelbach unterstützen will, kann dies mit einer Spende auf folgendes Konto tun:  

BUND Naturschutz in Bayern e.V., Verwendungszweck: Spende Eschelbach
IBAN: DE27 7002 0500 0008 8440 00

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin, Tel. 0911 81 87 8 20, mobil: 0160 76 14 336, marion.ruppaner@bund-naturschutz.de