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Bundeskabinett beschließt Erleichterung von Wolfsabschüssen - Herdenschutz muss Priorität bekommen

Mit dem vorgestern vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Änderung des Naturschutzgesetzes soll der Abschuss von Wölfen erleichtert werden. Quasi durch die Hintertür würde damit auch das Töten anderer geschützter und seltener Arten erleichtert. „Bei ge-schützten und seltenen Wildtieren, die Schäden in der Landnutzung verursachen, ist ein gut durchdachtes Management nötig. Beim Wolf besteht das aus funktionierendem Herdenschutz mit Zäunen und gege-benenfalls auch Herdenschutzhunden. Der Abschuss von Wölfen muss dagegen Ultima Ratio des Wolfsmanagements bleiben“, kommentiert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz (BN).

24.05.2019

"Mit der pauschalen Erleichterung der Tötung von gefährdeten Tieren hat die Bundesregierung die hitzige Diskussion um den Wolf leider missbraucht, um den Artenschutz insgesamt zu schwächen", so Geilhufe. "Wir haben das Bundesumweltministerium nun erneut aufgefordert, diese Änderung auf den Wolf einzugrenzen." Eine Entnahme von nach EU-FFH-Richtlinie, Anhang IV streng geschützten Tieren, also auch den Wölfen, soll nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schon bei "ernsten" statt "erheblichen" wirtschaftlichen Schäden möglich sein. Auch soll es zukünftig möglich sein, in einem Gebiet mit Rissen von Weidetieren so lange Wölfe zu töten, bis der tatsächlich verursachende Wolf erlegt ist.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Debatte weiter auf den Abschuss der Wölfe verschoben, statt sich dem für den Schutz der Weidetiere viel wichtigeren Thema Herdenschutz zu widmen. In Bayern existiert trotzt der bereits seit Jahren geführten Debatte um den "Managementplan Wolf, Stufe 3" auch für diese Weidesaison noch kein Förderprogramm, das die Weidetierhalter bei den Kosten für den Herdenschutz entlastet.

Auch gibt es von der EU noch kein grünes Licht für die betriebsbezogene Förderung der laufenden Kosten des Herdenschutzes (z.B. Zusatzaufwand beim Ausmähen der wolfssicheren Zäune, Futter der Herdenschutzhunde). "Es brächte den Weidetierhaltern tausendmal mehr, wenn Bund und Länder in Brüssel mit vereinten Kräften auf die Fördermöglichkeit für die laufenden Kosten des Herdenschutzes hinwirken würden. Leider werden stattdessen wirkungslose Alibi-Aktivitäten wie Bejagung und Bestandsregulierungen diskutiert", kritisiert Martin Geilhufe. Auch eine gekoppelte Weideprämie, die die schwierige ökonomische Lage insbesondere der Schafhalter direkt und schnell verbessern würde, wird von denselben Politikern blockiert, die sich mit leichteren Abschüssen als Helfer oder gar Retter der Weidetierhalter positionieren wollen.

Es besteht die Gefahr, dass falsche Hoffnungen bei den Weidetierhaltern geweckt werden, der Schutz ihrer Tiere ließe sich mit dem Gewehr bewerkstelligen. Es wäre fatal, wenn dies dazu führen würde, dass der Aufbau eines wirkungsvollen Herdenschutzes verzögert oder aufgehalten wird. Die verantwortliche Politik muss nun schnell klar stellen, dass auch mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes der Wolf nach wie vor unter strengem Schutz steht und ein Abschuss eines Wolfes nur nach Überwindung ordnungsgemäßen Herdenschutzes als letzter Schritt des Wolfsmanagements zulässig sein wird.

Außerdem kann der Abschuss von Wölfen auch zu vermehrten Übergriffen auf Weidetiere führen und somit das Problem eher verschärfen als zu lösen: nämlich wenn die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe in der Folge einwandern oder unerfahrene, verwaiste Jungwölfe versuchen Beute zu machen.

Für Rückfragen:

Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, Tel. 0911/57529412, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de

Dr. Christine Margraf, BN-Artenschutzreferentin, Tel. 089 /548298-89,

E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de

Die Stellungnahme des BUND zu den geplanten Änderungen des Naturschutzgesetzes kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.bund.net/lex_lupus

Weitere Informationen und Hintergründe zum Wolf finden Sie unter:

https://www.bund-naturschutz.de/tiere-in-bayern/wolf.html