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Bundestagswahl: Nordanbindung Flughafen Nürnberg stoppen – wie stehen die Bundestags-kandidat*innen dazu?

Mit einer Fotoaktion hat der BUND Naturschutz zusammen mit dem Bündnis „Nein zur Flughafen-Nordanbindung“ heute die Einstellung der Planungen zur Direktverbindung des Flughafens zur Autobahn A3 durch den Reichswald gefordert.

11.02.2025

„Die geplante Nordanbindung zum Flughafen ist nicht nur aus der Zeit gefallen, sie ist auch eine Gefahr für den Reichswald als Erholungsraum, das europäische Vogelschutzgebiet und die Erreichung der Klimaziele“, kritisiert Oliver Schneider, Stellvertretender Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt. „Sie muss in der nächsten Legislaturperiode nach der Wahl endlich gestrichen werden.“

Bei einer Veranstaltung des Vorstadtvereins Nürnberg-Nord am 23.01.25 wurden alle anwesenden Kandidierenden gefragt, wie sie zum geplanten Bau der Nordanbindung stehen. Sämtliche Kandidierende der demokratischen größeren Parteien, also CSU, SPD, Bündnis 90/die Grünen, FDP, die Linke, ÖDP und Volt erklärten, sich für die Herausnahme der Flughafen-Nordanbindung aus dem Bundesverkehrswegeplan – sofern gewählt - einzusetzen. Damit hat das Bündnis einen weiteren Zwischenerfolg erreicht. 

Roland Warten, Sprecher des Bündnisses „Nein zur Flughafen-Nordanbindung“: „Wir sind froh, dass sich alle demokratischen Parteien gegen die Nordanbindung aussprechen. Dieser breite Konsens zeigt, wie unsinnig das Projekt ist und ermutigt uns, unseren Kampf dagegen fortzusetzen!“ 

Dr. Rainer Hartmann, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Erlangen: „Selbst die neue Bundesverkehrsprognose sieht einen Rückgang des PKW-Verkehrs um zwei Prozent allein in den nächsten 15 Jahren voraus. Vor diesem Hintergrund noch mehr Straßen zu bauen, während der Sanierungsbedarf bei der bestehenden Infrastruktur immer dramatischer sichtbar wird, ist ganz klar der falsche Weg. Gerade auch für eine zukunftsfähige Wirtschaft, ein dauerhaft bezahlbares Leben und zur Vermeidung unbezahlbarer Umwelt- und Klimaschäden braucht es andere Ansätze als noch mehr Asphalt.“

Mit monatelanger Verzögerung hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich einen Vorschlag für die Bedarfsplanüberprüfung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 an die Mitglieder des Verkehrsausschusses übermittelt. Jetzt ist der Bundestag gefordert, sich damit zu befassen. Vermutlich wird das erst in der kommenden Legislaturperiode behandelt.

Reinhard Scheuerlein, Regionalreferent des BUND Naturschutz: „Die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans bietet die Chance, die Planung von Schienen und Straßen deutschlandweit zu verbessern. Das Bundesverkehrsministerium kommt in seiner Untersuchung jedoch zu dem Schluss, dass an allen Projekten der bisherigen Bedarfspläne festgehalten werden soll. Diese Fehleinschätzung verhindert eine zielgerichtete Priorisierung der Projekte und kann dazu führen, dass neue Straßen geplant und gebaut werden, während andernorts Brücken gesperrt werden müssen.“

Hintergrundinformationen Nordanbindung:

Die Realisierung des Vorhabens Flughafen-Nordanbindung (amtlich: Neubau der Bundesstraße B 4f zur Anbindung des Flughafens Nürnberg an die BAB A 3) war seit Beginn der Planungen im Jahr 2002 höchst umstritten. Die Meinungsbildung der im Stadtrat von Nürnberg vertretenen Parteien durchlief einen teils langwierigen Wandel.

Im Jahr 2014 beschließt auf Antrag der Fraktion der Grünen der Stadtrat - gegen 18 Stimmen von CSU und FDP - die Nordanbindung nicht weiter zu verfolgen.

Im Juli 2019 distanziert sich Marcus König in seiner damaligen Eigenschaft als OB-Kandidat der CSU im Podcast der Nürnberger Nachrichten „Horch Amol“ vom Bau der Nordanbindung in der geplanten Form. Anfang August 2019 fordert die SPD eine Resolution des Stadtrates, dass sich die Stadt Nürnberg dafür einsetzen solle, die Nordanbindung aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.11.2019 ziehen auch die Vertreter/innen der CSU mit Bezugnahme auf ökologische Gründe ihre Unterstützung für die Nordanbindung zurück.

Zur Geschichte der Flughafen-Nordanbindung gehört auch die am 25.06.2011 erstmals in der Presse berichtete Entdeckung der Belastung von Erdreich, Oberflächenwasser und auch Grundwasser im Gelände des Flughafens mit giftigen Chemikalien - den PFT-Rückständen aus dem Löschschaum der Flughafen-Feuerwehr. Die Beseitigung dieser Belastung wird im oben genannten Planfeststellungsbeschluss in folgender Nebenbestimmung als Bedingung für den Baubeginn festgelegt: „Mit dem Bau des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn der Planfeststellungsbehörde nachgewiesen wurde, dass sich der Polyfluorierte Tenside (PFT)- Schaden auf dem Flughafengelände des Flughafens Nürnberg und die geplante Baumaßnahme nicht mehr beeinflussen und der Baubeginn durch die Planfeststellungsbehörde schriftlich freigegeben wurde.“ (Planfeststellungsbeschluss vom 15.02.2012, Gz. 32-4354.2-4/07, S. 13, Pkt. 3.2.1)

Diese Nebenbestimmung wurde zum objektiven Hindernis für den Baubeginn, denn die Erfolgs- und Vollzugsmeldung der Beseitigung der PFT-Belastung fehlt bis heute.

Seit der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.11.2019 ist das Thema Flughafen-Nordanbindung in der Öffentlichkeit nicht mehr wahrnehmbar. Aber im gültigen Bundesverkehrswegeplan 2016/2030 und in dem davon abgeleiteten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Nordanbindung weiterhin enthalten.

Auch der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 15.02.2012 besteht fort. Allerdings ist er bisher nicht vollziehbar, da seit 17.03.2012 eine Klage des BUND Naturschutz Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist. Diese Klage wurde jedoch einvernehmlich ruhend gestellt, da die PFT-Belastung einen Baubeginn verhinderte und der Aufwand einer Klage gegen einen vorerst nicht ausführbaren Planfeststellungs-beschluss nicht gerechtfertigt erschien. 

Die Gesamtprojektkosten werden im Bundesverkehrswegeplan 2016/2030 mit 116,7 Mio. Euro angegeben, Preisstand 2014. Angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen 10 Jahren dürfte eine aktualisierte Kostenschätzung Stand 2025 bei mindestens dem doppelten Betrag liegen, also bei rund 233 Mio. Euro. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten eines Tunnels belaufen sich pro Jahr auf 1-2 % der Herstellungskosten, d. h. sie würden in aktuellen Preisen größenordnungsmäßig bei 2,3 bis 4,6 Mio. Euro pro Jahr liegen.