Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Endgültiger Verzicht auf Autobahn A 94 durch das Isental gefordert.

Bund Naturschutz (BN) und Bürgerinitiativen appellieren an Staatsregierung schnellstmöglich die Alternative auf der bestehenden Bundesstraße zu realisieren und den Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf zu forcieren.

20.05.2005

Bereits am 19.4.2005 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einen Baustopp für die geplante A 94 im Isental ausgesprochen. Das Gericht stellte Abwägungsmängel im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern fest und bestätigte den hohen Stellenwert des europäischen Naturschutzrechtes (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Zur genauen Klärung wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen.

Diese Entscheidungen sind als wichtiger Zwischenerfolg für den Naturschutz und die Menschen im Isental zu werten. Konsequenz des Baustopps muss nun aber sein, dass endlich die vom BN seit Jahrzehnten geforderte Alternativtrasse über Haag im Bereich der bestehenden B 12 realisiert wird. Um dies nicht zu behindern, bekräftigt der BN seine Ankündigung, dass er gegen eine „Trasse Haag“ keine Rechtsmittel einlegen werde. Zusammen mit den örtlichen Bürgerinitiativen fordert der BN die zuständigen Behörden auf, jetzt umgehend die noch fehlenden Planungen einzuleiten und weitere Verzögerungen durch ein Festhalten an der rechtlich äußerst zweifelhaften Trassenführung über Dorfen (Isental) zu vermeiden. An die Bayerische Staatsregierung richtet sich der Appell, dies nicht zu blockieren und ihre Ziele, eine Autobahn und Entwicklungsachse im Isental zu etablieren, endgültig ad acta zu legen.

Statt dessen fordert der BN die Staatsregierung auf, sich verstärkt für den Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing einzusetzen und auf die Freigabe der notwendigen Finanzmittel zu drängen. Das Trauerspiel um eine Optimierung dieser wichtigen Bahnverbindung nach Ostbayern muss endlich ein Ende haben.

BN und Bürgerinitiativen betonen weiterhin, dass eine Trassenführung im Bereich der bestehenden B 12 nicht nur unter naturschutzfachlichen Aspekten deutliche Vorteile hat. So zeigte sich in der Verhandlung erneut, dass die Regierung von Oberbayern. bereits 1997 offensichtlich die richtige Abwägung getroffen hatte. Damals stellte sie unter dem Aktenzeichen 831-8604-BAB-2/85 fest, dass die Trasse Haag bei allen sieben Schutzgütern (Pflanzen und Tiere, Menschen, Erholung, Wasser, Landschaft, Landwirtschaft, Wald) „eindeutig günstiger ist als die Trasse Dorfen“.


Rückblick zur Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005
Der BayVGH hat im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen des BN und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Isentaltrasse angeordnet
(= Baustopp).

Im Verfahren wurde der hohe Stellenwert des europäischen Naturschutzrechtes (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bestätigt. Dies hat nun sogar zu einer Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geführt. Davon unabhängig hat sich aber schon im Verfahren gezeigt, dass prioritäre Lebensräume, wie Auwälder, einem hohen Schutzstatus unterliegen müssen und dass die Anwendung der FFH-Richtlinie zu einer höheren Qualität der naturschutzfachlichen Prüfung führen muss. Das Isental ist seit 2004 auf Druck der EU vom Freistaat Bayern als sog. FFH-Gebiet vorgeschlagen. Die EU konnte jedoch wegen den Verzögerungen der Länder bei der Gebietsmeldung, die Gebietsliste noch nicht endgültig abschließen. Dennoch dürfen die Gebiete nicht verschlechtert werden. Der EuGH soll nun klären, welches Schutzregime für diese Gebiete gilt. Während der Verhandlungen hatten die Richter bereits festgestellt, dass die Autobahn auf jeden Fall einen erheblichen Eingriff in den prioritären Lebensraum bedeuten würde.

Das Gericht hat in seiner Begründung für den Baustopp auch auf die Abwägungsmängel des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 07.03.2002 hingewiesen. In den 11 Verhandlungstagen haben die Experten des BN, der 4 klagenden Gemeinden und der 23 klagenden Privatpersonen zahlreiche Defizite und Fehler in der Abwägung und bei der Beachtung von europäischem Naturschutzrecht aufgezeigt. Das Gericht hat diese Abwägungsmängel bestätigt. Die Planfeststellungsbehörde kann diese nun eventuell durch ein ergänzendes Verfahren oder aber durch die Wahl der Alternativtrasse beheben.


gez. Richard Mergner
Landesbeauftragter des BN
gez. Dr. Renate Poeschel
1. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Erding
gez. Olaf Rautenberg
1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ebersberg
gez. Gerd Ruchlinski
1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Mühldorf
gez. Heiner Müller-Ermann
Stadtrat Dorfen und Vertreter der Bürgerinitiativen




Für Rückfragen: Kurt Schmid, BN-Fachabteilung München
Tel.: 089/ 54 82 98 88,