EU-Ratsentscheidung: Bayern muss gentechnikfrei bleiben!

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich heute für eine Deregulierung der Gentechnik ausgesprochen. BN fordert Staatsregierung auf, die Gentechnikfreiheit auf Feldern und Tellern in Bayern zu gewährleisten.

14.03.2025

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat heute dem polnischen Vorschlag zur weitgehenden Deregulierung der Gentechnik zugestimmt. Das ist der Startschuss für die finalen Verhandlungen zum künftigen Rechtsrahmen Neuer Gentechnik auf EU-Ebene. Damit steht auch das gentechnikfreie Bayern zur Disposition, zu der sich der Freistaat mit dem Beitritt zu den gentechnikfreien Regionen Europas bekannt hat. „Manfred Weber als EVP-Chef ist jetzt aufgefordert sich für Mindestanforderungen bei der Regulierung von allen Pflanzen aus Neuer Gentechnik in Brüssel einzusetzen. Die Bayerische Staatsregierung sollte ihn dabei nach Kräften unterstützen. Denn nur dann bleibt ein gentechnikfreies Bayern möglich“, appelliert der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe.

Alarmierend ist, dass durch die Entscheidung des Rats jetzt auch Wildpflanzen ohne Zulassungsverfahren verändert und freigesetzt werden könnten. Das bedroht Ökosysteme und Natur. Fehlende Transparenz und Rückverfolgbarkeit für den größten Teil der Pflanzen aus Neuer Gentechnik greifen die Wahlfreiheit von Verbraucher*innen massiv an. 

Dazu Geilhufe weiter: „Der Rat hat einen Freifahrtschein für die Gentechnik in der gesamten Natur ausgestellt - damit ist von Naturschutzgebieten bis zu Hausgärten keine Risikovorsorge vor Gentechnik mehr gegeben. Das ist ein Schlag ins Gesicht des Natur- und Biodiversitätsschutzes. Kennzeichnung, Koexistenzregelungen, ein vorsorgeorientiertes Risikoprüfungs- und Zulassungssystem sowie Patentfreiheit für alle gentechnisch veränderten Pflanzen sind Grundbedingungen für gentechnikfreie Landwirtschaft und intakte Ökosysteme. Dies muss in der EU auch zukünftig gewährleistet sein.” 

 

Hintergrund:
Seit 2023 ringen die EU-Mitgliedsstaaten im Agrarrat um eine gemeinsame Position zur Ausgestaltung der EU-Regeln für den zukünftigen Umgang mit Neuen Gentechniken. Sämtliche Bemühungen scheiterten bislang. Nun fällt der Startschuss für das sogenannte Trilogverfahren, die Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten, EU-Kommission sowie dem Europäischem Parlament. Das Ziel: Einen neuen Rechtsrahmen für Gentechnik in Europa beschließen. Das EU-Parlament hatte sich 2024 für Verbesserungen bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ausgesprochen. Der Ratsvorschlag adressiert weiterhin die Frage der Patentierung und will den Mitgliedsstaaten Möglichkeiten für Koexistenzmaßnahmen eingeräumt haben. Mit der heutigen Einigung fällt noch keine finale Entscheidung. Im Weiteren werden nun die Verbesserungsvorschläge des Europäischen Parlaments und des Rats im Trilog verhandelt.