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Gen-Mais auf bayerischen Äckern

Bund Naturschutz (BN) erstattet Strafanzeige gegen den Saatguthersteller Pioneer.

24.06.2005

Im Skandal um den vor kurzem bekannt gewordenen Anbau von gentechnisch verunreinigtem Mais in Bayern hat der BN heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München erstattet. Der Bund Naturschutz möchte durch die Strafverfolgung klären lassen, ob sich der Verdacht bestätigt, dass von den Verantwortlichen der Firma Pioneer eine ungenehmigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch ahnungslose Landwirte verschuldet wurde.

Die Untersuchung von Stichproben durch bayerische Behörden ergab im Mittel eine Verunreinigung von 0,11 %. Wenn die Firma Pioneer das von ihr verkaufte Saatgut ordnungsgemäß untersucht hätte, hätte ihr diese Belastung eigentlich nicht verborgen bleiben können. Leider hat sich die Fa. Pioneer zunächst wenig kooperationsbereit gezeigt und der Regierung von Oberbayern zunächst die Herausgabe der Adressen der betroffenen Landwirte verweigert.
„Ohne zu wissen, dass sie genmanipulierte Organismen anbauen, wurden die betroffenen Bauern faktisch als Werkzeuge der Gentechnik-Industrie zur Durchsetzung ihrer Interessen missbraucht“, kritisierte Prof. Dr. Hubert Weiger, 1. Vorsitzender des BN. Inzwischen ist auch die Regierung von Oberbayern tätig geworden und hat die 21 bayerischen Saatgutbezieher aufgefordert, entweder die betroffenen Felder umzubrechen oder diese Flächen an das zentrale Standortregister zu melden und weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Die Nachmeldung ist jedoch rechtswidrig, weil sie nach geltendem Recht bereits 3 Monate vor der Aussaat erfolgen müsste. Außerdem hat der Mais MON 810, dessen Rückstände gefunden wurden, keine deutsche Sortenzulassung. Der BN hält das Weiterwachsen lassen daher für gesetzeswidrig. Er hat das bayerische Umweltministerium aufgefordert zu verfügen, dass die betroffenen Felder umgehend umgebrochen werden. Der Bund Naturschutz fordert, dass die Kosten der Verluste der Landwirte von der Fa. Pioneer übernommen werden. Ein Umbruch ist auch deshalb unabdingbar, weil die Landwirte sonst Gefahr laufen für entstehende Schäden ihrer Nachbarn durch gentechnische Kontaminationen haftbar gemacht zu werden.