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Gen-Maisfelder

Bund Naturschutz (BN) und Imker kämpfen weiter gegen Geheimniskrämerei der Staatsregierung. Durch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof soll erreicht werden, dass alle Anbauflächen bekannt gegeben werden müssen.

06.08.2004

Bund Naturschutz (BN) und Imker kämpfen weiter gegen Geheimniskrämerei der Staatsregierung. Durch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof soll erreicht werden, dass alle Anbauflächen bekannt gegeben werden müssen.

Am 29.7.2004 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München den Antrag des BN und eines Imkers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Akteneinsicht zurückgewiesen, nachdem das Landwirtschaftsministerium dies schon zuvor verweigert hatte. Ziel des Antrags war, dass die geheimgehaltenen sieben privaten Anbauflächen, auf denen Gen-Mais im Rahmen des sog. Erprobungsanbaus angepflanzt wurde, für möglicherweise betroffene Landwirte und Imker bekannt gegeben werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des „Erprobungsanbaus“ hinsichtlich eines kommerziellen Einsatzes von Gentech-Pflanzen, sollen deshalb die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft werden.

Juristisch begründet wird die Beschwerde vor allem mit folgenden Argumenten:

- Das Verwaltungsgericht hat eine Anspruchsgrundlage aus dem europäischen Recht, die in der Antragsschrift angesprochen ist, überhaupt nicht erwähnt. Insofern ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
- Das Verwaltungsgericht, das in einer früheren Entscheidung noch keinen Zweifel daran hatte, dass es sich beim Landwirtschaftsministerium um eine Umweltbehörde handelt, hat in diesem für die Antragsteller wichtigen Punkt seine Ansicht geändert.
- Hier ist darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsteller mit gutem Grund zunächst an die für den Vollzug des Gentechnikgesetzes unzweifelhaft zuständigen Regierungen gewandt haben. Diese haben mitgeteilt, dass Auskünfte ausschließlich vom Landwirtschaftsministerium erteilt würden. In einem solchen Fall verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn das Ministerium sich nunmehr auf seine angeblich bestehende formale Unzuständigkeit beruft.
- Soweit das Gericht meint, die am Erprobungsanbau beteiligten Landwirte hätten ihre Teilnahme „freiwillig“ dem Ministerium mitgeteilt und deshalb bestehe kein Informationsanspruch, ist dies nicht haltbar.
Zunächst gehen die Antragsteller davon aus, dass vertraglich eine entsprechende Verpflichtung begründet worden ist. Der Erprobungsanbau findet in einem staatlich überwachten System statt. Dies ist schon wegen der auch
nach bisherigem Recht bestehenden Kontrollverpflichtung für die staatlichen Behörden selbstverständlich.
Auch das Verwaltungsgericht gesteht zu, dass die Regierungen sich entsprechende Informationen hätten verschaffen können und müssen. Deshalb kann des Staatsministerium, welches die Information nach eigener Angabe besitzt, sich nicht darauf berufen, die Information liege bei den Regierungen nicht vor.
- Schließlich hat das Gericht die notwendige Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Antragsteller und dem Geheimhaltungsinteresse der Landwirte ganz unter den Tisch fallen lassen.

Bereits Anfang Mai, als das Landwirtschaftsministerium öffentlich die staatliche Beteiligung am „Erprobungsanbau“ mit gentechnisch verändertem Mais (Bt-Mais) bekannt gab, protestierten Umweltschützer, Landwirte und Imker aufs Schärfste gegen diese Versuche. Neben Sachsen-Anhalt ist Bayern das einzige Bundesland, in dem sich auch staatliche Betriebe an diesem Großversuch beteiligen. Der BN kritisiert nach wie vor, dass sich der Freistaat damit einmal mehr zum Vollzugsgehilfen der Gentech-Industrie für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen machte. Völlig ignoriert wurde von der Regierungspartei dabei die Ablehnung des Einsatzes dieser Risikotechnologie im Bereich der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion durch die klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

Auch der Schutz der gentechnikfreien Produktion wurde sträflich vernachlässigt. Landwirte und insbesondere Imker konnten keine Gegenmaßnahmen ergreifen, weil die privaten Anbauflächen nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden.

Der BN hält es weiterhin für skandalös, dass der Erprobungsanbau stattfand, noch bevor die Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes abgeschlossen und Rechtssicherheit hergestellt war. Im Juni hat der Bundestag mittlerweile das neue Gesetz mehrheitlich beschlossen. Es sieht u.a. strenge Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip und ein bundesweit öffentlich zugängliches Standortregister aller Anbauflächen von Gentech-Pflanzen vor. Wenn das Gesetz in der vorliegenden Form im Herbst in Kraft tritt, ist es künftig ohnehin mit der „Geheimniskrämerei“ vorbei.