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Gentechnikfreie Regionen in Bayern notwendiger denn je

Rund um Nürnberg geht der Aufbau dieser Regionen wie in ganz Bayern stetig voran. Auch der Wahlkreis Ingolstadt - Eichstätt des designierten Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer ist gentechnikanbaufreie Region

02.11.2005

Mit der Schaffung gentechnikfreier Gebiete bemühen sich Landwirte in ganz Bayern um den Schutz Ihrer Ernte vor gentechnisch verändertem Saatgut, den Ihnen die derzeitige Rechtslage nicht gewährt. Inzwischen gibt es knapp 30 gentechnikanbaufreie Regionen und Initiativen in Bayern. Bayern ist die Region Deutschlands mit den meisten gentechnikfreien Regionen.

Noch wurden keine Beschlüsse bekannt gegeben, wie sich die geplante große Koalition zur Frage des Erhalts einer gentechnikfreien Landwirtschaft positionieren wird. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hat deshalb klare Forderungen an die bayerischen Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD und an den designierten neuen Landwirtschafts- und Verbraucherminister Horst Seehofer gerichtet. Der BN fordert, dass die seit Februar 2005 im Gentechnikgesetz festgelegte gesamtschuldnerische Haftungsregelung erhalten bleibt, und dass die weiteren Regelungen und Ergänzungen, z. B. zur guten fachliche Praxis oder zur Überwachung von Freisetzungen (Monitoringverordnung), die im Sommer noch im Bundesrat blockiert wurden, zum Schutz der gentechnikfreien Natur und Landwirtschaft baldmöglichst umgesetzt werden. Der Bund Naturschutz wendet sich entschieden gegen einen Haftungsfonds, dessen Höhe die Gentechnikkonzerne selbst festlegen könnten, und der das Verursacherprinzip gegen den Willen der Mehrheit der Verbraucherinnen und Landwirte aushebeln würde.

In Seehofers Wahlkreis Ingolstadt-Eichstätt haben im Frühjahr 2004 alle 2.100 praktizierenden Landwirte erklärt, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen. "Dies sollte ein klares Signal an den designierten Verbraucherschutzminister sein, das Gentechnikressort in seinem Kompetenzbereich zu lassen, die gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Risiken der Agrogentechnik ernst zu nehmen und den Schutz von Verbrauchern, Umwelt und Landwirten nicht einfach Wirtschaftsinteressen der Biotechindustrie unterzuordnen", so Prof. Dr. Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender.

Gentechnikanbaufreie Regionen - Beispiele aus Bayern

Knapp zwei Jahre nach der Initialzündung von 15 Landwirten in Warbel-Recknitz in Mecklenburg-Vorpommern im November 2003 gibt es inzwischen 72 Gentechnikfreie Regionen in Deutschland, davon sind 29 Regionen und Initiativen in Bayern.

Nach geltender Rechtslage kann keine Landesregierung und keine Kommune den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen pauschal untersagen, auch dann nicht, wenn die Mehrheit der Bürger strikt dagegen ist. In einer EU, die sich dem freien Warenverkehr verschrieben hat, können einzig Landwirte die Agro-Gentechnik aus bestimmten Gebieten heraushalten. Ihnen steht es frei, sich mit ihren Nachbarn auf die Einrichtung Gentechnikfreier Regionen zu verständigen. Dies geschieht in Form von Selbstverpflichtungserklärungen, in denen sie für ihren Betrieb den Anbau von Gentech-Pflanzen ausschließen.

Zum Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft gibt es noch eine ganze Reihe ungelöster Probleme:

 Ein Landwirt, der gentechnisch verändertes Saatgut ausbringt, braucht seine Nachbarn darüber nicht zu informieren. Landwirte müssen im Internet unter www.bvl.bund.de/standortregister.htm selbst recherchieren, um herauszufinden, ob sich in der Nähe ihrer Felder Gentech-Anbauflächen befinden.
 Ein Landwirt, dessen Ernte verunreinigt wurde, bekommt nach gewonnenem Prozess gegen seinen Nachbarn zwar die Erlösdifferenz zwischen kennzeichnungspflichtiger und nicht kennzeichnungspflichtiger Ware zurückerstattet. Er muss aber damit rechnen, dass sein Abnehmer bestehende Lieferverträge kündigt.
 Ungeklärt ist, wie Gerichte mit Verunreinigungen unterhalb von 0,9 Prozent verfahren - dem Wert, der die Kennzeichnungspflicht auslöst. Diese Frage ist für Landwirte existentiell, die ihren Abnehmern zur Lieferung gentechnikfreier Ware verpflichtet sind.
 Die Rechtsanwaltskosten müssen vom Klage führenden Landwirt vorgestreckt werden. Wie lange ein Prozess dauert und wann die Entschädigung geleistet wird, ist offen.

Hinzu kommt: Eine Verordnung zur sogenannten "Koexistenz" von konventioneller, biologischer und Gentech-Landwirtschaft existiert nicht, sie ist bisher an politischen Widerständen sowohl innerhalb der Regierungskoalition als auch am Bundesrat gescheitert. Damit ist gerade das gesetzlich nicht festgelegt, was Landwirte besonders interessiert: Wie groß müssen die Abstände zwischen Feldern mit und ohne Gentech-Anbau sein" Welche Maßnahmen müssen Landwirte treffen, die Gentech-Pflanzen anbauen, um die Ernten ihrer Nachbarn nicht zu verunreinigen"

Und viele Landwirte fragen grundsätzlich, ob sich "Koexistenz" nicht sehr schnell als unmöglich erweist. Ob im Saatgut, auf dem Feld, über gemeinsame Maschinennutzung bei Aussaat und Ernte, während Lagerung, Transport und Verarbeitung - die Möglichkeiten gentechnischer Verunreinigungen sind allgegenwärtig. Allen Landwirten ist klar: Je mehr gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, desto höher wird der Aufwand, Verunreinigungen zu vermeiden. Desto stärker wird die Freiheit der Landwirte beeinträchtigt, auch in Zukunft noch garantiert gentechnikfrei produzieren zu können. Davon ist der ökologische Landbau besonders betroffen.

Der Bund Naturschutz fordert daher zusammenfassend
zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft nachdrücklich:

 Die Regelungen im deutschen Gentechnikgesetz zur gesamtschuldnerischen Haftung nach dem Verursacherprinzip und die weiteren Maßgaben (z. B. gute fachliche Praxis, Monitoring, öffentlich zugängliches Standortregister) zum Schutz der gentechnikfreien Natur und Landwirtschaft müssen als Mindeststandard beibehalten und konkretisiert werden.
 Die Gesetzgebung der EU muss das Selbstbestimmungsrecht der europäischen Regionen schützen und stärken. Das Recht, in der eigenen Region selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu entscheiden ist zwingend notwendig und muss gesetzlich von der EU ermöglicht werden.
 Um die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und die Transparenz zu verbessern, muss die Kennzeichnungspflicht auch auf tierische Produkte erweitert werden, die unter Verwendung von GVO erzeugt wurden. Dies betrifft z. B. Fleisch, Eier und Milcherzeugnisse.
 Gentechnikfreies Saatgut muss durch strenge Kennzeichnungsvorschriften gesichert werden.
 Bis diese Forderungen erfüllt sind, darf es keine weiteren Zulassungen für den Anbau von GVO in der EU geben.