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Geplantes Wohngebiet der US-Armee am Urlas, Ansbach

Militär vor Natur- und Menschenschutz

27.07.2009

Nach reiflicher Überlegung ließ der Bund Naturschutz am Montag, den 13. Juli 2009, den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof zurücknehmen. Diesen hatte im Auftrag des BN der mit dem Urlas befasste Rechtsanwalt eingelegt, nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach die Klage des BN am 28.04.2009aus formalen Gründen abgewiesen hatte.

 

Der Antrag hatte sich gegen das Nichtzulassen einer Berufung gegen das Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichtes gerichtet. Juristische Recherchen hatten allerdings ergeben, dass für militärische Bauvorhaben der Stationierungstruppen (US-Army) ein „großzügiger Maßstab“ anzulegen sei. Dies wiederum bedeutet, dass auch bei Vorhaben zum Bau von Wohnungen, Sportstätten, Mehrzweckzentren, das in Ansbach angewandte „Kenntnisgabeverfahren“ zulässig ist. Dies ermöglicht, wie bei Bauvorhaben am Urlas, dass weder ein Raumordnungsverfahren noch ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Damit kann das gesamte Bauvorhaben der US-Armee vom BN nicht einer juristischen Prüfung unterzogen werden.

 

Die Gesetze zum Schutz der Natur sind hierbei weitgehend außer Kraft gesetzt.

 

Der BN-Landesverband und die BN-Kreisgruppe Ansbach beklagen, dass damit das militärische Bauvorhaben der Stationierungstruppen Vorrang vor Umwelt erhaltenden und damit lebenswichtigen Maßnahmen bekommen hat. Das in Jahrzehnten gewachsene, nie durch Kunstdünger belastete Biotop am Urlas ist im Bereich des Bauabschnitt 1 (138 Wohneinheiten) weitgehend zerstört worden. Der Versuch deutscher Behörden, mit ökologischen Maßnahmen einen „Ausgleich“ für die Zerstörungen zu schaffen, wird vom BN sehr wohl anerkannt. Allerdings kann mit diesen Maßnahmen kein annähernder Ersatz geschaffen werden.

 

Das Klageverfahren vor dem VG Ansbach dürfte jedoch nicht umsonst gewesen sein. Bisher liegt lediglich für den Bauabschnitt 1 eine Genehmigung vor, die für große Teile des Urlas auch Ausgleichsmaßnahmen festlegt, eine Folge auch der öffentlichen Auseinandersetzung. Wie ein 2. oder 3. Bauabschnitt (Wohnungen, Supermarkt, Sportanlagen u. a.)  ausgeglichen werden könnte, darüber werden sich die Behörden wohl noch die Köpfe zerbrechen müssen.

 

Um nicht in ein aussichtslos erscheinendes juristisches Verfahren zu gehen, hatte der BN die Rücknahme des Antrages  beschlossen.

 

gez. Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken

Tel.0911/81 87 8-14, Fax: 0911/86 95 69

 

gez. Bernd Horbaschek, 1. Vorsitzender Kreisgruppe Ansbach