Geplantes Wohngebiet Urlas der US-Armee bei Ansbach
Mit heutigem Datum hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V., vertreten durch den Landesgeschäftsführer Peter Rottner, gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg, einen Eilantrag eingereicht:
- Danach wird dem Antragsgegner aufgegeben, bis zur Entscheidung in der Hauptsache (BN-Klage vom 30.4.08) die Baumaßnahmen auf dem Urlas in Ansbach einzustellen.
- Der Antragsgegner trage die Kosten des Verfahrens
Prozessbevollmächtigter ist die Sozietät Auge & Dineiger, Nürnberg. Der Eilantrag wurde eingereicht, weil zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache irreversible Zustände geschaffen werden.
Die Bauarbeiten für den Bauabschnitt I haben bereits begonnen (v. a. Bunkerabriß); vorgesehen ist die Errichtung von 138 Wohneinheiten, eines Wasserwerkes sowie eines Regenrückhaltebeckens. Daneben ist die Umgehung des Ortsteil Katterbach durch einen Neubau der Bundesstraße B 14 in Planung.
Wie die vom Staatl. Bauamt in Auftrag gegebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen ergaben, wären vor allem zahlreiche schützenswerte Tierarten betroffen, und zwar solche, die gesetzlich geschützt sind nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat), der Vogelschutz-Richtlinie, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bayerischem Naturschutzgesetz.
Durch die vorgesehene Bebauung würde der Lebensraum der geschützten Arten zerstört –somit weist die naturschutzfachliche Wertung durch die vom Bauamt beauftragten Institute hohe Mängel auf und kann keinen Bestand haben. Der Befreiungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 12. 12. 07 sei daher materiell rechtswidrig.
Ein rein rechnerischer Flächenausgleich (Ausgleichsflächen bei Oberdachstetten) berücksichtigt die spezifischen Lebensraumanforderungen der geschützten Arten in keiner Weise. Am Urlas handele es sich um einen Offenlandstandort mit Trockenstandorten aber auch Feuchtraumstrukturen – beim sogenannten Ausgleichsgebiet jedoch um einen Naturraum anderer Art, der übrigens bereits überwiegend als FFH-Gebiet – also als geschütztes Gebiet – ausgewiesen sei.
Ein weiterer Hauptkritikpunkt an der saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) sowie des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist, dass sich beide Untersuchungen nur auf den Bauabschnitt I beziehen. Die Folgen des beabsichtigten Bauabschnitts II (riesiges Einkaufszentrum, Hallenbad) und des Bauabschnitts III (Sportanlagen, eventuelle Wohnanlagenerweiterung) sind nach Auffassung des Bundes Naturschutz bewusst ausgeklammert und damit unabsehbar.
Im Übrigen hätte der Bund Naturschutz als Kläger an einem Befreiungsverfahren (von den geltenden deutschen und europäischen Vorschriften) beteiligt werden müssen. Vor allem aber sind Alternativen nicht geprüft worden. Solche wären nach Meinung des BN beispielsweise die Sanierung der jetzigen Wohngebäude oder die Arrondierung (Abrundung) der Kasernen.
Für Rückfragen: Bernd Horbaschek
1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ansbach
Tel. 09861/3275 (mit AB)
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