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Kein Baustopp am Sudelfeld: DAV und BN legen Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein

Am 3. Juni hat das Verwaltungsgericht München entschieden, keinen Baustopp am Sudelfeld zu erlassen.

12.06.2014

Gegen diese Entscheidung werden der DAV und der BUND Naturschutz (BN) gemeinsam Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die beiden Verbände sehen darin das letzte juristische Mittel, um eine Klärung der strittigen Punkte aus dem Genehmigungsbescheid herbeizuführen und den Baustopp am Sudelfeld doch noch zu erreichen. Bis zum Hauptsacheverfahren im Herbst wäre es vermutlich zu spät für einen Rückbau der bis dahin erfolgten massiven Eingriffe.

Fokussierung auf Pistentourismus ist der falsche Weg

Das Bauvorhaben widerspricht nach Ansicht der Verbände dem gesetzlichen Biotopschutz und den gültigen Landschaftsschutzverordnungen und ist daher eigentlich unzulässig. Im Genehmigungsbescheid wird dem öffentlichen Interesse allerdings mehr Gewicht eingeräumt als dem Naturschutz. Die Frage ist also: Worin besteht das öffentliche Interesse? In seiner Begründung der aktuellen Entscheidung schreibt das Verwaltungsgericht: „Es gibt keinen gesellschaftlichen Grundkonsens zu Gunsten der Produktion von Kunstschnee, wenn das Wetter dies nicht zulässt, man aber trotzdem Skifahren will“. Als legitimes öffentliches Interesse kommt deshalb nur der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region in Frage. Ob der Ausbau der Beschneiungsanlagen am Sudelfeld dafür geeignet ist, steht allerdings keineswegs fest. Fest steht nur: Die Fokussierung auf Pistentourismus behindert die Entwicklung wirklich zukunftssicherer Tourismuskonzepte.

So geht es jetzt weiter

DAV und BN werden die Beschwerde bis spätestens 18. Juni fristgerecht einreichen. Dann wird innerhalb weniger Wochen endgültig über einen vorläufigen Baustopp entschieden. Derzeit wird am Sudelfeld mit Hochdruck gearbeitet. Würden die Verbände die Hauptverhandlung in der Sache im Herbst dieses Jahres abwarten, wären bis dahin vollendete Tatsachen geschaffen, die kaum noch zurückzunehmen sind. „Wir sind überzeugt, dass der derzeit eingeschlagene Weg am Sudelfeld falsch ist und andere Signale für die Tourismusentwicklung in den bayerischen Alpen gesetzt werden müssen“, begründet Ludwig Wucherpfennig, Vizepräsident des DAV, das Vorgehen der Verbände. Auch Hubert Weiger, der Vorsitzende des BN, kritisiert das Wettrüsten mit Schneekanonen in den bayerischen Skigebieten als sinnlos und kurzsichtig. „Die Dimensionen des Vorhabens am Sudelfeld sind der Höhepunkt einer langjährigen Fehlentwicklung“, betont Weiger. „ Wir sehen darin einen Präzedenzfall für den Stellenwert des Alpenschutzes in Bayern und wollen deshalb eine gerichtliche Klärung was wirklich dem öffentlichen Wohle dient: Die weitestgehende Bewahrung unserer Berglandschaften oder massive Eingriffe, um durch künstliche Beschneiung den Skitourismus auch in relativ niedrig gelegenen Gebieten wie dem Sudelfeld einige Jahre länger aufrecht zu halten.“

Kontakt:

BUND Naturschutz
Regionalreferent
Kurt Schmid
089/54 82 98-63
kurt.schmid@bund-naturschutz.de


DAV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ressortleiter
Thomas Bucher
089/14003-810
thomas.bucher@alpenverein.de

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PM_FA_16_14_Sudelfeld-Beschwerde.pdf

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