Kiesabbau Glück-Konzern im Wäldchen Planegg: Gericht lehnt Antrag des BUND Naturschutz gegen LRA München im Eilverfahren ab / Umweltverbände legen Beschwerde ein
Dass aufgrund des Klimawandels die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 Auswirkungen auf klimarelevante Genehmigungsverfahren haben soll, weist das Gericht schon mal in Bausch und Bogen von sich. Es gäbe keine klagbaren Rechtsverordnungen. Dabei wird völlig unter den Tisch gekehrt, dass der Ausgleich des Bannwaldverlustes Jahrzehnte braucht, um auch nur annähernd wieder die Funktionstüchtigkeit des jetzigen Bestandes zu erreichen. Zeit, die angesichts des Klimawandels nicht zur Verfügung steht. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Landratsamt sich der Einschätzung des AELF angeschlossen hat und damit aber auch selbst das Ermessen ausreichend ausgeübt hat.
Bei genauem Hinsehen, was das AELF schreibt, bekommt man aber den Eindruck, dass es dem Landratsamt nahegelegt hatte, das Einvernehmen zu verweigern. Es schreibt: „Die Fläche ist weder als Vorrang-, noch als Vorbehaltsfläche für den Kiesabbau ausgewiesen. Sie war bereits mit Bescheid des LRA München vom 13.06.1973 aus Gründen des Siedlungsdrucks im Ballungsraum sowie des Erholungs- und Freizeitbedürfnisses der Bevölkerung ausdrücklich von der Kiesausbeute ausgenommen. Diese Begründung trifft heute ohne Zweifel noch wesentlich klarer zu. Landesplanerisch wie lokal sprechen also einige Gründe für den Walderhalt.“ Warum es dennoch nicht konsequenterweise feststellte, dass die Rodung zugunsten des Kiesabbaus aus seiner Sicht zu unterbleiben habe, bleibt im Dunklen.
Das Gericht erwähnt nicht, dass es auf der Münchner Schotterebene auch außerhalb von Waldgebieten genug Kies gibt, auch lokal, also keine Versorgungsengpässe zu befürchten sind. Es stellt damit den Profitinteressen von Privatunternehmen einen Freibrief für die völlig unnötige Rodung eines Bannwalds aus, der auch dem Staub-, Lärm- und Klimaschutz dient, um dann Kies abzubauen. Das Schutzgut Landschaftsschutzgebiet wird erst gar nicht untersucht. Dass das Landratsamt dem Unternehmen in der Vergangenheit alle Auflagen bezüglich Verfüllfristen am Ende sogar völlig aufgehoben hat, erwähnt das Gericht genauso wenig wie die Tatsache, dass sich keine 300 m entfernt schon eine offene Grube befindet (die ursprünglich schon 2008 hätte verfüllt sein sollen).
Es ist für uns nicht erkennbar, dass das Landratsamt ein ergebnisoffenes Ermessen ausgeübt hat, denn dann hätte es keine Abgrabungsgenehmigung erteilen dürfen. Das Gericht sieht nicht ausreichend Anlass, die Fehler des Landratsamts zu rügen. Wir haben deshalb gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Verwaltungsgerichthof eingelegt.
Das Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. trägt maßgeblich die Finanzierung dieses Rechtsstreits und freut sich für dessen Fortführung über weitere Spenden. Auch für die Erarbeitung einer Stellungnahme und ggf. Klage zum Auskiesungsantrag im Lochhamer Schlag sind die Erkenntnisse aus dem Rechtsstreit „Wäldchen“ wichtig. Vielen Dank für die bisherige Unterstützung von u.a. Greenpeace Deutschland. Spendenwillige finden auf www.gruenzugnetzwerk.de die Kontonummer. Weitere Infos auch auf: https://bn-wuermtal-nord.de
Anlage (siehe pdf-Datei):
Karte des Gebietes mit Kennzeichnung des geplanten Eingriffs beim „Wäldchen“
Quelle: OpenStreetMap, bearbeitet von Herbert Stepp