Kiesabbau Region München: BN leitet Klage gegen Kiesabbau im Douglasien-Wäldchen in Planegg ein
Die Rechtsanwaltskanzlei Günther ist eine der Kanzleien, denen es gelang, das wegweisende Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 zu erwirken.
Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München liegen nunmehr eine Klage und ein dazugehöriger Eilantrag vor. Klagebegründung und Eilantrag rügen vor allem, dass das Landratsamt das ihm zustehende Ermessen nicht ausgeübt hat. Dabei geht im Wesentlichen um die Genehmigung für eine Rodung von Bannwald. Diese hätte versagt werden können – und unter Berücksichtigung der klimatischen Bedeutung des Waldstückes sogar versagt werden müssen.
„Der Bund Naturschutz ist zuversichtlich, den Kiesabbau auf dieser Fläche abwenden zu können und damit auch eine Signalwirkung zu anderen Kiesabbauabsichten in ähnlich gelagerten Flächen zu erzielen wie im Forst Kasten“, äußert sich Christian Hierneis, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe München.
„Wir sehen die Kiesgewinnung auf Waldgebieten generell in Zeiten der Klimakrise nicht mehr als genehmigungsfähig, wenn wir die Klimaziele von Paris einhalten wollen“, führt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz weiter aus. „Im vorliegenden Fall handelt es sich um Bannwald am Rande eines Regionalen Grünzugs und Landschaftsschutzgebiets, um einen Klimaschutzwald höchster Kategorie in der Hauptwindrichtung vor München, das 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat“, so Geilhufe weiter.
„Ein zentraler Zugang zum Naherholungsgebiet Forst Kasten führt wenige Meter weiter östlich an dem Areal vorbei und wird von den Erschließungswegen gekreuzt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wies das Vorkommen der streng geschützten Arten Haselmaus und Springfrosch nach. Soll Kiesabbau auf solchen Flächen Vorrang vor Naturschutz, Klimaschutz, Naherholung haben? Das wird mit unserer Klage jetzt dann juristisch überprüft“, erklärt Malwina Andrassy, Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Würmtal Nord.
„Das Ansinnen des Kiesabbauers Glück, die Fläche des Douglaswäldchens auszukiesen, geht zurück auf das Jahr 1961, wo es Bestandteil einer umfänglichen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Kiesausbeute war, 1973 aber im Einvernehmen mit der Firma Glück herausgenommen wurde, aufgrund seiner bedeutsamen Lage und Funktion im bevorzugten Naherholungsgebiet der Bevölkerung“ erklärt Dr. Herbert Stepp, Vorsitzender des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V.. Die Firma. Glück hatte als Ausgleich sogar eine andere Fläche zur Auskiesung zugesprochen bekommen und diese auch ausgekiest. 1993 wurde das Wäldchen zu Bannwald erklärt, bald darauf vom Grundeigentümer allerdings – unzulässigerweise - abgeholzt. Die Fa. Glück stellte im gleichen Jahr erneut einen Antrag auf Auskiesung. Dieser wurde 1996 vom Landratsamt abgelehnt, erneut mit der hauptsächlichen Begründung der „überragenden Bedeutung des Wäldchens für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild“. Auch die Gemeinde Planegg hatte ihr Einvernehmen verweigert. Gegen den Ablehnungsbescheid legte die Firma. Glück Widerspruch ein, der zwar zunächst nicht weiterverfolgt wurde, 2017 aber der Gemeinde Planegg wegen angeblich sich geänderter Rahmenbedingungen als doch zustimmungsfähig vorgelegt wurde, die Gemeinde dem auch unter zahlreichen Bedingungen folgte und das Landratsamt schließlich Anfang 2022 die jetzt vorliegende Abgrabungsgenehmigung erteilte.
„Aus Sicht des BN ist nicht erkennbar, dass sich an den Gründen für eine Ablehnung etwas Grundlegendes geändert hätte, im Gegenteil: Angesichts der sich rapide verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels erlangt die Klimaschutzfunktion des Waldstückes eine noch zwingendere Bedeutung. Der Forst Kasten liefert maßgeblich frische, kühle Luft nach München“, stellt Christian Hierneis, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe München fest (siehe pdf-Datei).
Der Bund Naturschutz wird unterstützt durch das Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. und durch Greenpeace Deutsche Sektion e.V.
Anlage (siehe pdf-Datei):
Karte der Kaltluftleitbahnen München (blau) mit eingepasster Karte der Würmtalgemeinden, deren Waldbestand (grün) und die Kiesabbauvorhaben Lochhamer Schlag und Forst Kasten (hellrot) sowie „Douglas-Wäldchen“ (rot). Die aktuelle Abbaufläche auf dem Vorranggebiet VR 804 aus 1991 ist im nördlichen Bereich bereits wieder aufgeforstet.