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Tiere und Pflanzen

Mehr als nur ein Sandacker

Geplante Hockeyanlage Marktbreit gefährdet
Lebensraum seltener Amphibien

12.05.2003

Der Hockeyclub Marktbreit (MHC) will im Flurteil "Struth" eine neue und größere Sportanlage errichten.
Zerstört würde dabei ein "Sandacker", der als selten gewordener Lebensraumtyp, aber auch als "ökologischer Trittstein" und gleichzeitig als Teillebensraum für unmittelbar angrenzende Populationen von Kreuzkröte und Knoblauchkröte von erheblicher Bedeutung ist.
Der Bund Naturschutz (BN) appelliert deshalb an den MHC, auf diesen Standort zu verzichten und schlägt statt dessen den Ohrenberg und das Gewerbegebiet von Gnodstadt als Alternativstandorte vor.

Nicht zuletzt aufgrund des letzten Hochwassers plant der Hockeyclub Marktbreit, sein am Main gelegenes Gelände aufzugeben und statt dessen in der Gemarkung "Struth" eine neue und größere Sportanlage zu errichten.
In unmittelbarer Nachbarschaft des dort seit über 10 Jahren ansässigen Kleintierzüchtervereins sollen auf insgesamt 3 Hektar Fläche ein Natur- und ein Kunstrasenspielfeld (jeweils 6000 qm Größe), 5 Tennisplätze, ein Beachvolleyballfeld, ein Zeltplatz sowie ein Sportheim mit über 50 Parkplätzen errichtet werden.

Der vom MHC anvisierte Standort liegt innerhalb eines ökologisch besonders wertvollen und im südlichen Landkreis Kitzingen einzigartigen Lebensraumkomplexes mit seinem Mosaik aus Trocken- und Feuchtflächen.
Die Bereiche nördlich und südlich des geplanten Sportgeländes sind großflächig als Landschaftsschutzgebiet bzw. Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.
Auch wenn die ökologische Bedeutung der als Sandacker genutzten Fläche auf den ersten Blick nicht erkenntlich ist, handelt es sich dabei doch um einen wichtigen Teillebensraum für zwei seltene Amphibienarten -Kreuzkröte und Knoblauchkröte, deren Feuchtlebensraum hier unmittelbar angrenzt.
Da beide Arten darauf angewiesen sind, sich zum Schutz vor Austrocknung und zur Winterruhe im Nahbereich ihres Laichgewässers 50 - 60 cm tief eingraben zu können , würde die geplante Sportanlage des MHC den Fortbestand dieser Amphibienpopulationen erheblich gefährden.

Nach Auffassung des BN ist dies v. a. aus folgenden Gründen als besonders problematisch einzustufen:

 Kreuzkröte und Knoblauchkröte unterliegen dem besonderen Schutz der europäischen Flora-Fauna - Habitatrichtlinie, wonach alle Störungen und Verschlechterungen des guten Erhaltungszustandes der Population zu unterlassen sind. Mit massiven Störungen wären aber sowohl der Bau wie auch die Nutzung der Sportanlage verbunden.
 Mit dem Verschwinden dieser Population würde ein wichtiger Trittstein für die Gesamtverbreitung dieser Arten verloren gehen.
 Der Raum Michelfeld ist ein wichtiges Zentrum für Amphibien, wo im Zusammenhang mit der Flurbereinigung Michelfeld Biotopstrukturen gesichert und verbessert werden sollen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Biotopsanierung bzw. -optimierung würden durch den Verlust dieses Sandlebensraumes und der Amphibienpopulationen erheblich in Frage gestellt.
 Für die Biotopsicherung und -pflege sind dort bereits erhebliche Finanz- bzw. Steuermittel investiert worden. Diese Investitionen wären umsonst getätigt worden.

Hinzu kommt:

 Bau- und Sportbetrieb auf dem vorgesehenen Standort würden zu erheblichen Störwirkungen für die angrenzenden bzw. nahe liegenden "Geschützten Landschaftsbestandteile" und die dort lebenden gefährdeten Arten (z.B. Blaukehlchen) führen.
 Bei einer Realisierung des Vorhabens am vorgesehenen Standort wären detaillierte Bestandserhebungen und umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, wodurch der Bau zeitlich verzögert und nicht unerheblich verteuert würde.
 Eine Genehmigung der Sportanlage im Bereich der "Struth" würde die dort schon durch die Kleintierzuchtanlage begonnene Landschaftszersiedelung massiv verschärfen und einen negativen Präzedenzfall schaffen.
 Weitere umweltrelevante Auswirkungen - z.B. auf das Grundwasser - sind bis heute noch nicht detailliert untersucht worden, so dass die diesbezüglichen Risiken noch gar nicht abzuschätzen sind.

Angesichts des o .g. Konfliktpotentials hält der BN die vom MHC beantragte Sportanlage am geplanten Standort für nicht genehmigungsfähig.
Er appelliert deshalb an den Hockeyclub, auf diesen Standort zu verzichten und auf einen Alternativstandort auszuweichen. Aus Sicht des BN wären dafür der Ohrenberg und das Gewerbegebiet Gnodstadt durchaus geeignet. Allerdings ist ein neuer Standort mit dem damit verbundenen Flächenverbrauch nur dann zu rechtfertigen, wenn der bisherige Standort am Main renaturiert und für Hochwasserschutz bzw. Naherholung zur Verfügung steht.
Der BN appelliert gleichzeitig an die Stadt Marktbreit, die Standortsuche des MHC nicht länger dem Zufall zu überlassen oder davon abhängig zu machen, dass sich die anvisierten Grundstücke im Eigentum der Stadt befinden. Statt dessen sollte die Stadt eine qualifizierte Standortplanung in Auftrag geben, die alle Stadtteile mit einbezieht und auch Belange des Arten- und Landschaftsschutzes, aber auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitberücksichtigt. Andernfalls müsste diese Prüfung im Rahmen eines offiziellen Raumordnungsverfahrens erfolgen.