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Möbelhäuser im Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Natur

Bund Naturschutz (BN) fordert ein Ende des ruinösen Wettbewerbes von Möbelhäusern in ganz Bayern auf Kosten der Natur und eine Änderung des Landesentwicklungsprogrammes

08.08.2006

Die geplante Errichtung eines Möbelmarktes am Rande von Ingolstadt hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) zum Anlass genommen, den bayernweiten Verdrängungswettbewerb der Möbelhäuser scharf zu kritisieren: „Dieser Verdrängungswettbewerb ist nicht nur städtebaulich und ökonomisch katastrophal, sondern er geht immer auf Kosten der Natur und der freien Landschaft.“ so das Fazit von Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN.

„Besonders in den großen Städten Ingolstadt, München, Rosenheim oder Fürth wird derzeit die Landesplanung völlig ausgehebelt.“ Der BN fordert daher zum einen eine strikte Beachtung der vorhandenen Aussagen des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), hält aber auch eine Rückkehr zu früher im LEP enthaltenen Grundsätzen zum Schutz der freien Landschaft für zwingend nötig. „Die Lex Ingolstadt aus dem Jahr 2002 zur Ermöglichung des FOC Ingolstadt war ein Sündenfall, der dringend wieder rückgängig gemacht werden muss.“ fordert Weiger. „Unsere Befürchtung, dass die Lex Ingolstadt ein Dammbruch für Großeinkaufszentren auf der Grünen Wiese wird, wurde leider voll bestätigt.“

Der BN fordert daher, dass die Landesplanung endlich wieder ihren eigentlichen Auftrag wahrnehmen muss. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aushebelung der früher im LEP enthaltenen Schutzbestimmungen wieder rückgängig gemacht wird. Die Lockerung der Vorschriften zum Schutz der Innenstädte hat fatale Folgen für die Innenstädte und die Natur in ganz Bayern.

Die Retortenstadt FOC war genau vor einem Jahr im Außenbereich von Ingolstadt trotz großer Proteste des Naturschutzes und Einzelhandels, nach jahrelangen Streitigkeiten bis vor Gericht mit einer Verkaufsfläche von mehr als 10.000 m² eröffnet worden und soll bereits erweitert werden. Voraussetzung für die Genehmigung war die Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (Lex Ingolstadt) mit einer Erhöhung der maximal zulässigen Kaufkraftabschöpfungsquote für innenstadtrelevante Sortimente von 10% auf 15% sowie der Aufnahme von Ausnahmen bezüglich des Bauens in städtebaulicher Randlage.


Trotz vorhandener, voll erschlossener Gewerbeflächen von rund 13.000 Hektar und trotz gegenteiliger Zielaussagen auf höchster politischer Ebene ist Bayern mit einem täglichen Verlust freier Landschaft von über 21 Fußballfeldern bzw. 15,2 Hektar (= 152.000 m²) nach wie vor trauriger Spitzenreiter unter den Bundesländern beim ruinösen Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke - Minute für Minute über 100 m2, Tag und Nacht.


Anlagen (siehe unten: pdf-Datei zum download):

1. Auswahl aktueller Planungen von Möbelmärkten in Bayern
2. Stellungnahme des BN zur aktuellen Planung in Ingolstadt
3. „Lex Ingolstadt“
4. Allgemeine Forderungen des BN zur Reduzierung des Flächenverbrauches