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Neue Wolfsverordnung mit Naturschutzrecht nicht vereinbar

Die Staatsregierung hat den Umweltverbänden die neue Fassung ihrer Wolfsverordnung vorgelegt – ohne inhaltliche Änderungen im Vergleich zu vorherigen Version. Somit verstößt die Verordnung immer noch gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht. Sollten keine Anpassungen erfolgen, wird der BUND Naturschutz erneut dagegen klagen.

29.07.2024

Die erste Version der Wolfsverordnung war Mitte Juli vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt worden. Grund war ein Formfehler: Die Regierung hatte den anerkannten Naturschutzverbänden im Gesetzgebungsverfahren keine Möglichkeit zur Beteiligung gegeben. Umweltminister Thorsten Glauber hatte daraufhin umgehend eine inhaltlich unveränderte Neufassung der Verordnung angekündigt. Diese liegt den Umweltverbänden nun vor.

Damit hat die Bayerische Staatsregierung die Verbändeanhörung zur neuen Wolfsverordnung gestartet, dem BUND Naturschutz wurde die aktuelle Fassung zugeschickt und die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. „Jetzt ist es offiziell“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. „Wie bereits angekündigt, unterscheidet sich die neue Verordnung nicht von der alten – sie ist tatsächlich identisch! Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar. Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht hat, die inhaltlichen Mängel sind offensichtlich. Die Staatsregierung handelt hier grob fahrlässig und verschwendet Zeit und Steuergelder. Denn eins ist klar: Wenn die Verordnung so erlassen wird, haben wir gar keine andere Möglichkeit, als erneut zu klagen.“

Die Staatsregierung laufe sehenden Auges in die nächste Schlappe vor Gericht, so Mergner: „Das ist keine seriöse Politik im Sinne der Weidetierhalter*innen. Die Staatsregierung täte gut daran, deren Sorgen mit dem nötigen Respekt und Ernst zu begegnen. Mit der gleichen Energie, die sie in rechtswidrige Verordnungen und Gerichtsprozesse steckt, sollte sie die wirklich nötigen und hilfreichen Maßnahmen zum Herdenschutz auf den Weg bringen und tragfähige Lösungen erarbeiten - dafür stehen wir jederzeit zur Verfügung.“ 

Aus Sicht des BN strotzte die Wolfsverordnung nur so von rechtswidrigen Regelungen. So sei es beispielsweise nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähert, für Menschen eine Gefahr darstellt, erklärt der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel. Auch bei der Definition der nicht schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit übers Ziel hinausgeschossen. „So wurden beispielsweise viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt. Die Beurteilung der Schützbarkeit von Flächen muss aber objektiven und nachvollziehbaren Kriterien folgen – sie ist kein Wunschkonzert, um die Meinung der Staatsregierung durchzusetzen, dass der Wolf nicht nach Bayern gehört“.

Friedel weiter: „Durch den in der Wolfsverordnung von der Gesetzeslage abweichenden großen zeitlichen und räumlichen Spielraum zwischen Wolfsriss und Abschuss bestand zudem das große Risiko, Wölfe abzuschießen, die gar keine Weidetiere gerissen haben.“

Das Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 11. Juli, welches die Abschussgenehmigung eines Wolfes in Tirol kassierte, hat deutlich gezeigt, welche engen Grenzen es in diesen Fragen gibt.

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