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Ostumfahrung Neuburg a. d. Donau: Keine neue Donaubrücke durch den Auwald – Planungen sind aus Naturschutzgründen nicht zulässig

Der BUND Naturschutz fordert den Stopp der von der Stadt Neuburg geplanten Ostumfahrung mit zweiter Donaubrücke. Die Planungen widersprechen geltendem Naturschutzrecht, Schwerlastverkehr wird angezogen. Die bayerischen Staatsstraßenausbaupläne müssen auf den Prüfstand und einer Klimaverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

08.09.2023

Die Stadt Neuburg plant die Ostumfahrung Neuburg als Staatsstraße in Sonderbaulast außerhalb des 7. Ausbauplans für die Staatstraßen. Der BUND Naturschutz hat die Planungsgrundlagen des Projekts zur Verkehrsentwicklung von dem renommierten Gutachterbüro „RegioConsult“ aus Marburg bewerten lassen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Planunterlagen fehlerhaft und nicht nachvollziehbar sind. Der BN hat daraufhin eine umfangreiche Einwendung abgegeben.

Zusammenfassend ist die Ortsumfahrung Neuburg a.d. Donau nicht genehmigungsfähig. Das Vorhaben entspricht nicht einer vorausschauenden, maßvollen und nachhaltigen Planung. Die Entlastungen sind nicht nachvollziehbar, neue Belastungen werden geschönt, eine Planrechtfertigung ist daher nicht ausreichend vorhanden. Da landwirtschaftliche Flächen vernichtet und schützenswerte Natur zerstört wird, missachtet das Vorhaben europäisches Naturschutzrecht und widerspricht mit seinen Auswirkungen den deutschen und den bayerischen Klimaschutzzielen. Die Abwägung des überwiegenden öffentlichen Interesses ist damit falsch. Das Vorhaben besitzt somit durch die objektiv falschen Grundlagen für die Verkehrsprognose keine Planrechtfertigung.

Annemarie Räder, BN-Regionalreferentin unterstreicht: „Die in den Verfahrensunterlagen dargestellten Auswirkungen auf die Klimakrise sind fehlerhaft. Es fehlen Teile der Prüfung des europäischen Naturschutzrechts, Alternativen wurden nicht ausreichend geprüft bzw. falsch abgewogen. D.h. Alternativen, bei denen es zu weniger Eingriff in sensibles Gebiet kommt, sind unrechtmäßig ausgeschieden. So kann die Ausnahme nach europäischen Naturschutzrecht nicht erteilt werden. Dasselbe gilt für die Ausnahmen, die den strengen Artenschutz betreffen. Zudem missachtet die Planung auch das Gebot zum sparsamen Umgang mit dem Boden, zum Landschaftsschutz und das Gebot zum Flächensparen. Damit widerspricht die Planung geltendem Naturschutzrecht.“
 
Günter Krell, Kreisvorsitzender der BN-Kreisgruppe Neuburg-Schrobenhausen erklärt: „Wir fordern die Beachtung der vorhandenen weiträumige Ostumfahrung auf der Staatstraße St2043 mit einem Umbau der Zeller Kreuzung an der B16 – dies muss in die Alternativenprüfung aufgenommen werden. Auch wurde es bisher versäumt Lösungsschritte einer Innerstädtischen Entlastung umzusetzen. Schließlich handelt es sich um überwiegend Ziel- und Quellverkehr und nicht um Durchgangsverkehr, somit verfehlt diese Planung ihre Wirkung. Im Gegenteil, der überörtliche Schwerlastverkehr würde von der neuen Straße stark angezogen“.

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern kritisiert: „Anstatt eine umfassende Verkehrswende einzuleiten, werden den Bürgerinnen und Bürgern der Neu- und Ausbau von Straßen als Lösung vermittelt. Damit wird das Problem der Verkehrsbelastung aber nicht gelöst, sondern sogar verstärkt und zudem auf dem Rücken von Natur, Landschaft und Umwelt ausgetragen.“ Auch der Freistaat müsse seinen Beitrag zur Einhaltung der bundesweiten Klimaziele im Verkehr leisten, nämlich die Reduzierung der Emissionen bis 2030 um rund 40 Prozent auf 95 Millionen Tonnen CO2 im Vergleich zu 2020, so Geilhufe weiter. „Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, die Bedarfsplanung für Staatsstraßen mit Berücksichtigung von Klima- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen und neu zu bewerten. Bis dahin brauchen wir ein sofortiges landesweites Moratorium.“