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Quecksilberfracht blockiert wasserrechtliche Erlaubnis

Bund Naturschutz und BUND Hessen erheben Einwendungen gegen Einleitungserlaubnis für quecksilberbelastete Abwässer des Kraftwerks Staudinger

04.04.2011

Der Bund Naturschutz (BN) und der BUND Hessen haben heute ihre Einwendungen gegen die vom Betreiber des Kraftwerkes Staudinger beantragte wasserrechtliche Erlaubnis beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht und dabei v.a. die völlig unzureichenden Verfahrensunterlagen kritisiert.

Der Kraftwerksbetreiber E.ON wollte für sein an der Grenze zwischen Bayern und Hessen gelegenes Kohlekraftwerk nicht nur eine Genehmigung der Kühlwasserentnahme  aus dem Main, sondern auch die behördliche Zulassung der Einleitung von schadstoffhaltigen Abwässern erreichen.

Beide Landesverbände des Bund für Umwelt – und Naturschutz Deutschland (BUND) werfen in ihrer Einwendung E.ON Schönrechnerei und Missachtung verbindlicher europarechtlicher Anforderungen vor. Dies umso mehr, als in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unmissverständlich festgelegt ist, dass durch eine Einleitung von Abwässern eine Verschlechterung der Gewässerzustände nicht eintreten darf. Um dem Verschlechterungsverbot  vermeintlich gerecht zu werden, wurde aber unzulässigerweise  in den Antragsunterlagen der Status-Quo der Abwassereinleitung (Blöcke 1, 3 und 5) mit denen der prognostizierten Werte nach Inbetriebnahme des genehmigten Blocks 6 verglichen (Blöcke 5 u. 6).

Rechtsanwalt und BN - Landesgeschäftsführer  Peter Rottner: „Nur durch diesen Taschenspielertrick konnte E.ON in seinem Antrag zu dem Ergebnis kommen, dass durch die neu beantragte Einleitung keine Verschlechterung eintreten wird. Nicht berücksichtigt wurde dabei aber, dass Block 6 frühestens 2016 in Betrieb gehen wird und bis zu diesem Zeitpunkt eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Gewässerzustände zu verbessern. Mit einer weiteren Abwassereinleitung ab 2016 würde dieses Verbesserungsgebot förmlich auf den Kopf gestellt werden“.

„Der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaub stehen vor allem die Quecksilberfrachten entgegen. Dies umso mehr, als schon heute bei Fischen im Main die sich aus europäischen Vorgaben resultierenden Umweltqualitätswerte für Quecksilber nicht eingehalten werden“ – kritisiert Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BN Bayern.

Es ist auch nicht absehbar, wie dieser Zustand in absehbarer Zeit verbessert werden kann.  Die beabsichtigte Einleitung steht einer Verbesserung des Zustandes entgegen.

„Die EU verlangt eine Einstellung von Einleitungen von Quecksilber in Gewässer und sieht hierfür strikt einzuhaltende Fristen vor. Aus den Antragsunterlagen ergibt sich jedoch nicht, wie in den nächsten Jahren die Quecksilberfracht gänzlich aus den Abwässern eliminiert werden kann. Kann dies jedoch nicht gewährleistet werden, darf die wasserrechtliche Erlaubnis aus Sicht des BUND und BN nicht ergehen“ – so das Resümee von Michael Rothkegel, Landesgeschäftsführer des BUND Hessen.

für Rückfragen:

Richard Mergner, Landesbeauftragter
Tel. 0911/81 87 8-25, Fax: 0911/86 95 68
richard.mergner(at)bund-naturschutz.de

 

Helmut Schultheiß, Regionalreferent
Tel. 0911/81878-13, Fax 0911/869568,
helmut.schultheiss(at)bund-naturschutz.de