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Resolution oberfränkischer BN-Vertreter

Kein Verrat an den bayerischen Bauern -
keine Aufweichung des Gentechnik-Gesetzes durch eine große Koalition

10.11.2005

Beim gut besuchten Treffen der oberfränkischen Kreis- und Ortsgruppen des Bundes Naturschutz in Bayreuth am Mittwoch, 09.11.05, beschlossen die TeilnehmerInnen:

Die Verhandlungsführer von SPD und CDU/CSU bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin werden aufgefordert, die bisherigen bewährten Regeln des Gentechnikgesetzes beizubehalten. Eine Aufweichung - insbesondere der Haftungsregeln zu Gunsten der Anwender gentechnisch veränderter Nutzpflanzen - wäre ein Verrat an allen Bauern, die sich für die Erzeugung gesunder Lebensmittel einsetzen - egal ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend.
Damit würden den Verbraucherinnen und Verbrauchern die politisch zugesagte Wahlfreiheit bei den Lebensmitteln genommen. Es darf keinen Freifahrtschein auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher geben.

Hintergrund:
Wie am 09.11.05 bekannt wurde, wollen sich die Koalitionsparteien vor allem auf Druck von CDU/CSU auf eine Kehrtwende im Haftungsrecht verständigen. Während bisher Landwirte für mögliche Schäden haften müssen, die durch ihre Anwendung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen bei anderen entstehen, soll der Gesetzespassus zukünftig lauten: "Verunreiniger von Nachbarfeldern werden nur dann zur Haftung herangezogen, wenn ihnen ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden kann. In anderen Fällen soll ein Haftungsfonds den Schaden regeln".

Damit würde dem gentechnischen Anbau Tür und Tor geöffnet, weil kein Landwirt die teuren und oft sehr komplizierten Nachweise des Verschuldens eines anderen erbringen kann.

Nicht die Verursacher von Schäden wären zukünftig auf einen Haftungsfonds angewiesen, sondern diejenigen, die den Schaden haben.

gez. VetreterInnen der oberfränkischen BN-Kreis- und Ortsgruppen