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Tiere und Pflanzen

Schweiz bleibt bis 2010 gentechnikfrei - Vorbild für Deutschland und Bayern

Bund Naturschutz fordert Bundesregierung und Staatsregierung auf, dem Schweizer Beispiel zu folgen und die Möglichkeiten zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft und der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion gemäß EU-Recht im deutschen Gen

28.11.2005

Der Bund Naturschutz sieht durch das klare Abstimmungsergebnis der Schweizer Volksinitiative, die ein 5 jähriges Verbot der Anwendung von Gentechnik bei Pflanzen und Tieren beschlossen hat, eine klare Bestätigung seiner Position. "Es ist deutlich geworden, dass die Mehrheit der Verbraucher/innen und Bäuerinnen und Bauern die Gentechnik wegen ihres nach wie vor ungeklärten Risikopotenzials ablehnt. Auch Deutschland muss im Gentechnikgesetz die gesamtschuldnerische Haftungsregelung beibehalten und alles tun, um auch die weiteren Regelungen und Ergänzungen im Gentechnikgesetz, wie z. B. zur guten fachliche Praxis oder zur Überwachung von Freisetzungen (Monitoring-verordnung) so umzusetzen, dass die gentechnikfreie Produktion gesichert bleibt.", so Prof. Dr. Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender.

Der Bund Naturschutz wendet sich entschieden gegen einen Haftungsfonds, der das Verursacherprinzip gegen den Willen der Mehrheit der Verbraucherinnen und Landwirte aushebeln würde.
Natürliche gentechnikfreie Produkte aus bayerischer Landwirtschaft sollten als Qualitätssiegel von der bayerischen Staatsregierung besonders gefördert werden. Der BN fordert auch den Bayerischen Bauernverband auf, dem Beispiel des Schweizer Bauernverbandes zu folgen, und sich im Interesse der gesamten Landwirtschaft für die Sicherung der gentechnikfreien Produktion einzusetzen.

Nach geltender Rechtslage kann in der EU keine Landesregierung und keine Kommune den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich untersagen. Der BN fordert deshalb, die EU-Gesetzgebung dahingehend zu verändern, dass das Selbstbestimmungsrecht der europäischen Regionen geschützt und gestärkt wird. "Das Recht, in der eigenen Region selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu entscheiden ist zwingend notwendig und muss gesetzlich von der EU ermöglicht werden", so Weiger.