Staatsregierung in der Waldverantwortung
Trotz erheblicher Kritik an dem neuen Waldgesetz und vor allem am Gesetz zur Errichtung des Unternehmens "Bayerische Staatsforsten" stellt das Wald Bündnis Bayern fest, das Volksbegehren war nicht umsonst. Denn dadurch konnte die Privatisierung des Bayerischen Staatwaldes verhindert, die Bedeu-tung des Staatswaldes für das Allgemeinwohl verankert, eine vorübergehende Beratung des Privatwaldes erhalten, die notwendige Unterstützung der Kom-munalwälder gesichert und der Grundsatz Wald vor Wild durchgesetzt wer-den.
Die vom Wald Bündnis Bayern mit durchgesetzten Verbesserungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zerschlagung der Forstämter und ersatzlose Streichung der Forstdirektionen ein fataler Fehler ist, der nega-tive Folgen für die Waldqualität befürchten lässt. Um so wichtiger ist deshalb die kritische Wächterrolle des Wald Bündnis Bayern vor allem für den Staats-wald. Das Wald Bündnis Bayern wird sich unabhängig davon auch in Zukunft massiv dafür einsetzten, dass die zur Sicherung der Gemeinwohlfunktionen unverzichtbaren Finanzmittel vom Bayerischen Landtag bereitgestellt werden.
1. Forstgesetze
Am 1. Juli 2005 treten das neue Bayerische Waldgesetz, das Errichtungsgesetz für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Bayerische Staatsforsten" und weitere damit zusammenhängende Gesetzesänderungen in Kraft.
Nach dem vor einem halben Jahr mit 9,3 % knapp gescheiterten Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" hat die CSU-Mehrheit einige wesentlichen Vorschläge aufgegriffen und in das Gesetz eingefügt. Insbesondere begrüßt das Wald-bündnis Bayern die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes "Wald vor Wild", der Verbleib des Staatswaldes im Eigentum des Freistaats Bayern-Forstverwaltung, die Klarstellung der Gemeinwohlverpflichtung des Staatswal-des und die Sicherung der fachlichen Qualifikation für das forstliche Personal im Körperschaftswald.
Damit hat sich der Einsatz der Verbände im Waldbündnis und der vielen enga-gierten Mitglieder und Bürger doch noch gelohnt! Viele andere Forderungen, wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Absicherung der Gemein-wohlfunktionen insbesondere in den Kommunalwäldern wurden jedoch nicht aufgenommen. Die vom Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzte erfüllen deshalb nur teilweise die Anforderungen einer nachhaltigen Waldwirtschaft.
2. Bewährte und zukunftsfähige Organisationsform zerschlagen
Leider hat die Staatsregierung an der Auflösung der bewährten Forstverwaltung mit ihrer effizienten Aufgabenbündelung von Bewirtschaftung des Staatswaldes und Förderung, Schutz und Aufsicht für den gesamten Wald festgehalten. Wie künftig die Zusammenarbeit zwischen Behörde - Amt für Landwirtschaft und Forsten - und Forstbetrieb erfolgen soll, bleibt abzuwarten. Die Erfahrungen aus anderen Ländern lassen befürchten, dass dieses Modell gar nicht funktionieren kann. Dabei steht die Beratung des Privatwaldes vor bislang ungekannten Problemen, da eine Erbengeneration ohne Orts- und Fachkenntnisse in Kürze die Mehrheit der Waldbesitzer stellen wird. Dazu kommen die Auswirkungen des Klimawandels mit zunehmenden Stürmen, Hochwasser und Massenvermehrun-gen von Borkenkäfern und anderen Insekten. In solchen Zeiten mit der Organi-sationsform zu experimentieren, fast das gesamte Personal umzusetzen mit al-len damit verbundenen Einbußen an Kompetenz, Erfahrung und Motivation ist nicht nachvollziehbar. Mit Sicherheit wird auch durch den Verlust der Selbst-ständigkeit der Forstverwaltung die Verteidigung - vor allem der stadtnahen Wälder - erheblich erschwert. Unabhängig davon drohen verstärkte Eingriffe in die Waldsubstanz durch den Verkauf von Bodenschätzen, um dadurch den wirt-schaftlichen Ertrag des neuen Unternehmens zu verbessern.
3. Bleibt es bei der Anstalt des Öffentlichen Rechts?
Die Berufung eines Vorstandsmitglieds der österreichischen Bundesforst AG zum Vorstandsvorsitzenden der Anstalt Öffentlichen Rechts und die Berufung des Vorsitzenden des Bayerischen Waldbesitzerverbandes in den Aufsichtsrat lassen befürchten, dass die Gefahr der Überführung der Anstalt Öffentlichen Rechts in eine AG nicht gebannt ist.
Mit dem Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes als Aufsichtsratmitglied ist auch ein Tabubruch vollzogen, der genauso wenig nachvollziehbar ist, wie die Bestellung des Vorstandes eines Privatsenders zum Aufsichtsratmitglied des Bayerischen Rundfunks. Trotz dieser Kritik hofft das Waldbündnis, dass die be-währten waldbaulichen Ziele der Staatswaldbewirtschaftung nicht durch die fi-nanziellen Vorgaben der Gewinnabführung unmöglich gemacht werden.
Das Wald Bündnis Bayern fordert deshalb,
dass das Betriebsergebnis der Bayerischen Staatsforsten nicht an dem Reinertrag gemessen wird, sondern daran, wie die Waldqualität gesichert bzw. verbessert wird. Entscheidende Beurteilungsmassstäbe dafür sind die Entwicklung der Verbisssituation, der Rückeschäden, die Verjüngungsflä-chen von Buche, Eiche oder Tanne. Ebenso sollen die Gehälter der Vor-stände nicht an der Gewinnabführung sondern an der Waldentwicklung ge-koppelt werden.
dass alle Gemeinwohlfunktion des Staatswaldes unabhängig vom Betriebs-ergebnis zuverlässig finanziert werden.
dass waldschädigende Eingriffe im Staatswald unterbleiben.
Das Waldbündnis Bayern wird die weitere Entwicklung aufmerksam ver-folgen. Eine Privatisierung des Waldes werden wir auch in Zukunft nicht zulassen und mit Hilfe der Bürger verhindern. Betriebswirtschaftliche Maßnahmen auf Kosten von Nachhaltigkeit und Naturverträglichkeit wer-den wir nicht hinnehmen.
Wenn die künftige Forstorganisation die Verpflichtungen des Waldgeset-zes ernst nimmt, wenn sie Artenschutz, Hochwasserschutz, Erholung und andere Interessen der Allgemeinheit ernst nimmt, werden wir ihr ein un-voreingenommener Verbündeter sein.
Zur Sicherung des Grundsatzes Wald vor Wild ist es unverzichtbar, die Verbisssituation weiter zu erfassen. Die Landratsämter sind deshalb ge-fordert, ihrer neuen Verantwortung auch konsequent nachzukommen.
Zur Dokumentation der Entwicklung wird das Wals Bündnis Bayern einen jährlichen Bürgerwaldbericht vorlegen.