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Tiere und Pflanzen

Staatsregierung verrät Interessen von Bauern und Verbrauchern

Bayerisches Bündnis fordert von CSU, Blockadehaltung beim Gentechnikgesetz aufzugeben

25.04.2005

Mit einer Kundgebung am geplanten Bt-Maisacker der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Forstwiesen im Landkreis Pfaffenhofen hat das Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft gegen die Blockadehaltung der bayerischen Staatregierung, die das Gentechnikgesetz (GenTG) des Bundes verhindern will, protestiert. Das Gentechnikgesetz sei verbraucherfreundlich und ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der gentechnikfreien Landwirtschaft. Eine Ablehnung wäre ein schwerer Schlag sowohl für den ökologischen Landbau, als auch für die konventionelle Landwirtschaft, die überwiegend keine Gentechnik einsetzen will. Das Bündnis fordert die bayerische Staatsregierung auf, dem Gesetz am kommenden Freitag im Bundesrat ohne Änderungen zuzustimmen, und sich nicht weiter gegen die Interessen der Mehrheit der Bayerischen Verbraucher und Landwirte zu stellen.

Gleichzeitig übte das Bündnis Kritik am bisher in Bayern durchgeführten sogenannten Erprobungsanbau. Dieser sei zu wenig auf Erkenntnisgewinn und zu sehr auf die Durchsetzung des Anbaus von genmanipuliertem Bt-Mais ausgerichtet. Das Bündnis, das im Herbst 2003 in München gegründet wurde, umfasst über 30 Verbände und Gruppierungen aus Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Kirchen. Es repräsentiert über dreihunderttausend Mitglieder in Bayern. Ziel ist die Erhaltung der gentechnikfreien bayerischen Landwirtschaft und Natur und die Versorgung der bayerischen Bevölkerung mit gentechnikfreien Lebensmitteln.


Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes – CSU/CDU/FDP Anträge skandalös


Am Freitag, 29.4. 05 wird im Bundesrat über das Gentechnikgesetz Teil 2 abgestimmt. Mit CDU/CSU und FDP- Mehrheit hat der Landwirtschaftsausschuss des Bundesrates sich schon im Vorfeld für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Die Opposition will so auch die wertvollen Errungenschaften des 1. Teils des Gesetzes, wie die gesamtschuldnerische Haftungsregelung und das frei zugängliche Standortregister, zunichte machen.

Folgende Änderungen wurden beantragt:

Haftungsregelung soll entwertet werden

CDU/CSU und FDP lehnen die im 1. Teil des Gentechnikgesetzes festgelegte gesamtschuldnerische Haftung von GVO-Pflanzen anbauenden Landwirten für Schäden, die infolge einer GVO-Kontamination von Flächen oder Produkten benachbarter Betriebe auftreten, ab. Beantragt ist, dass das Verursacherprinzip nicht gelten soll, vielmehr soll der Gentechniknutzer bei Einhaltung der sogenannten guten fachlichen Praxis für etwaige Schäden an Nachbarkulturen und bei Imkern nicht aufkommen müssen. Etwaige Schäden sollen nach Meinung der CDU/CSU und der FDP vielmehr über einen neu einzurichtenden Ausgleichsfonds entschädigt werden, für den auch Steuergelder vorgesehen sind. Damit würden die Steuergelder von Verbrauchern und Landwirten zur Abgeltung von Schäden herangezogen, die durch eine von ihnen mehrheitlich klar abgelehnte Technologie entstehen. CDU/CSU und FDP operieren offenbar nach dem altbekannten, aber keineswegs zukunftsfähigen Muster: Privatisierung der Gewinne – Sozialisierung der Verluste!

Standortregister würde unbrauchbar

Die Anmeldefrist für GVO-Pflanzen soll von 3 Monaten auf 3 Wochen verkürzt werden. Die Flächengröße soll nur noch im nichtöffentlichen Teil ersichtlich sein. Dies wäre eine massive Benachteiligung aller Bauern, die keine GVO-Pflanzen anbauen wollen. Ihnen bliebe nicht ausreichend Zeit, sich über einen geplanten Anbau in ihrer Nachbarschaft zu informieren und darauf zu reagieren. Auch die Größe einer Anbaufläche ist eine wichtige Information für Landwirte und Öffentlichkeit. Die Ausbreitung der Pollenwolken kann mit der Flächengröße zunehmen, wie aus wissenschaftlichen Untersuchungen hervorgeht.

Vorsorge und Rückholbarkeit sollen gestrichen werden

- Aufgehoben werden soll die Möglichkeit, die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen aufzuheben, wenn sich herausstellt, dass die Koexistenz nicht funktioniert, wenn nachgewiesen wird, dass der Anbauer die gute fachliche Praxis eingehalten hat. Dies hieße, alle Schleusen für den Anbau von GVO öffnen, ohne sie je wieder schließen zu können.

- Die im Gentechnikgesetz geforderte Sachkunde für den Umgang mit GVO soll gestrichen werden. Dass fehlende Sachkunde im Umgang mit GVO zu breiter Kontamination von Flächen, Produkten und Saatgut der gentechnikfreien Produktion führen, lässt sich sehr gut an den Beispielen USA und Kanada studieren, wo die GVO - Kontamination von konventionellen Produkten und Saatgut von Soja, Mais und Raps allgegenwärtig ist.

- Die Verträglichkeitsprüfung für den Anbau von GVO in FFH Gebieten soll entfallen. Dies würde bedeuten, dass ökologisch sensible Gebiete negativen Einwirkungen durch GVO schutzlos ausgesetzt würden. Das Naturschutzgesetz verlangt jedoch, dass ökologisch wertvolle Gebiete, die häufig Rückzugsräume für seltene und bedrohte Pflanzen, Tiere und Ökosysteme darstellen, vor negativen Einwirkungen geschützt werden - hierzu sind auch solche durch GVO zu zählen.

Forderungen:
Das Bündnis lehnt diese Änderungsvorschläge von CDU/CSU und FDP, welche die existenziellen Interessen der Mehrheit der Verbraucher und Landwirte verletzen und den Naturschutz ad absurdum führen, in aller Schärfe ab.

Das Bündnis fordert die Zustimmung des Bundesrats zum vorliegenden Gentechnikgesetz Teil 2 ohne wenn und aber und fordert den Bundesrat auf, die europaweit vorbildlichen Regelungen des GenTG klar zu unterstützen.

Das Bündnis verlangt von der Bayerischen Staatsregierung, ihren Einfluss im Bundesrat geltend zu machen, damit die Interessen der großen Mehrheit der Landwirte und Verbraucher, die weiterhin gentechnikfrei wirtschaften und einkaufen wollen, gesichert bleiben. Ansonsten bliebe nur noch die Wahl zwischen mehr oder weniger Gentechnik, was dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freie Wahlmöglichkeit fundamental widerspräche. Das Vertrauen der Bürgerschaft in die Unabhängigkeit der Politik von wirtschaftlichen Interessen würde unwiederbringlich Schaden erleiden.

Dass Vorsorge unabdingbar ist, zeigt das jüngste Beispiel der illegalen Einfuhr des Bt 10 Mais in die Europäische Union durch die Fa. Syngenta. Bt 10 ist ein gentechnisch veränderter Mais, der nirgendwo auf der Welt über eine Zulassung verfügt. Es enthält ein Gen für einen Marker zur Ampicillin-Resistenz. Ampicillin ist ein Antibiotikum, das weltweit in der Humanmedizin eingesetzt wird.
Erst die Veröffentlichung des illegalen Anbaus in der wissenschaftlichen Presse hat zum Eingeständnis von Syngenta geführt, über Jahre den nicht zugelassenen Mais vertrieben zu haben.


für Rückfagen:

Marion Ruppaner
BN Referentin für Landwirtschaft
Tel. 0911/81 87 8-20
E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

Dr. Klaus Wiesinger
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.
Tel 08161/9171-0 Fax 9171-1


Dr. Martha Mertens
Sprecherin der BN und BUND Arbeitskreise Gentechnik
Tel.089 – 5807693



Erprobungsanbau auf den Flächen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft überflüssig und Gefährdungspotenzial für Bauern und Verbraucher

Das Bündnis fordert die deutschlandweite Einstellung des sogenannten „Erprobungsanbaus“, weil er zur Frage, ob Koexistenz in Deutschland möglich sei, kaum verwertbare Erkenntnisse bietet. „Koexistenz gilt auf europäischer Ebene“ betont Arthur Stein, Vorstand in der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ), „das ist auch dann erfüllt, wenn in einer einzigen europäischen Region genmanipulierte Pflanzen stehen und der Rest von Europa frei davon ist. Koexistenz heißt nicht, dass wir in Deutschland oder in Bayern genveränderte Pflanzen anbauen müssen.“
In diesem Zusammenhang übte das Bündnis auch starke Kritik an dem in Bayern durchgeführten Erprobungsanbau. Um Fragen zur Koexistenz und zu erforderlichen Abständen zu klären, sei es beim heutigen Stand der Technik nicht nötig, dafür genmanipulierten Bt- Mais einzusetzen. Die Versuche könnten auch mit speziellen konventionell gezüchteten Maissorten erfolgen.
Die im Bündnis vertretenen Imkerverbände kritisieren, dass die Fragen der Imker zu genmanipuliertem Mais im bayerischen Erprobungsanbau völlig unbefriedigend beantwortet seien.
Das Bündnis nahm auch zu der Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Künast für eine eigene Koexistenzforschung Stellung. Begrüßt wurde, dass diese mit konventionellem und nicht mit gentechnisch verändertem Mais erfolgen soll. Koexistenzforschung müsse unabhängig von den Interessen der Agrogentechnik-Industrie sein. Eine lange Versuchslaufzeit von mindestens 5Jahren sei wichtig, um abgesicherte Erkenntnisse zu erhalten. Während der Versuchdauer müsse ein deutschlandweiter Gentech-Anbau-Stop gelten.




Mitglieder im Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft

Stand: 22.4.2005

- Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern
- Arbeitsgemeinschaft evangelischer Haushaltsführungskräfte im Deutschen Evangelischen Hausfrauenbund
- Arbeitsgemeinschaft noch produzierender Landwirte in Ostbayern
- Arbeitsgruppe Ökolandbau im Bayerischen Bauernverband
- Biokreis
- Bioland, Fachgruppe Imker
- Bioland, Landesverband Bayern
- Bioring Allgäu
- Bund Naturschutz
- Demeter
- Der Krisenstab
- Deutscher Berufs- und Erwerbs-Imker-Bund
- Förderkreis für Umweltgesundung
- Freisinger Land
- Friends of the Earth
- Initiative Nahrungskette
- Interessengemeinschaft Milchviehhalter Oberbayern
- Interessengemeinschaft Mischfruchtanbau
- Hermanndorfer Landwerkstätten
- Katholische Landjugendbewegung München-Freising
- Katholische Landvolkbewegung (KLB) Bayern
- Kein Patent auf Leben
- Landesbund für Vogelschutz
- Landesverband Bayerischer Imker/ Bezirksverband Imker Oberbayern
- Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.
- Naturland
- Naturkost Südbayern
- Ökologischer Ärztebund
- Region aktiv (Chiemgau)
- Tagwerk-Förderverein
- Unser Inn-Land
- Weilheim-Schongauer-Land Solidargemeinschaft

Einzelpersonen
- Rechtsanwalt Dr. Bihler
- Kirchlicher Umweltbeauftragter Pfarrer Kirchenrat Monninger
- Umweltbeauftragter der Diözese Passau, Dr. Rottenaicher