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Stromtrassen: BN entwickelt Position weiter

Der BUND Naturschutz in Bayern stellt die Position zu den großen Stromtrassen dar. BUND Naturschutz kritisiert weiterhin Konzept der großen Stromtrassen. Der Verband sieht aber in einzelnen Abschnitten keine Möglichkeiten, Trassen zu verhindern - deshalb keine Klage bei Teilabschnitt des Südostlink in Wunsiedel. Der Verband behält sich aber vor, auch zukünftig gegen einzelne Trassen zu klagen.

29.11.2024

Als Reaktion auf die Berichterstattung der letzten Tage über die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trassen (HGÜ) stellt der BUND Naturschutz die genaue Position dar und räumt mit Missverständnissen auf.

Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema innerhalb des Verbandes und Abwägung der Fakten und aktueller technischer Gegebenheiten und Entwicklungen, haben der Landesvorstand und der Landesbeirat des BN im Sommer 2024 beschlossen, die großen Überlandleitungen neu zu bewerten. Durch das Abschalten der Atomkraftwerke im Frühjahr 2023 und den verankerten Kohleausstieg, der bei raschem Zubau der Erneuerbaren vermutlich noch früher kommt, ist eine Weiterentwicklung beschlossen worden.

Der BN-Vorsitzende Richard Mergner erklärt: „Um dies in aller Deutlichkeit klarzustellen: Es handelt sich nicht um eine grundlegend neue Position, sondern um eine Anpassung unserer acht Jahre alten Position. Das Einzige was wir entschieden haben, ist im Landkreis Wunsiedel nicht gegen den Südostlink zu klagen, da es auch u.a. aufgrund der Beschleunigungsgesetzgebung keine Aussicht auf Erfolg gab. Daher ist in den letzten Tagen der Eindruck entstanden, dass der BN die aktuellen Trassenpläne überall in Bayern akzeptiert. Dem ist keineswegs so! Wir behalten uns auch weiterhin vor, gegen einzelne Trassen zu klagen, die unserer Meinung nach vermeidbar sind oder so massiv wertvollste Naturgebiete betreffen. Von einer 180 Grad Wende kann also keine Rede sein. Unsere alte Position ist lediglich neuen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst worden.“

Eine entsprechende Sprachregelung, die im September formuliert wurde, finden Sie im Anhang.