Verleihverbot wirkt mittlerweile
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am 27.5.19 ein Verbot erlassen, nach dem die drei Bootsverleihbetriebe an der Wiesent bis zum 15.6.2019 für die Fahrt auf der Wiesent zwischen Muggendorf und Ebermannstadt keine Boote verleihen dürfen. Ziel des Gerichtsbeschlusses ist es, in erster Linie die in diesem Bereich gefährdete Brut des europäisch geschützten Eisvogels sicherzustellen und die Belastungen durch den Bootsverkehr auf zahlreiche andere streng geschützte Arten zu reduzieren. Geklagt hatte der BUND Naturschutz. Da die Bootsverleihfirmen das Verbot nicht akzeptieren wollten, legten sie über einen Rechtsanwalt am 28.5.19 Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein. Dieser hat am 31.5.19 in einer Eilentscheidung das Verbot bestätigt.
Seit 1.6.19 fahren in dem genannten Bereich nach Beobachtungen von Anliegern und NaturschützerInnen keine Boote der Bootsverleiher mehr. Lediglich einzelne Boote wurden auf der Wiesent unterhalb von Muggendorf gezählt: Am Pfingstsonntag und Montag wurden 18 Boote festgestellt, allesamt keine Leihboote und damit nach der geltenden Gemeingebrauchsverordnung berechtigt unterwegs. Normalerweise fahren in diesem Abschnitt um Pfingsten mindestens 120 Boote pro Tag. Mit der Einschränkung konnte erreicht werden, dass die Eisvögel wenigstens eine Brut sicher durchbringen werden.
Auch insgesamt scheint die Nachfrage nach Leihbooten auf der Wiesent zurückgegangen zu sein. Im Bereich an der Sachsenmühle bei Gößweinstein (nicht vom Verleihverbot betroffen) wurden zu Pfingsten nachmittags 90 Boote gezählt. Normalerweise ist gerade an den Feiertagen deutlich mehr Bootsverkehr auf der Wiesent festzustellen. Dass nun auswärtige Bootsverleiher die Lücke füllen, wie dies von den örtlichen Firmen behauptet wurde, kann der BN nicht bestätigen. Offenbar hat die öffentliche Berichterstattung über die Gefährdung der Natur an der Wiesent und über die gerichtlichen Verbote zu weniger Kanutourismus geführt. Der BN zeigt sich daher auch verwundert, dass in der Öffentlichkeit behauptet wurde, die Klage "sei nach hinten losgegangen" oder "ein Schuss in den Ofen", da "nun die Tür für Drittanbieter geöffnet worden sei". Der Hintergrund dieser nicht korrekten Darstellung, die auch vom Landratsamt Forchheim falsch aufgegriffen wurde, war die Annahme, dass nur die drei gewerblichen Bootsverleiher von der Klage betroffen seien. Dem ist definitiv nicht so. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat in seiner Entscheidung vom 31.05.19 explizit festgestellt, dass mögliche Konkurrenten der drei Anbieter aus dem Landkreis Forchheim ebenfalls eine Schifffahrtsgenehmigung benötigen würden, deren Erteilung schon aufgrund der ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht zu erwarten wäre.
"Das Verbot wird jetzt von den Firmen offenbar ernstgenommen, nachdem sie es Anfang Mai noch grob missachtet hatten. Unsere Eilklage vor dem Verwaltungsgericht hat gewirkt. Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss bestätigt hat, macht uns Hoffnung, dass wir eine bessere Regelung des Kanuverkehrs zum Schutz der Natur an der Wiesent erreichen können", so Dr. Ulrich Buchholz, Vorsitzender der Kreisgruppe Forchheim.
"Am meisten freut uns, dass das Eisvogelpaar im nun besser geschützten Bereich Junge ausbrüten konnte und diese gerade tüchtig füttert. Wir hoffen, dass sie die Brut durchbringen. Bis 15.6.2019 könnten die Jungen soweit sein, dass die dann wieder einsetzenden Störungen nicht mehr zum Verhungern führen", so Buchholz.
Am 8. April 2019 hat der BUND Naturschutz Klage gegen die Schifffahrtsgenehmigung des Landratsamtes Forchheim eingereicht. Ziel war und ist es, den Schutz der Wiesent als naturnaher Fluss, der europäisch geschützten Lebensräume und der geschützten und bedrohten Fisch- und Vogelarten sicherzustellen. Das Flusssystem Wiesent ist Bestandteil des europäischen Natura-2000-Schutzgebiets "Wiesenttal mit Seitentälern" Nr. 6233-371 sowie des Vogelschutzgebiets Nr. 6233-471.
Das Landratsamt Forchheim hatte daraufhin am 7. Mai auf Antrag der Kanuverleiher einen sog. Sofortvollzug erlassen, mit dem ihnen der Betrieb wieder gestattet wurde. Es stellte hier die Interessen der drei Betriebe über das der Allgemeinheit und behauptete, "der Nachweis, dass das Kanufahren zu erheblichen Eingriffen führt, kann nicht geführt werden." Tatsächlich hatte das Landratsamt aber in der Schifffahrtsgenehmigung eine Verträglichkeitsprüfung für erforderlich gehalten und diese nach eigenen Aussagen zwischenzeitlich in Auftrag gegeben.
Am 15.5.19 stellte der BUND Naturschutz deshalb Eilantrag mit dem Ziel, den Verleih gerichtlich wieder zu untersagen. Der BN wird bei der Klage unterstützt vom Bayerischen Kanuverband, dem das Gebaren der Bootsverleiher an der Wiesent und das des Landratsamtes Forchheim ebenfalls ein Dorn im Auge ist.
Zwischenzeitlich hat der BN seine Klage in der Hauptsache gegenüber dem Verwaltungsgericht Bayreuth begründet. Die Klage hat zum Ziel, die geltende Schifffahrtsgenehmigung aufheben zu lassen. Hintergrund ist die Rechtsauffassung des BN, dass vor dem Erlass der Schifffahrtsgenehmigung eine Verträglichkeitsprüfung vorliegen muss und nicht erst Jahre später. Er beruft sich dabei auf Europarecht und betritt mit der Klage juristisch Neuland. Weder wurde der Naturschutzverband bei den Vorgesprächen über Beeinträchtigungen und Regelungen zugelassen noch im Genehmigungsverfahren beteiligt.
Der vom BUND Naturschutz angeregte Erörterungstermin bei Gericht soll nun im Juli 2019 stattfinden.
Der BUND Naturschutz hatte zuletzt 2018 das Landratsamt Forchheim aufgefordert, den Kanuverleihbetrieb an der Wiesent während der Vogelbrutzeit bis 15.6. zu unterbinden. In den zum Bootsfahren zugelassenen Sommermonaten sind zu viele Boote unterwegs, deshalb können die europäisch geschützten Vogelarten wie Eisvogel oder Zwergtaucher dort kaum mehr brüten. Und weil sich zu viele Kanuten nicht an die Regeln halten und unterwegs mal im Fluss aussteigen, gegen die Strömung paddeln oder ungeeignete, nicht zugelassene Boote nutzen, ist auch die europäisch geschützte Unterwasservegetation, das Markenzeichen der Wiesent, stark im Rückgang.
2018 wurde durch das Landratsamt die Schifffahrtsgenehmigung erneut erteilt, die den Kanuverleihern den Verleih bereits zum 1.5.2019 und auch in den Folgejahren ab diesem Zeitpunkt erlaubt.
Zunächst geht es darum, der Vogelwelt im Uferbereich der Wiesent einen möglichst wenig gestörten Brutbetrieb zu ermöglichen. Der sog. Gemeingebrauch, das Kanufahren durch Einzeltouristen mit eigenen Booten, oft organisiert in Kanuverbänden, wird nicht angegriffen. Der Bootsverleih steht nach der Statistik für 80 % der Bootsfahrten auf dem Fluss. Wäre rechtzeitig die notwendige Verträglichkeitsprüfung für den Kanusport auf dem Fluss durchgeführt worden, so hätte man heute das Problem nicht. Der BN hatte diese rechtlich vorgeschriebene Prüfung schon 2010 eingefordert, leider ohne Erfolg.
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Tom Konopka
Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
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