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Vorrang für Gemeinwohl im Staatswald

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) fordert angesichts der Klimakrise, dass die Bewirtschaftung der bayerischen Staatswälder vorrangig dem Gemeinwohl dienen muss. „Klimaschutz, Artenvielfalt, Erholung und weitere Schutzfunktionen sind in den 800.000 Hektar großen Staatswäldern viel wichtiger als Gewinnstreben und Holzverkauf“, so der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner.

19.05.2021

„Wir fordern, dass die Entscheidung des Ministerpräsidenten aus 2019 die Leitlinien für die Staatswaldbewirtschaftung zu ändern, auch im Waldgesetz verankert werden muss.“ Um dem geänderten Schutzempfinden und der immensen Bedeutung der Staatswälder für die Schutz- und Erholungsfunktionen Rechnung zu tragen, soll im Waldgesetz ein Vorrang für die Gemeinwohlleistungen festgeschrieben werden. „Wir fordern deshalb Forstministerin Michaela Kaniber auf, das Reformvorhaben „Forstbetrieb 2030“ sofort zu stoppen“, so Mergner. „Die Leistungen des Staatswaldes für das Gemeinwohl müssen unabhängig von schwankenden Holzpreisen aus dem Staatshaushalt finanziert werden.“

Finanzieller Druck darf nicht zum „Kahlschlag“ führen

Aufgrund der Waldschäden und der geringen Holzpreise waren die Staatsforsten massiv unter Druck geraten. Die Verluste sollen nun durch umfangreiche Kürzungen bei Personal und Mittel aufgefangen werden. „Wir halten das auf den Weg gebrachte massive Einspar- und Reformprogramm „Forstbetrieb 2030“ für einen Irrweg, weil mit noch weniger Waldarbeiter*Innen und Förster*Innen vor Ort die vielfältigen Gemeinwohlleistungen sowie eine schonende Holzernte nicht bewältigt werden können“, so Hans Kornprobst, Sprecher des BN-Arbeitskreises Wald. „Ein weiterer personeller und organisatorischer Kahlschlag steht im Widerspruch zu den politischen Vorgaben des Ministerpräsidenten. Ein Klimawald braucht fachkundiges Personal vor Ort, das sich um den Wald und die Waldverjüngung im Rahmen einer waldangepassten Jagd kümmert“, so Hubert Weiger, BN-Ehrenvorsitzender. „Harvester planen keinen Waldumbau und schießen keine Rehe“, bringt es Ralf Straußberger, BN-Wald- und Jagdreferent, auf den Punkt. Die infolge der Klimakrise schwieriger werdenden Rahmenbedingungen und die geänderten Zielvorgaben, die vom Management zusätzliche Ökosystemleistungen abverlangen, machen eine geänderte, angemessene finanzielle Honorierung der Bayerischen Staatsforsten notwendig. Insofern muss nach Festlegung einer neuen Zielsetzung auch darüber entschieden werden, wie diese finanziell und organisatorisch bewältigt werden kann.

Rahmenbedingungen und Aufgaben für Staatswälder haben sich geändert

Angesichts der dramatischen Auswirkungen der Klimakrise hat Ministerpräsident Markus Söder im Juli 2019 entschieden, dass die Leitlinien für den Staatswald geändert werden. Damit soll dem geänderten Schutzempfinden im Staatswald Rechnung getragen werden, der nicht mehr Wirtschaftswald sein soll, um Geld zu verdienen. Biodiversität zählt mehr als Gewinnstreben. Der Staatswald soll Klimawald werden. Darauf soll der Geschäftszweck abgestellt und zum Schwerpunkt Klimazweck umgewidmet werden. Der Ministerrat hat diese Leitlinien am 30.07.2019 beschlossen. Das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt brachte für den Staatswald zwei zentrale Änderungen in der Zielsetzung. So wurde im Naturschutzgesetz verankert, dass der Schutz der biologischen Vielfalt als vorrangiges Ziel zu verfolgen ist. Im Waldgesetz wurde ein weiterer Paradigmenwechsel festgeschrieben, dass 10 Prozent des Staatswaldes als Naturwälder geschützt werden sollen. Mit diesen Entscheidungen haben sich für den Staatswald die Zielhierarchien deutlich verschoben, was aber endlich umgesetzt werden muss: Klimaschutz und Biodiversität, die zusammen mit anderen Leistungen der Staatswälder für die Allgemeinheit als Gemeinwohlleistungen zusammengefasst werden können, haben höheres Gewicht und Vorrang vor der Holznutzung bekommen. In Corona-Zeiten ist die Bedeutung der Staatswälder gerade für die Erholung aus Nah und Fern deutlich gestiegen. Zugleich wurde auch deutlich, dass es mehr Regelungen, Finanzmittel und Personal bedarf, um den Besucherverkehr in die gewünschten Bahnen lenken zu können.

Kurswechsel für den Klimawald im Waldgesetz verankern

Der BN anerkennt positive Entwicklungen bei den Staatsforsten beim Naturwaldschutz, bei der Waldverjüngung, bei einer Einschlagszurückhaltung oder bei einer frühzeitigen Borkenkäfer-Erkennung. Etliche Entscheidungen sind aber der Gewinnerzielung/-abführung geschuldet. Da sie den geänderten politischen Vorgaben entgegenstehen, fordert der BN, dass die Zielsetzungen für die Waldbehandlung der Staatswälder angepasst werden müssen. Für einen Klimawald müssen zuvorderst die Vorgaben für den Holzeinschlag reduziert werden, damit die Staatswälder den Klimaextremen besser widerstehen können. Denn zu hohe Einschläge führen bislang dazu, dass selbst naturnahe Wälder oft zu stark aufgelichtet und damit in ihrer Vitalität geschwächt werden. Auch ist zu befürchten, dass die Holzzuwächse wegen der Trockenheit rückläufig sind. Statt noch mehr Großmaschinen einzusetzen, muss die Waldpflege wieder mehr in die Hände der Waldarbeiter*Innen gelegt werden. Statt Holz unabhängig von Jahreszeit und Witterung einzuschlagen, braucht es mehr Rücksicht auf die Setz- und Brutzeiten und auf den Waldboden. Um die erreichten Erfolge bei Waldumbau, Waldverjüngung und Jagd sowie bei Borkenkäfermanagement auszubauen, braucht es eher mehr fach- und ortskundiges Personal vor Ort, das nicht durch Harvester und Fremdfirmen ersetzt werden darf.

Geschäftsmodell der 2005-er Forstreform funktioniert nicht mehr

Mit der Forstreform wurde für die Bewirtschaftung des Staatswaldes mit den Bayerischen Staatsforsten ein Geschäftsmodell geschaffen, das auf die Holznutzung und die Erträge daraus fixiert ist. Daraus ergab sich eine klare Abhängigkeit der Staatsforsten von der Einschlagsmenge und den Holzpreisen. Die anfangs vorgegebenen Kernziele des Vorstandes „angemessene Dividende von mindestens 15 % auch in schwierigen Zeiten“ und der ökonomische Erfolg ließen sich aber nicht einhalten und mussten korrigiert werden. Gleiches gilt für das naturale Kernziel „Hiebssatz“, das auf 5,6 Mio. fm/J gesteigert werden sollte. Schon bei der Forstreform hat der BN darauf hingewiesen, dass das Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert, wenn der Holzpreis deutlich sinkt. Wegen des Klimawandels und den damit einhergehenden immer größeren und häufigeren Wetterextremen mit Sturm, Nassschnee, Hitze und Trockenheit muss künftig verstärkt mit Schadholzmengen, fallenden Holzpreisen und sinkenden Holzzuwächsen gerechnet werden. Die Klimakrise stellt die BaySF nun vor neue Herausforderungen, die es notwendig machen das bisherige Geschäftsmodell anzupassen.

Der BN schlägt vor, das Bayerische Waldgesetz als einschlägiges Fachgesetz und analog auch das Bayerische Staatsforstengesetz an zwei Stellen zu ändern:

  1. Verankerung der geänderten Zielsetzung für den Staatswald in Art. 18 BayWaldG mit der Hauptzielsetzung, einen Vorrang des Gemeinwohls vor monetären Zielen festzuschreiben:

Neufassung Art. 18 Staatswald, Abs. 1 und Abs. 5

(1) Der Staatswald ist Bürgerwald. Er ist in seinem Flächenbestand und in öffentlich-rechtlicher Rechtsträgerschaft auf Dauer zu erhalten. Er dient dem allgemeinen Wohl in besonderem Maße, die Erbringung der Gemeinwohlleistungen hat deshalb Vorrang vor den Nutzfunktionen (Holznutzung). Die Gemeinwohlleistungen des Waldes sind unabhängig vom Betriebsergebnis bestmöglich zu erbringen. Die für den Staatswald zuständigen Stellen haben bei der Verwaltung und Bewirtschaftung

  1. die vorrangige Bedeutung der Gemeinwohlleistungen zu beachten, insbesondere die Leistungen der Staatswälder als Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz und die Leistungen der Staatswälder für die Artenvielfalt
  2. die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine biologische Vielfalt zu sichern und zu verbessern, bei allen Maßnahmen die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Klima- und Bodenschutzes sowie der Wasserwirtschaft zu beachten und nachhaltig sicherzustellen,
  3. naturnahe, klimaresiliente, gesunde, stabile, vorrangig gemischte und leistungsfähige Wälder zu erhalten oder zu schaffen
  4. durch eine auf einen artenreichen und gesunden Wildbestand ausgerichtete Bejagung den Aufwuchs aller standortheimischen Baumarten ohne besondere Schutzmaßnahmen und die Entwicklung der standorttypischen Flora und Fauna sicherzustellen,
  5. den wertvollen Rohstoff Holz unter Beachtung der vorrangig zu erfüllenden Gemeinwohlleistungen möglichst wald-, boden- und umweltschonend zu gewinnen, die hierzu erforderlichen Holzvorräte und Waldstrukturen dauerhaft zu sichern und die Walderzeugnisse nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwerten und
  6. den Wald vor Schäden zu bewahren.

Der Staatswald ist nach diesen Vorgaben vorbildlich zu bewirtschaften. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist durch die Behörden zu dokumentieren und durch eine weisungsunabhängige Stelle zu kontrollieren. Dem Landtag ist über diese Prüfung im Rahmen des Art. 25 Bericht zu erstatten.

(5) Das Forstvermögen als Teil des Grundstockvermögens soll in seinem wirtschaftlichen Wert und in seiner Befähigung, die Aufgaben nach Abs. 1 zu erfüllen, ungeschmälert erhalten bleiben. Das Forstvermögen darf nur aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls verkauft werden. Der Erlös aus der Veräußerung und aus sonstigen Veränderungen von Forstvermögen ist dem Forstgrundstock zuzuführen und ist bevorzugt für den Ankauf von Wald, anderen der Bewirtschaftung des Staatswaldes dienenden Flächen, weiteren ökologisch hochwertigen Flächen, Flächen nach Art. 2 Abs. 3 und für die Ablösung von Forstrechten zu verwenden. Der Flächenumfang des Forstvermögens soll grundsätzlich erhalten bleiben.

  1. Definition der Gemeinwohlleistungen der Wälder: neu Art 2a

Art. 2 a Gemeinwohlleistungen (neu)

Der Wald erfüllt neben der Nutzfunktion vielfältige Leistungen für das allgemeine Wohl und den Naturhaushalt (Gemeinwohlleistungen). Besonders bedeutsam sind regulierende und erhaltende Ökosystemleistungen der Wälder für den Schutz:

  • des Klimas, insbesondere als Kohlenstoffspeicher und als Kühlungspotential von Wald und Landschaft
  • der Biodiversität und der Natur
  • des Wasserhaushalts, insbesondere des Grundwassers und des Trinkwassers
  • des Bodens, insbesondere für den Schutz vor Lawinen und Muren, Steinschlag und Bodenerosion,
  • vor Hochwasser, insbesondere in der Wasserspeicher- und Wasserrückhaltefunktion
  • vor Immissionen,

sowie kulturelle Ökosystemleistungen für

  • die Erholung und den Naturgenuss
  • den Schutz des Landschaftsbildes,

sowie die Funktion des Waldes als Arbeitsstätte.