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Wölfe in Bayern: Herdenschutz drängt, Bejagung überflüssig

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat gestern die offiziellen Zahlen zur Bestandsentwicklung der Wölfe in Deutschland veröffentlicht. Wie im Vorjahr gab es in Bayern vier Wolfsterritorien und Wolfsnachwuchs nur im Veldensteiner Forst. Es braucht jetzt keine Rufe nach Bejagung sondern den Aufbau des Herdenschutzes.

03.12.2019

„Angesichts der wenigen Wölfe in Bayern und gerade mal einem sicher von einem Wolf gerissenen Schaf in 2019 erscheinen uns die Rufe aus Teilen der Staatsregierung nach einer Bejagung der bayerischen Wölfe wie Hohn“ kommentiert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz (BN) und verweist auf die Notwendigkeit des Herdenschutzes: „Statt weiter Lippenbekenntnisse zur Weidetierhaltung abzugeben, müssen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium endlich auf der Landesebene die notwendigen Strukturen für den Aufbau des Herdenschutzes in Bayern schaffen“.

Mit dem sesshaften Wolf in der Rhön ist in Bayern das vierte Wolfsterritorium entstanden. Standorttreue Wölfe leben jetzt in Bayern am Truppenübungsplatz Grafenwöhr, im Veldensteiner Forst, im Bayerischen Wald und in der Rhön. Durchziehende Wölfe sind in mehreren Landkreisen Bayerns gesichtet worden.

In der Summe ist die bayerische Wolfspopulation allerdings nicht gewachsen. Zudem gab es 2019 nur einen sicher nachgewiesenen Nutztierriss durch einen Wolf, gegenüber zehn in 2018. Die wenigen bayerischen Wölfe haben sich an ihre reichlich verfügbare Lieblingsnahrung Reh gehalten. Sicher hat es hier auch eine Rolle gespielt, dass Schafhalterinnen und Schafhalter in Wolfsgebieten wie der Rhön dieses Jahr angefangen haben, sich mit Herdenschutzmaßnahmen pragmatisch auf die Anwesenheit des Wolfes einzustellen.

Sorgen der Weidetierhalter ernst nehmen, Herdenschutz aufbauen

Um zu verhindern, dass einwandernde Wölfe sich zukünftig an die "leichte Beute Schaf" gewöhnen, ist allerdings der Aufbau eines wirkungsvollen Herdenschutzes in ganz Bayern notwendig. Der BN hat hierzu acht Forderungen aufgestellt (sh. Hintergrund). Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die angekündigte Förderrichtlinie für die investiven Kosten des Herdenschutzes rechtzeitig für die Weidesaison 2020 zur Verfügung steht. Der BN hatte schon 2018 für die Weidesaison 2019 diese Förderrichtlinie gefordert. "Wer beim Wolf mit Schneckentempo agiert, hat die Sorgen der Weidetierhalter nicht verstanden! Mit Forderungen zu Alibi-Aktivitäten wie Bejagung und Bestandsregulierungen punkten manche Politiker vielleicht bei den Tierhaltern. Sie erwecken so aber die falsche Hoffnung, mit einer Bejagung lasse sich die Gefahr für die Weidetiere durch den Wolf managen. Und sind somit mit verantwortlich für das böse Erwachen, das den Weidetierhaltern droht, wenn diese deswegen auf Herdenschutzmaßnahmen verzichten", kritisiert Martin Geilhufe.

Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache C-674/17 Entnahmegenehmigung Finnland) erst Anfang Oktober klargestellt, dass die Tötung von Wölfen nur in klar belegten Ausnahmesituationen zulässig ist. Forderungen nach präventiven Abschüssen ganzer Rudel, nach Quotenjagden und wolfsfreien Zonen haben damit einen klaren Dämpfer erhalten. Der Abschuss von Wölfen, die mehrfach ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden haben, ist als Ultima Ratio des Wolfsmanagements bereits mit der aktuellen Gesetzeslage möglich.

Daher lehnt der BN auch die vorgeschlagene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab, die u.a. von der bayerischen Staatsregierung unterstützt wird. Diese hat zum Ziel, die Tötung von Wölfen zu erleichtern und könnte einem Dammbruch im Artenschutz gleichkommen. Durch die Hintertür würde so auch die Tötung anderer gefährdeter Tiere, wie Luchs, Kormoran, Biber und Fischotter erleichtert.

Langsame Entwicklung bei Wolfspopulation in Bayern

Die Gesamtzahl der territorialen Wölfe in Deutschland ist im Monitoringjahr 2018/19 mit 32 Prozent Zuwachs weiterhin so stark gestiegen wie in den Vorjahren. Insgesamt 105 Rudel, 25 sesshafte Paare und 13 Einzeltiere, also in der Summe 273 Tiere wurden vom Monitoring erfasst. Vor zehn Jahren waren es 20 sesshafte Wölfe, daraus errechnet sich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 30 Prozent. Das Wolfvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen. Die meisten Wolfsrudel leben in Brandenburg (41), gefolgt von Sachsen (22) und Niedersachsen (21).

In Bayern verläuft die Populationsentwicklung noch langsam. Ein stärkeres Wachstum von bis zu 30 Prozent jährlich ist aber in einigen Jahren auch in Bayern nicht unwahrscheinlich. Das seit drei Jahren standorttreue Wolfspaar auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr hatte bisher keinen Nachwuchs. Im Bayerischen Wald gab es zwar 2017 den ersten bayerischen Wolfsnachwuchs seit ca. 150 Jahren, allerdings konnte dort seit 2018 nur ein erwachsenes Tier nachgewiesen werden. In der Rhön gibt es seit einem Jahr ein sesshaftes Einzeltier (Rüde), ein weibliches Tier hat sich noch nicht dazu gesellt. Da das Muttertier des Rudels im Veldensteiner Forst im Spätsommer bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist, ist weiterer Nachwuchs in 2020 eher unwahrscheinlich. Durchziehende Wölfe sind in mehreren Landkreisen Bayerns gesichtet worden.

Ein Schaf ist in Bayern im Jahr 2019 von einem Wolf gerissen worden, bei zwei weiteren Weidetieren war ein Wolfsriss unwahrscheinlich, konnte aber nicht ausgeschlossen werden. 2018 waren es noch zehn sichere und vier mögliche Wolfsrisse gewesen.

Jährlich im Spätherbst veröffentlichen BfN und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) die Daten über die Wolfsvorkommen in Deutschland. Die veröffentlichten Daten beziehen sich auf das "Wolfsjahr" (1. Mai 2018 bis 30. April 2019), das mit der Geburt der Welpen beginnt. Durch die zeitintensive gründliche Auswertung der von den Bundesländern an die DBBW gesendeten Daten wird die Gesamtbilanz erst im Herbst veröffentlicht. Das Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wild lebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. Da die natürliche Sterblichkeit der Wölfe im ersten Lebensjahr bei ca. 50 Prozent liegt und viele Jungwölfe bei der Suche nach einem Revier den Verkehrstod sterben, ist die Zahl der Welpen und Jungtiere starken Schwankungen von Jahr zu Jahr unterworfen. U.a. um einen robusten Vergleich der Wolfspopulation über die Jahre zu ermöglichen, fokussiert sich das staatliche Monitoring deswegen auf die erwachsenen Tiere.

BN-Forderungen zum Herdenschutz

1) Die angekündigte Förderrichtlinie für die investiven Kosten des Herdenschutzes muss rechtzeitig für die Weidesaison 2020 zur Verfügung stehen.

2) Die Staatsregierung muss schnelle Lösungen finden, um auch bei den laufenden Kosten des Herdenschutzes (Zaunpflege, Herdenschutzhundehaltung u.a.) die betroffenen Betriebe zu entlasten. Die Staatsregierung hat sich laut Bayerischer Aktionsplan Wolf, Punkt 13.3. bereits verpflichtet, sich bei der EU-Kommission mit Nachdruck für möglichst weitreichende Fördermöglichkeiten beim Herdenschutz einschließlich laufender Unterhaltskosten einzusetzen.

3) Herdenschutzförderung darf nicht auf Gebiete mit sesshaften Wölfen beschränkt werden. Bereits bei Nähe oder Anwesenheit durchziehender Wölfe (auch in der Vergangenheit) müssen Betriebe finanziell unterstützt werden, die ihre Weiden wolfssicher machen wollen.

4) Herdenschutzförderung muss auch tierhaltenden Betrieben in sogenannten nicht schützbaren Weidegebieten zugänglich gemacht werden.

5) Die Landwirtschaftsämter müssen fachlich und personell in die Lage versetzt werden, die Weidebetriebe bzgl. des Herdenschutzes zu beraten.

6) Herdenschutzhunde: Die Staatsregierung soll in Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Bundesländern für eine Verbesserung des Angebots und Qualitätssicherung (staatliche Zertifizierung nach Schweizer Vorbild) sorgen.

7) Die ständige Behirtung insb. von Schafherden soll - schon aus Gründen des Tierwohls und Biodiversitätsschutzes - gefördert werden.

8) Grundsätzlich muss an den agrarpolitischen Stellschrauben gedreht werden, wenn die schwierige ökonomische Lage der Weidetierhaltung, insbesondere der Schafhaltung, nicht zur Aufgabe der Weidetierhaltung führen soll: Dazu zählt insbesondere die Einführung einer gekoppelten Weidetierprämie in Deutschland, wie es sie in fast allen anderen EU-Staaten gibt.