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Wasser in Europa: die Wasserrahmenrichtlinie

Europa bringt Schwung in den Schutz der Gewässer: Mit der in ganz Europa verbindlich geltenden Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen Grundwasser, Fließgewässer, Seen und angrenzende Feuchtgebiete wieder intakt werden, in der Fachsprache: "einen guten ökologischen und chemischen Zustand" erreichen.

Dies erfordert eine Kurskorrektur im bisher üblichen Umgang mit unseren Gewässern und Feuchtgebieten. Die Umsetzung der Richtlinie ist daher eine große Chance, aber auch Herausforderung nicht nur für die Wasserwirtschaft.

Hauptgründe für den schlechten Zustand unserer Gewässer sind

  • der Verlust natürlicher Gewässerstrukturen
  • die hohe Belastung aller Gewässer und des Grundwassers mit Nitrat
  • unzureichende Klärung von Abwässern
  • intensive landwirtschaftliche Nutzung und fallende Grundwasserspiegel
  • die Vernichtung und Entwässerung von Feuchtgebieten und Auen

Die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist eine große Chance, dies zu ändern. Europaweit sollen bis spätestens 2027 die Gewässer und das Grundwasser in einem guten ökologischen, chemischen und mengenmäßigen Zustand sein. Auch die sogenannten "grundwasserabhängigen Landökosysteme" wie Moore und Auen müssen einbezogen werden. Es gibt hohe Synergieeffekte mit nötigen Maßnahmen für Biodiversität und den Biotopverbund. Fristverlängerungen bis 2027 sind möglich.

In der Praxis tritt die bayerische Staatsregierung den starken Lobbygruppen im Bereich der Wassernutzung zu wenig deutlich entgegen – auch wenn die Notwendigkeit für einen veränderten Umgang mit den Gewässern und dem Grundwasser theoretisch wohl unbestritten ist.

Folgende Bereiche müssen unseres Erachtens am dringendsten in Angriff genommen werden:

  • Öffentliche Teilhabe, Transparenz und Kostenwahrheit in der Wasserbewirtschaftung,
  • Sparsame und nachhaltige Wassernutzung,
  • Renaturierungs-Offensive: Mehr Raum, mehr Dynamik und mehr Leben für Flüsse und Bäche, keine weiteren Verschlechterungen (z.B. durch Wasserkraft),
  • Wiedervernässung von Mooren und Wiederanbindung von Auen an den Fluss,
  • Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes,
  • Sauberes Wasser für Mensch und Natur durch Reduzierung von Stoffbelastungen durch Schadstoffe und Feinsedimente aus Erosion,
  • Sicherung wasserschützender Rahmenbedingungen insbesondere durch eine Ökologisierung der Agrarförderungen

Maßnahmenprogramme 2022–2027

Zentral für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Sie müssen seit Ende 2009 jeweils für sechs Jahre vorgelegt werden.  Schließen

Alle Informationen hierzu finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.

Aktuell werden die Pläne für den Zeitraum 2022-2027 aufgestellt. Die Entwürfe der bayerischen Staatsregierung hat der BN im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als erneut unzureichend kritisiert und fordert grundlegende Verbesserungen.

Hier finden Sie die umfangreichen Bewertungen des

Bei vielen unserer BN-Kreisgruppen finden Sie zudem lokale Stellungnahmen zu örtlichen Maßnahmenplanungen.

Maßnahmenprogramme vor 2021

Die ersten Bewirtschaftungspläne wurden 2009 vorgelegt und mussten bis 2015 umgesetzt werden. Der BN hat sie als völlig unzureichend kritisiert und fordert grundlegende Verbesserungen. Hier finden Sie die umfangreichen Bewertungen des Bund Naturschutz (vom 30.06.2009) zu diesen Entwürfen (für das Einzugsgebiet von Donau und Main):

  • Pressemitteilung mit den wesentlichen Forderungen und den "TOP 10-Defiziten"
  • Anschreiben des BN zur Stellungnahme (Teil I)
  • Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan-Entwurf (Teil II)
  • Stellungnahme zum Maßnahmenprogramm (Teil III)
  • Anhänge zur Wasserkraft (Anhang 1), zum "Grauen Schwellbetrieb" (Anhang 2), zum Klimawandel (Anhang 3) und zum EEG (Anhang 4)
  • Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung (SUP)
  • Stellungnahme des BN zum Entwurf der internationalen Donauschutzkommission (ICPDR) des Bewirtschaftungsplanes für das gesamte Donaueinzugsgebiet (A-Plan)
  • Stellungnahme des BUND zu den Entwürfen zur Elbe (Elbe)
  • ergänzende Stellungnahme des BN zu den ersten Teilberichten des Strategischen Durchgängigkeitskonzeptes für die großen Flüsse Bayerns, November 2009 (Stellungnahme)

Auch die zweite Bewirtschaftungsplanung2015-2021 war aus Sicht des BN noch nicht ausreichend. Die Stellungnahme hierzu finden Sie hier.

Wichtige links

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