Alpenschutz statt Übererschließung!
Die Staatsregierung plant erstmals eine Aufweichung der strengsten Schutzkategorie des 1972 in Kraft getretenen Alpenplans, um am Riedberger Horn (Oberallgäu) eine Skischaukel zu ermöglichen. Damit droht ein Präzendenzfall mit unabsehbaren Folgen für den gesamten bayerischen Alpenraum. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mahnte deshalb im Rahmen der Alpenkonferenz: “Wir haben als Bund darauf zu achten, dass völkerrechtlich bindende Verträge auch eingehalten werden“. Und weiter: „Nach einer Stellungnahme des bayerischen Landesamtes für Umwelt liegt es nahe, dass die geplante Erweiterungsmaßnahme ein labiles Gebiet im Sinne des Artikel 14 des Bodenschutzprotokolls zur Alpenkonvention berührt und damit gar nicht genehmigungsfähig wäre.“
Der BUND Naturschutz teilt die Einschätzung von Ministerin Hendricks und wird daher auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen, um das Riedberger Horn und die Ruhezonen im bayerischen Alpenraum zu retten. „Die Bayerische Staatsregierung gefährdet mit ihrem Vorhaben am Riedberger Horn das im Alpenraum beispielhafte Schutzkonzept für die bayerischen Alpen und die Begehrlichkeiten für weitere Erschließungen an“, betont der BN-Vorsitzende Hubert Weiger „Durch Ausnahmen für Erschließungen in der Ruhezone C würde das gesamte Schutzkonzept in Frage gestellt. Der Alpenplan muss daher vollständig beibehalten werden und darf nicht weiteren Profitinteressen geopfert werden.
Als raumplanerisches Zonierungskonzept war der Alpenplan bisher sehr erfolgreich und hat die bayerischen Alpen vor touristischer Übererschließung vielfach bewahrt und gleichzeitig bedeutende Verbesserungen für den Schutz sensibler alpiner Bereiche bewirkt. Er ist eine Erfolgsgeschichte und hat die Tourismusentwicklung im Allgemeinen auch nicht behindert. „Wir plädieren daher für eine Ausweitung des Alpenplan-Konzepts auf den gesamten Alpenraum um den ruinösen Wettbewerb und weitere Erschließungen insgesamt besser zu begrenzen“, erklärt der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner. Der Alpenplan ist ein leicht verständliches, übertragbares und anwendbares Instrument um die touristische Entwicklung naturverträglich zu gestalten.
Weiterhin biete der Alpenplan hervorragende Chancen für einen zukunftsfähigen und sanften Tourismus, bekräftigt Beate Rutkowski, die Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein und Mitglied des BN-Landesvorstands. Dies zeigt unter anderem das Beispiel Geigelstein: Auch diese Bergregion im Chiemgau konnte aufgrund des Alpenplanes gerettet und eine Skischaukel zwischen Sachrang und Schleching verhindert werden. Trotzdem oder gerade deshalb sind in Schleching die 1150 Gästebetten gut ausgefüllt und die heimische Gastronomie, die Kleinvermieter und das Handwerk profitieren. Die Urlauber, die zunehmend auch im Winter keine Events, sondern Ruhe und Erholung suchen, sind treue Gäste.
Zudem hat der BN gemeinsam mit anderen Alpin- und Umweltverbänden eine Befragung der Wanderer rund um das Riedberger Horn durchgeführt. Hier zeigt sich klar: Knapp 80 Prozent der Wanderer am Riedberger Horn sprechen sich gegen einen Skigebietszusammenschluss aus. Selbst bei den Wanderern, die im Winter Ski fahren, findet sich eine Mehrheit von 75 Prozent gegen den Zusammenschluss. Weitere Infos siehe unten in der als Download angebotenen Datei mit den Ergebnissen der Wandererbefragung.
Beate Rutkowski: „Wir befürchten, dass das Riedberger Horn zum Präzedenzfall wird und auch andere Skilift-Projekte wieder aus der Schublade geholt werden, wie z.B. die Skischaukel Winklmoosalm-Heutal. Das muss verhindert werden, hier sind nicht nur FFH-Gebiete, sondern auch wertvolle Rauhfußhuhn-Lebensräume betroffen“.
DER BUND NATURSCHUTZ FORDERT:
- Die Schutzzone C (Ruhezone) des Alpenplans muss vollständig erhalten werden, Ausnahmen sind abzulehnen.
- Das Konzept des bayerischen Alpenplans sollte im gesamten Alpenraum umgesetzt werden, um den ruinösen touristischen Wettbewerb und weitere Erschließungen insgesamt zu begrenzen.
- Keine Steuermittel und keine staatlichen Subventionen mehr für Schneekanonen und Neuerschließungen mit Seilbahnen.
- Verlagerung der öffentlichen Fördermittel auf naturnahe Tourismusangebote.