Anhörung des Umweltausschusses des Bayerischen Landtages zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Bayerisches Wassergesetz:
Der Bund Naturschutz (BN) fordert dringend Korrekturen am Entwurf des Bayerischen Wassergesetzes: „Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt im Wasserschutz und in zentralen Punkten schwächer als das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG).“ bewertete Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN, den Gesetzentwurf. „Unsere Gewässer und unser Trinkwasser brauchen mehr statt weniger Schutz, das zeigen alle Analysen und aktuellen Bestandsaufnahmen.“
In einer ausführlichen Stellungnahme (Anlage) hat der BN insbesondere bei folgenden Punkten Änderungen gefordert:
- Statt freiwilliger Gewässerrandstreifen sind sie wie auch im WHG rechtlich verbindlich festzusetzen.
- Der Ausgleich für schutzgebietsbedingte Belastungen in Wasserschutzgebieten geht zu weit und über das WHG hinaus.
- Statt eines Genehmigungsvorbehaltes für Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten ist ein striktes Verbot des Grünlandumbruches in Ackerland nötig, wie auch im WHG. Allein 2008 wurden 364,73 ha Grünland in Überschwemmungsgebieten in Ackerland umgewandelt.
- Die technische Aufsicht bei Abwasseranlagen darf nicht auf private sachverständige übertragen werden.
- Beim Rückbau von Anlagen ist das Verursacherprinzip strikt anzuwenden.
- Für die Genehmigungsverfahren für Beschneiungsanlagen sind gerade angesichts des Klimawandels strengere Vorgaben nötig.
Besonders kritisiert den BN den Zeitdruck: „Nur um strengere Regeln des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes in Bayern zu verhindern, wird hier unter enormem Zeitdruck ein schlechtes Gesetz durchgepeitscht.“ so Mergner. Ab 01.03.2010 würde nämlich ohne die Verabschiedung des neuen bayerischen Gesetzes auch in Bayern Bundesrecht und damit z.B. auch die rechtlich verbindliche Festsetzung von Gewässerrandstreifen von 5m Breite gelten. „Die Landwirte könnten zwar für diese 5 m keine Fördergelder für freiwillige Maßnahmen mehr erhalten, dafür würden aber die Gewässerqualität, der Hochwasserschutz und der Lebensraum Gewässer enorm profitieren, was letztlich der Gesellschaft enorme Kosten spart.“ Eine gewässerschonende Wiesennutzung bleibt weiterhin möglich und sollte wenigstens auf diesen 5 m nach Ansicht des BN als Minimalschutz und gute fachliche Praxis selbstverständlich sein. Für breitere Gewässerrandstreifen stünden weiterhin Fördergelder zur Verfügung, nach Ansicht des BN wäre fachlich ein Streifen von 10-20 m nötig. Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen ist auch Ziel des bayerischen Landesentwicklungsprogrammes. Auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie oder der Biodiversitätsstrategie Bayern sind ohne eine Extensivierung der Gewässerrandstreifen nicht zu erreichen. Die bisherigen freiwilligen Angebote für Gewässerrandstreifen konnten nicht verhindern, dass an vielen Gewässer nach wie vor Ackernutzung bis ans Ufer geht und immer noch Wiesen umgebrochen werden (Foto: Grünlandumbruch bei Kothmaißling, Lkr CHA). Der rechtliche Schutz des Wasserhaushaltsgesetzes ist daher auch in Bayern umzusetzen!
Für Rückfragen:
Richard Mergner, Landesbeauftragter
0911/81878-25, richard.mergner@bund-naturschutz.de
Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung Südbayern
089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de