Beton statt Alpennatur
Hilpoltstein/München
BN und LBV üben massive Kritik an der erneuten Genehmigung der umstrittenen Wasserkraftanlage Älpele durch den Oberallgäuer CSU-Landrat Anton Klotz. Das Kraftwerk soll an der Ostrach im Einzugsgebiet des einzigartigen Naturdenkmals Eisenbreche errichtet werden. „Die geplante Wasserkraftanlage hat nicht nur Auswirkungen auf das Ökosystem, das Naturerlebnis und geschützte Arten. Der mehrfache Schutzstatus des Gebietes wird konsequent ignoriert“, kritisiert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Die Naturschützer sehen in der Genehmigung der Wasserkraftanlage in einem Naturschutzgebiet einen Präzedenzfall. Seine strategische Bedeutung geht weit über das Gebiet hinaus. „Der Versuch bestehendes Naturschutzrecht wie am nahegelegenen Riedberger Horn zu umgehen ist skandalös“, so Schäffer. „Die Eisenbreche ist ein ganz besonders Naturjuwel, das nach bayerischem, deutschem und europäischem Naturschutzrecht maximal geschützt ist. Obwohl Landrat Klotz bewusst ist, dass hier keine Genehmigungsfähigkeit vorliegt, hat er erneut persönlich genehmigt. Eine solche Vorgehensweise ist rechtsstaatlich nicht tragbar und demokratieschädlich. Der BUND Naturschutz wird damit weiterhin gezwungen, Recht und Gesetz vor Gericht zu verteidigen“, sagt der BN- Landesbeauftragte Richard Mergner. Der LBV wird deshalb zusammen mit dem BN eine weitere Klage gegen den erneuten Bescheid einreichen.
Die Ostrach mit der so genannten „Eisenbreche“ zählt zu den letzten freifließenden und unverbauten Gewässerabschnitten in Bayern. Die naturbelassene Klamm ist als Naturdenkmal ausgewiesen und durch ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet und ein europäisches Natura-2000-Schutzgebiet gleich mehrfach und somit besonders geschützt. „Durch den Bau einer Staumauer, dem Aufstauen des Fließgewässers und der Ausleitung in eine künstliche Rohrleitung geht nicht nur der Wildfluss-Charakter verloren, sondern auch ein wichtiger Lebensraum für Tierarten, die auf schnellfließende Flüsse angewiesen sind“, erklärt der LBV-Chef.
Obwohl alle Fachbehörden den Kraftwerksbau bisher abgelehnt oder den Antrag als "nicht genehmigungsfähig" erachtet haben, hat CSU-Landrat Anton Klotz die zuständige Untere Naturschutzbehörde dennoch angewiesen, einen Genehmigungsbescheid zu erstellen. „Klotz hat dies getan, obwohl er ganz genau um die eindeutige Rechtslage weiß“, so Norbert Schäffer. Auch das bayerische Umweltministerium bezieht in diesem Fall eine eindeutige Stellung: "Der Neubau von Querbauwerken an bisher frei fließenden Gewässerabschnitten nur aus Gründen der Energieerzeugung widerspricht den Zielen einer ökologischen Energiewende."
Bereits 2015 wurden bei der Akteneinsicht auf dem Landratsamt Oberallgäu zahlreiche Dokumente aufgefunden, die erhebliche Zweifel am rechtsstaatlich korrekten Vorgehen von Anton Klotz wecken. „Wir werden nicht zulassen, dass der Landrat versucht, eine Anlage zu genehmigen, die in eklatanter Weise gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht verstößt“, bekräftigt Schäffer. Der LBV wird zusammen mit dem Bund Naturschutz alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Wasserkraftanlage Älpele zu verhindern.
Hintergrund:
Bereits im März 2015 genehmigte der Landrat des Kreises Oberallgäu, Anton Klotz, gegen den Widerstand sämtlicher Fachbehörden die umstrittene Wasserkraftanlage an der Gebirgsschlucht. Der LBV hat sich von Anfang an gegen die Wasserkraftnutzung in diesem besonders geschützten Bereich ausgesprochen und Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte daraufhin die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Nachdem diese vorlag, hat der Landrat nun eine erneute Genehmigung für die umstrittene Wasserkraftanlage erteilt. In der aktuellen Genehmigung wird auf die hohe Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz hingewiesen und auf die angebliche Tatsache, dass mit dem Kraftwerk 30 Prozent des in Hindelang verbrauchten Stroms klimaneutral erzeugt werden könnten. Dies dient als Rechtfertigung für die Ausübung des Bewirtschaftungsermessens und für die Ausnahmegenehmigungen von der NSG- und Naturdenkmalverordnung. Einwände der Naturschutzverbände wurden in keinster Weise berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen und Interviews:
BN: Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, 0160-95501313, 089-548298-64, Thomas.frey@bund-naturschutz.de
LBV: Helmut Beran, Stellv. LBV-Geschäftsführer, E-Mail: h-beran@lbv.de, Tel.: 09174-4775-29. Markus Erlwein, LBV-Pressesprecher, E-Mail: m-erlwein@lbv.de, Tel.: 09174/4775-80.