BN begrüßt verstärkten Schutz alter Bäume im Staatswald
Der Bund Naturschutz (BN) begrüßt eine bayernweite Aktion, die Forstminister Josef Miller am 15.09.2003 in Zusmarshausen startet, um vermehrt alte Bäume auch im bayerischen Staatswald zu erhalten und zu schützen. Ein verbesserter Schutz alter Bäume ist ein sehr wichtiges Anliegen und eine alte Forderung des Waldnaturschutzes und der Waldästhetik, und wir freuen uns, dass die Forstverwaltung nun auch in diesem Bereich Verbesserungen anstrebt, so Hubert Weiger, der Landesvorsitzende des BN.
In den letzten Jahren und Jahrzehnten gab es viele positive Entwicklungen im bayerischen Staatswald, wie z.B. das Bayerischen Waldgesetz von 1975 und eine in weiten Teilen zunehmend naturnäher ausgerichtete Waldbewirtschaftung. Trotz dieser Erfolge bestehen aus Sicht des BN jedoch noch Defizite im Waldnaturschutz. Das größte Defizit ist der Mangel an alten Bäumen und Wäldern. Durch die bisherige Waldwirtschaft durften Bäume nur bis maximal ein Drittel bis ein Fünftel ihrer natürlichen Lebensspanne erreichen. Von den ursprünglich weit verbreiteten Buchenwäldern mit alten, reifen Bäumen über 140 Jahren ist nur noch ein kümmerlicher Rest von 1 % übrig, im Wuchsgebiet Tertiäres Hügelland sogar nur 0,3 %. Es gibt nun aber eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, die gerade in und an alten Bäumen leben, mittlerweile aber am Rande des Aussterbens stehen. Diese für reife Buchen- und Buchen-Tannenwälder charakteristische Vielfalt ist unser wertvollstes Naturerbe. Ihre Erhaltung bzw. Wiederherstellung ist deshalb eine der wichtigsten Herausforderungen für den künftigen Naturschutz, aber auch für eine Forstwirtschaft, wenn sie in ökologischer Hinsicht nachhaltig wirtschaften will. Die Defizite sind bekannt, es gibt auch etliche Beispiele in der Umsetzung, was aber fehlt, sind die flächendeckenden Umsetzungen im gesamten Staatswald, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN.
Um die alten Bäume in bayerischen Staatswäldern besser zu schützen und damit künftig auch ökologisch nachhaltig zu wirtschaften, schlägt der BN vor:
als Sofortmaßnahme im Rückblick auf das 250-jährige Jubiläum der bayerischen Staatsforstverwaltung alle 250-jährigen und älteren Bäume in den Staatswäldern eine Überlebensgarantie zu gewähren. Dies sollte nicht nur im Gebirge geschehen, wo heute 90 % dieser Uraltbäume stehen, weil sie wegen des schwierigen Geländes kaum genutzt werden können, sondern in allen Teilen Bayerns. Dies würde bedeuten, dass man die alten Bäume als Zeitzeugen vergangener Jahrhunderte zu verehrungswürdigen Baumdenkmälern ausreifen lässt. Diese Baumpatriarchen könnten ihr natürliches Lebensende erleben und schließlich "in Würde sterben". Bayerns Bürgerwälder würden dadurch natürlicher, reicher und schöner werden.
die alten Buchen im Staatswald so schonend zu behandeln, dass auch unsere Enkel in 100 Jahren auch noch wie wir in alten Buchenwäldern spazieren gehen und sich an den zahlreichen typischen Tier- und Pflanzenarten erfreuen können. Dazu muss der Einschlag starker, alter Buchenstämme sofort deutlich vermindert werden.
insbesondere für alte Wälder in FFH-Gebieten den Einschlag alter Laubbäume und Tannen mindestens 20 Jahre ruhen zu lassen (Stichwort: "Verschlechterungsverbot").
in den Staatswäldern Bayerns - ein Neuntel der Landesfläche - die Konsequenzen aus der internationalen Verpflichtung für die Erhaltung des ursprünglich häufigsten Baumes in Bayern zu ziehen und sicherzustellen, dass nachhaltig mindestens so viele alte Buchenwälder überleben wie heute noch vorhanden sind.
eine Mindestzahl an Habitat- bzw. Biotopbäumen von 10 - 15 pro Hektar als Kandidaten auszuwählen, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen.
den Altbaumschutz als eine sinnvolle Art des Nichtnutzens in die Nutzungskonzepte und Bewirtschaftungsvorgaben zu integrieren, um dies somit für den Förster vor Ort umsetzbar zu machen.
auch im Privat- und Körperschaftswald (d.s. zwei Drittel der Wälder Bayerns) einen ausreichenden Erhalt und Schutz alter Bäume über die Beratung und eine ausreichende Finanzausstattung des Vertragsnaturschutzprogrammes im Wald sicherzustellen bzw. zu fördern.