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BN fordert Staatsregierung auf, Startbahn politisch zu beerdigen und Klimaschutz umzusetzen

Gegner der 3. Startbahn scheitern vorm Bundesverfassungsgericht: BUND Naturschutz kann Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nachvollziehen. Klimaschutzaspekt wird bei der Urteilsbegründung nicht berücksichtigt.

20.07.2021

Der BN-Vorsitzende Richard Mergner zeigt sich enttäuscht über das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Verfassungsbeschwerde des BN gegen den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen nicht angenommen hat. „Die Ablehnung stützt sich ausschließlich auf die vom BN vorgebrachte Kritik am Bedarf. Sie wird in Ansätzen sogar aufgegriffen, dann aber aus formalen Gründen nicht zu Ende geführt. Unsere Beschwerde hat sich aber auch auf den Klima- und Umweltschutz bezogen. Dieser Aspekt bleibt in der Begründung des Gerichts aber völlig außen vor – dass können wir nicht nachvollziehen. Zumal das Bundesverfassungsgericht ja erst Ende April seine bahnbrechende Entscheidung für mehr Klimaschutz getroffen hat. Warum hat sich das Gericht vor diesem Hintergrund nicht auch mit unseren Argumenten zum Klimaschutz beschäftigt?“

Mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2015 sind die rechtlichen Schritte des BN gegen die 3. Startbahn erst einmal beendet. Der Verband prüft, zusammen mit weiteren Akteuren Möglichkeiten eines Antrages, den Planfeststellungsbeschluss widerrufen zu lassen. Auch das Bundesverfassungsgericht weist explizit auf diese Möglichkeit hin. Die stellvertretende Landesbeauftragte des BN Christine Margraf betont:„Wer Klimaschutz beschleunigen will, darf nicht nur reden, sondern muss klimaschädliche Projekte rechtsverbindlich und dauerhaft stoppen. Wir fordern daher die Staatsregierung als Mehrheits-Anteilseignerin der Flughafen München GmbH erneut auf, endlich die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, den Planfeststellungsbeschluss von 2011 in Bezug auf die 3. Startbahn aufzuheben!“

Ursula Philipp-Gerlach, Rechtsanwältin des BN führt weiter aus: „Das Bundesverfassungsgericht stützt sich in seiner Ablehnung ausschließlich auf die vom BN kritisierte Bedarfsprognose. Es erkennt Defizite an, weist die Kritik dann aber am Ende zurück, weil eine einzelne Stellungnahme von Intraplan aus dem Jahr 2009 nicht beigelegt worden ist. Dieses Gutachten ist aber weder derart entscheidend noch fehlen die nötigen Informationen darüber in unserer Beschwerde. Das Verfassungsgericht hat aber erstmals die Intransparenz der Bedarfsprognose festgestellt und damit unsere Kritik teilweise aufgriffen.“


 Für Rückfragen

Dr. Christine Margraf

Stellvertretende Landesbeauftragte

christine.margraf@bund-naturschutz.de

Tel.: 089 54 82 98 89