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Tiere und Pflanzen

BN klagt erfolgreich gegen Bayerische Polizeihubschrauberstaffel im FFH-Gebiet

Verstoß gegen FFH-Gebietsschutz festgestellt

04.07.2024

Seit Jahren weist der BUND Naturschutz darauf hin, dass selbst hochrangige Schutzgebiete oft in gravierendem Ausmaß belastet werden und diese Belastungen noch immer weiter zunehmen. Dadurch können die Schutzgebiete ihren ei-gentlichen Schutzzweck, nämlich den Erhalt seltener Lebensstätten mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt, nicht mehr erfüllen.


„Das heutige Urteil ist ein riesiger Erfolg für das europäische Naturschutzrecht. Jede neue Belastung darf eben nicht für sich alleine betrachtet werden, im Gegenteil: Insbesondere das Aufsummieren der immer neuen Belastungen muss viel stärker als bisher berücksichtigt werden. Das in FFH-Gebieten geltende Verschlechterungsverbot ist ernst zu nehmen. Der Schutzstatus eines FFH-Gebietes verbietet es, seinen Zustand zu verschlechtern.“, so Hans Greßirer, stellvertre-tender Vorsitzender des BUND Naturschutz in München.


„Das Urteil zeigt, dass noch immer stiefmütterlich mit dem Schutz unserer wertvollsten Naturräume umgegangen wird. Selbst unbedingt nötige Prüfungen er-folgen nicht in der nötigen Tiefe. Wesentliche Aspekte werden hingegen oft genug einfach ausgeklammert, so auch im vorliegenden Fall.“ ergänzt Rechtsan-wältin Lisa Eberlein, die den BN im Verfahren vertreten hatte.
In seiner Klage gegen den geplanten Umzug der Polizeihubschrauberstaffel in eine Enklave mitten im FFH-Gebiet „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“ hatte der BN gerügt, dass die durchgeführte Verträglichkeitsprüfung weder sämtliche Auswirkungen der Hubschrauberstaffel selbst auf das FFH-Ge-biet geprüft, noch eine Summationsprüfung des Vorhabens mit anderen bereits bestehenden Belastungen betrachtet hat.


Link zur Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München: https://vgh.bayern.de/presse/pressemitteilungen/

Ansprechpartner für Rückfragen:
BUND Naturschutz, Kreisgruppe München
Martin Hänsel, Geschäftsführer
Telefon 089 / 51 56 76 76, 0160 / 66 76 713