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BN legt Stellungnahme im Streit um das Douglasien-Wäldchen bei München vor

Jahrelanger Streit geht in die nächste juristische Runde. Der Kiesabbau-Konzern Glück hat beantragt, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuändern, um auf der Fläche des sogenannten Douglasienwäldchens in Planegg doch noch Kies abbauen zu dürfen. Der BN hat dazu nun eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht.

07.10.2024

Ausgangspunkt des Streits war eine Klage des BUND Naturschutz aus 2022 mit Unterstützung durch das Grünzug-Netzwerk Würmtal e. V. (GNW) gegen den geplanten Waldkahlschlag und den Kiesabbau in dem Wäldchen vorzugehen. Das Verwaltungsgericht hatte einen BN-Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren abgelehnt. Dagegen hat der BN Beschwerde eingereicht und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) recht bekommen. Die aufschiebende Wirkung der Klage wurde angeordnet. Das Landratsamt hat daraufhin zusammen mit dem Glück-Konzern eine ergänzte Genehmigung zur Waldrodung und Kiesabbau erteilt. Mit diesem juristischen Vorgehen versucht jetzt der Glück-Konzern vor dem Verwaltungsgericht den VGH-Beschluss abändern zu lassen, um die Waldrodung sofort durchzusetzen. Gegen dieses Vorgehen hat der BN nun eine Stellungnahme beim Gericht eingereicht. 

„Es handelt sich hier um wertvollen Bannwald; die Vorstellung, ihn für eine geringe Menge Kies zu opfern, ist absurd“, erklärt Julika Schreiber, BN-Regionalreferentin für Oberbayern. „Die Stellungnahme unserer Rechtsanwaltskanzlei macht deutlich, dass es keinen Grund gibt, den Beschluss des VGH zu revidieren. Der vom Glück-Konzern und Landratsamt vorgebrachte ‚neue‘ Sachverhalt, dass Forst Kasten nicht mehr zur Verfügung steht, war schon vor diesem Richterspruch bekannt.“ Hintergrund: Die Stadt München hatte den Kiesabbau im nahe gelegenen Forst Kasten zuvor verweigert. 

„An der Sachlage hat sich nichts geändert“, betont Herbert Stepp vom GNW. „Entsprechend dünn fällt die jetzt nachgeschobene Argumentation von Glück-Konzern und Landratsamt aus.“ Ohne echte Argumente versuche man die Ermessensfehler der ersten Abgrabungsgenehmigung zu heilen und besteht trotzig darauf, es überwiege „das Interesse der Unternehmerin an der wirtschaftlichen Nutzung der Fläche gegenüber dem öffentlichen Interesse an einem Erhalt der Bannwaldfläche“, wie es im neuen Bescheid des Landratsamtes heißt. „Wir fragen uns: Warum sollte das so sein? Um die 2,1 Hektar Kies unter dem Douglasien-Wäldchen kann es schwerlich gehen. Dann steht man halt in spätestens zwei Jahren wieder vor der gleichen Situation. Geht es dann dem Bannwald im Lochhamer Schlag an den Kragen oder der Dickwiese im Planegger Holz? Wann wird sich die Erkenntnis durchsetzen, dass Bannwald ein Tabu ist und man künftig anders wird bauen müssen als hauptsächlich mit Beton?“, so Stepp.  

Das Douglasien-Wäldchen steht seit mehr als 30 Jahren unter Bannwaldschutz. Die Ersatzaufforstung ist auf einem Acker nördlich der geplanten Auskiesungsfläche vorgesehen. Dort aber bildet der neue Wald eine Insel, umgeben von industrieartiger Tätigkeit (Kompostieranlage, Abgrabung/Verfüllung, Landwirtschaft) und befindet sich zudem auf einer mit Bauschutt verfüllten alten Kiesgrube mit vermutlich minderwertiger Erdauflage.

Auch die Ankündigung von Kurzarbeit für die in der Kiesgewinnung und ‑verarbeitung für den Fall, dass die Auskiesung nicht bald ermöglicht wird, ist nicht plausibel angesichts mehrerer aktueller Stellenausschreibungen und der Größe des Glück-Konzerns mit etwa 600 Mitarbeiter*innen. Dazu Martin Feldner und Dorit Zimmermann von der BN-Ortsgruppe Würmtal-Nord: „Seit vielen Jahren und insbesondere nach der wegweisenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgesichtshofs sucht der Vorstand der BN-Ortsgruppe Würmtal-Nord das Gespräch mit Politik und Industrie zu konstruktiven Lösungen für eine nachhaltige Transformation der örtlichen Baustoffwirtschaft. Baustoffrecycling und Erdwärme sind Themen, die sowohl von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden als auch zukunftsfeste Arbeitsplätze schaffen. Landratsamt und Glück-Konzern suchen nun leider stattdessen die weitere juristische Auseinandersetzung.“