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BN will auch gegen neue Wolfsverordnung klagen

Kabinett erlässt neue Wolfsverordnung. Stellungnahmen der Verbände sind nicht berücksichtigt worden. Verordnung verstößt immer noch gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht. Staatsregierung handelt grob fahrlässig.

15.10.2024

Staatskanzleichef Florian Herrmann hat heute nach der Kabinettssitzung verkündet, dass die Wolfsverordnung unverändert erneut erlassen wurde. Die alte Verordnung hatte das Verwaltungsgericht nach einer Klage des BN wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht. Der BN kündigt umgehend an, auch gegen die neue Verordnung zu klagen. „Die inhaltlichen Mängel sind offensichtlich. Die Staatsregierung handelt hier grob fahrlässig und verschwendet Zeit und Steuergelder“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. „Wir sind uns sehr sicher, dass wir die Klage gewinnen werden, und zwar aufgrund der eklatanten inhaltlichen Mängel der Verordnung. Die Verordnung setzt sich über geltendes nationales und europäisches Naturschutzrecht hinweg!“ 

Der BN hatte eine Stellungnahme zur Wolfsverordnung abgegeben. Diese und die Stellungnahmen der anderen Umweltverbände sind aber offensichtlich in keiner Weise berücksichtigt worden. „Das ist schon eine ziemliche Unverfrorenheit, die Stimmen der Verbände einfach zu ignorieren. Eine konstruktive Arbeit auch im Sinne der Weidetierhalter*innen sieht anders aus. Diese sind die Leidtragenden. An echten Lösungen zum Schutz der Weidetiere ist die Staatsregierung offenbar nicht interessiert.“  

Siehe auch die BN-Pressemitteilung zum Thema vom 29. Juli 2024