Bürgerwille wurde missachtet!
Mit Urteil vom 3.3.2003 hat der Verwaltungsgerichtshof die von der Gemeinde festgelegte Veränderungssperre für das Gelände des geplanten Atommüll-Zwischenlagers als unzulässig erklärt. Die vielbeschworene Planungshoheit der Kommunen wurde damit vom Tisch gewischt und der in einem Bürgerentscheid klar zum Ausdruck gebrachte Bürgerwille missachtet. Wirtschaftliche Interessen der Kraftwerksbetreiber dominierten über die atomaren Gefahren für die Bevölkerung, die vom Betrieb der Atomkraftwerke in Kombination mit dem Brennelemente-Zwischenlager ausgehen. Die in der Begründung der Gerichtsentscheidung erwähnte Minimierung der Atomtransporte ist abwegig. Das Zwischenlager dient einzig und allein der Sicherstellung des weiteren Betriebs der Kraftwerke Ohu 1 und Ohu 2 über Jahrzehnte hinaus. Atommüll wird weiterhin in großem Umfang produziert und ungeachtet der großen Gefahrenpotentiale für die Bevölkerung vor deren Haustür gelagert.
Der BN bedauert die Entscheidung des VGH, sieht aber dennoch keinen Grund die Flinte ins Korn zu werfen. Das Urteil stellt keinerlei Genehmigung dar, weder baurechtlich noch atomrechtlich, so dass nach wie vor keine Entscheidung über das geplante Zwischenlager gefallen ist. Der BN appelliert daher an die Gemeinde Niederaichbach ihre ablehnende Position weiterhin aufrecht zu halten und kündigt bereits jetzt an, gegen die noch ausstehende atomrechtliche Genehmigung zu klagen und alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
gez. Prof. Dr. Hubert Weiger
1. Vorsitzender des BN
gez. Paul Riederer
1. Vorsitzender BN-Kreisgruppe Landshut
Für Rückfragen: Paul Riederer, Tel. 0871/22390