Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Bund Naturschutz fordert nach heutiger Entscheidung der EuGH den endgültigen Verzicht auf den Bau der A 94 im Isental

Europäischer Gerichtshof hat bestätigt, dass im Isental keine Eingriffe zugelassen werden dürfen, die die ökologischen Merkmale ernsthaft beeinträchtigen. Mit dem Bau der A94 wäre dies nach Ansicht des BN zweifellos der Fall.

14.09.2006

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur geplanten A 94 östlich von München als großen Erfolg für den Naturschutz und die Menschen im Isental bezeichnet. Das Urteil hat nach Ansicht des BN generell hohe naturschutzpolitische Bedeutung.
„Konsequenz des vom Gericht bestätigten zwingenden Schutzes eines Natura 2000-Gebietes muss nun sein, endlich die Finger vom Isental zu lassen und auf eine Autobahn in diesem Tal zu verzichten“ fordert Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN).
Nach europäischem Naturschutzrecht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) darf ein Natura 2000-Gebiet nicht beeinträchtigt werden, wenn eine verträglichere Alternative vorliegt. Dies ist in einer sogenannten FFH-Verträglichkeitsprüfung zu prüfen. Die Autobahndirektion hatte bisher auf eine derartige Prüfung verzichtet. Erst vor kurzem wurde dies nachgeholt, allerdings äußerst unvollständig, da ohne Alternativenprüfung. „Klar ist: mit einem Ausbau der bestehenden B12 auf der sogenannten Trasse Haag liegt eindeutig eine wesentlich verträglichere Alternative vor im Vergleich zur Trasse im Isental. Auch die Autobahndirektion muss endlich das europäische Naturschutzrecht zur Kenntnis nehmen und strikt beachten.“ so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN. „Das sture Festhalten an der Isentaltrasse schadet nicht nur den Menschen vor Ort und der Natur, sondern ist auch noch ganz klar rechtswidrig.“ fasst der Rechtsanwalt des BN, Dr. Ulrich Kaltenegger, zusammen.

Nach der heutigen EuGH-Entscheidung kann nun die ausgesetzte Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weitergehen. Der BayVGH hatte im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen des BN und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Isentaltrasse vom 7.3.2002 angeordnet (=Baustop). Mittlerweile hat die Autobahndirektion eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgelegt, die aus Sicht des BN aber große Defizite aufweist. Der Autobahnbau im Isental ist zweifelsfrei ein erheblicher Eingriff.

Der EuGH hat mit dem heutigen Urteil den hohen Stellenwert des europäischen Naturschutzrechtes (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bestätigt. „Gerade prioritäre und höchst seltene Lebensräume wie Auwälder müssen einem hohen Schutzstatus unterliegen und die Anwendung der FFH-Richtlinie muss zu einer höheren Qualität der naturschutzfachlichen Prüfung führen“, bewertete Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern das Ergebnis.

Das Isental mit seinen Nebenbächen ist seit 2004 auf Druck der EU vom Freistaat Bayern als sog. FFH-Gebiet vorgeschlagen, die EU konnte jedoch wegen der Verzögerungen der Länder bei der Meldung die Gebietsliste für die Nachmeldungen noch nicht endgültig abschließen. Dennoch dürfen auch diese Gebiete nicht verschlechtert werden.
Der EuGH hat dazu heute entschieden:
„Für eine angemessene Schutzregelung für in einer der Kommission der Europäischen Gemeinschaften übermittelten nationalen Liste nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen aufgeführte Gebiete ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten.“ (Ziffer 1 des EuGH-Urteils zur Rechtssache C-244/05 vom 14.09.2006, eigene Hervorhebung).

Eine Autobahn mitten durch das bisher unzerschnittene und für ganz Oberbayern repräsentative Isentalsystem würde zu erheblichen ökologischen Funktionsverlusten, zu direktem Flächenverlust von Auwald und zu einer hohen Gefährdung von FFH-Arten wie der Bachmuschel oder Fledermäusen führen.

In der nun folgenden Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird es daher zentral um die mittlerweile von der Autobahndirektion vorgelegte FFH-Verträglichkeitsprüfung gehen. In dieser kommen die Gutachter zu dem fachlich nicht nachvollziehbaren Ergebnis, dass die Isentaltrasse kein erheblicher Eingriff wäre und daher auch keine Alternativenprüfung durchzuführen wäre.

Der Rechtsanwalt des BN, Dr. Ulrich Kaltenegger hält ein weiteres Festhalten an der Isentaltrasse und dem Verzicht auf die Alternativenprüfung nach diesem Urteil noch mehr als bisher für rechtswidrig. Es spricht auch juristisch alles dafür, nicht länger an einer rechtlich zweifelhaften Trasse Dorfen festzuhalten und statt dessen endlich die Alternative Trasse Haag umzusetzen und als grundsätzliche Alternative die Bahnverbindung in der Region zu verbessern.