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Bund Naturschutz kritisiert massiv das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens

Bund Naturschutz kritisiert massiv das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens als "Verbeugung vor der Staustufenlobby", zeigt sich jedoch nicht überrascht

09.03.2006

Nach der massiven Einwirkung einer einflussreichen Baulobby auf die politische Führung Bayerns und dem offensichtlichen Druck der politischen Führung auf die Fachbehörden konnte nicht mit einem anderen Ergebnis gerechnet werden

Die landesplanerische Beurteilung übernimmt trotz fundierter Stellungnahmen der Verbände wie auch z.B. des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz und anderer Fachbehörden kritiklos die Aussagen der Rhein-Main-Donau AG und der Stau-Befürworter. Zwar gesteht die Regierung von Niederbayern ein, dass z.B. zur Ausgleichbarkeit unterschiedliche Auffassungen bestehen, zieht daraus aber nicht die richtige Konsequenz, die Staustufe Aicha abzulehnen. Vielmehr verlagert die Behörde die Entscheidung auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.: "Spätestens in diesem Verfahren wird die Nicht-Machbarkeit auch für diejenigen endgültig sichtbar werden, die dies bis heute noch nicht glauben wollen". Um dies festzustellen, wird weiter Steuergeld für Planungen verschwendet. "Schließlich haben zum Teil die selben Gutachter, die jetzt in Niederbayern tätig waren, für die Staustufe Vohburg festgestellt, dass die dortigen aufwändigen Umgehungsgerinne die Verluste im Stauraum nicht ausgleichen können". Die landesplanerische Beurteilung beruht somit auf fachlich falschen Annahmen. "Dies gilt auch für die Veränderung des Grundwasserhaushaltes". Der Bund Naturschutz sieht auch hier seine kritische Stellungnahme zur Wiederherstellung des Grundwasserhaushaltes im Naturschutzgebieten Staatshaufen und Isarmündung durch Aussagen der Fachbehörden bestätigt.

Wie die Aussagen zur Ausgleichbarkeit werden auch fragwürdige Vorgaben zur verkehrlichen Notwendigkeit des Staustufenausbaus kritiklos akzeptiert. Die Forderung nach einer Abladetiefe von 2,50 m ganzjährig wird nicht hinterfragt, obwohl etwa 1400 km Donauwasserstraße dieser Vorgabe nicht entsprechen.

Tatsächlich besteht keine Notwendigkeit für die Staustufenkanalisierung und damit keine Rechtfertigung für die erheblichen Eingriffe in FFH-Gebiete. Aus Sicht des Bundes Naturschutz hätte schon im Raumordnungsverfahren eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die zur Debatte gestellten Ausbauvarianten durchgeführt werden müssen. Diese Prüfung wurde nun auf das Planfeststellungsverfahren verschoben. Prof. Weiger ist zuversichtlich, dass die Staustufenpläne an den Europäischen Naturschutzgesetzen scheitern werden.

Die Aussage der Regierung von Niederbayern, nur der Bau einer Staustufe sei mit den Zielen der Landesplanung vereinbar, ist keine zwingende Vorgabe für die Bundesbehörden, die nach wie vor an den Beschluss des Bundestags, die Schifffahrtsbedingungen nur mit flussregulierenden Maßnahmen zu verbessern, gebunden sind.

Der BN wird seinen Einsatz für die frei fließende Donau verstärken und kündigt alle rechtlichen Schritte an, um die frei fließende Donau vor dem Gericht zu verteidigen. Der BN appelliert, so Herr Weiger, vor allem an die SPD-Bundestagsfraktion, ihre Ablehnung von Staustufen auch politisch zu verteidigen und in der Koalition durchzusetzen.