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Bund Naturschutz schaltet die Regierung in Oberfranken ein

Rechtswidriger Bau einer Teerstraße am Naturschutzgebiet Walberla bei Forchheim

30.04.2008

In Bezug auf den rechtswidrigen Bau einer Teerstraße am Naturschutzgebiet Walberla bei Forchheim wendet sich der BN Landesverband direkt an die Regierung von Oberfranken und fordert den sofortigen Rückbau der asphaltierten Straße. Bei diesem besonders schweren Verstoß gegen bestehendes Umweltrecht wurde vor wenigen Tagen eine Straße ohne Genehmigung durch das beliebte Naturschutzgebiet gebaut. Keine der zuständigen Stellen für einen solchen Eingriff in Natur und Landschaftsbild wurden im Vorfeld beteiligt. Auch gegen weitere Verordnungen und Gesetze wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Kirchehrenbach, Waldemar Hofmann, vorsätzlich verstoßen.

 

„Wir müssen jetzt mit allen Mitteln gegen diesen widerrechtlichen Eingriff vorgehen, sonst wird der Fall Schule machen. Es kann nicht geduldet werden dass sich ein abgewählter Lokalpolitiker noch kurz vor dem Ende seiner Amtszeit über bestehendes Recht hinwegsetzt“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

 

Der BN fordert den sofortigen Rückbau der asphaltierten Straße und die Wiederherstellung des Zustandes vor der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers.

Die Beeinträchtigung der landschaftlichen Schönheit muss zwingend behoben werden.

 

„Es ist notwendig hier ein Zeichen zu setzen, denn wo sonst kann die Natur noch vor negativen menschlichen Eingriffen geschützt werden, wenn nicht in dafür besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten“, appelliert Mergner an die Verantwortlichen.

 

Das Schreiben des BN an die Regierung von Oberfranken hängt im Wortlaut dieser Pressemitteilung an.

 

Für Rückfragen:

Tom Konopka

BN-Regionalreferent für Oberfranken

Fon: 0911/818 78 24

Fax: 0911/86 95 68

Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de

 

Diese Pressemitteilung sowie Bilder der Baumaßnahme am Walberla

sind im Internet unter

<link presse mitteilungen.html>www.bund-naturschutz.de/presse/mitteilungen.htmlabrufbar.

 

Anhang : Mitteilung an die Regierung von Oberfranken

 

 

 

An die

Regierung von Oberfranken

Höhere Naturschutzbehörde

Postfach 11 01 65
D-95420 Bayreuth

 

 

Naturschutzgebiet Ehrenbürg bei Forchheim

Asphaltierung eines Wanderweges zur Zufahrtsstraße im

Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 22. April wurde der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Forchheim über Baumaßnahmen im Naturschutzgebiet Ehrenbürg informiert. Die von unserem Kreisgruppenvorsitzenden Heinrich Kattenbeck sofort verständigte Wasserschutzpolizei stoppte die Asphaltierung einer Zuwegung von Norden her.

 

Nach Zeitungsberichten liegt für den begonnenen Bau des Asphaltweges weder ein Gemeinderatsbeschluss, noch ein Bebauungsplan oder Planungsfeststellungsbeschluss oder eine Ausnahme nach NSG - VO § 7 (1) +(3)  noch eine Befreiung nach LSG – VO, noch eine Befreiung nach WSG – VO vor.

Der Kirchehrenbacher Bürgermeister Waldemar Hofmann will die Maßnahme laut Fränkischen Tag vom 24. April 2008 am 28. April 2008 per Gemeinderatsbeschluss im Nachhinein genehmigen lassen.

Die zuständigen Behörden wurden nicht beteiligt. Dies bestätigt die Höhere Naturschutzbehörde (Hr. Scheidler), das Landratsamt (Hr. Landrat Glauber) sowie die Rechtsaufsichtsbehörde (Hr. Thiel). Auch der zuständige Naturschutzbeirat bei der Regierung von Oberfranken wurde nicht vor Durchführung der Maßnahme beteiligt. Er hätte mit Sicherheit seine Zustimmung verweigert.

 

Der nicht genehmigte Eingriff stellt eine massive Beeinträchtigung für die oben genannten Schutzregime dar.

Die Asphaltierung betrifft u.a. den Schutzzweck des NSG §3 (3) „Oberflächengestalt bewahren“ sowie § 3 (4) „landschaftliche Schönheit und Eigenart erhalten“.

 

Im Übrigen weist der BN darauf hin, dass der kurze Abschnitt, direkt unterhalb der Waldkapelle, der seit einigen Jahren asphaltiert ist, damals ebenfalls widerrechtlich ausgebaut wurde. Der von Bürgermeister Waldemar Hofmann gegenüber den Medien dargestellte „Lückenschluss“ zwischen dem Parkplatz (unterhalb der kleinen Ruh) und diesem asphaltierten Bestand kann somit nicht als Argument herhalten.

 

Selbst die Sinnfälligkeit der Asphaltierung des Weges ist in Frage zu stellen. Laut Pressebericht solle durch den Ausbau des Weges Erosion verhindert werden. Die nun vollständig versiegelte Fläche trägt zu verstärktem Oberflächenabfluss und höheren Fließgeschwindigkeiten der anfallenden Regenmenge bei. Dies kann in kürzester Zeit zu erheblich stärkerer Erosion und erhöhter Beeinträchtigung der angrenzenden Flächen führen.

 

 

Der BN bittet eindringlich, diesen groben und vorsätzlichen Verstoß gegen das gültige Umweltrecht zu ahnden und den illegalen Bau rückgängig machen zu lassen. Der jetzige Zustand stellt eine gravierende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar und der vorherige, landschaftlich verträgliche Zustand muss wieder hergestellt werden.

Wir weisen weitergehend darauf hin, dass das rechtswidrige Verhalten des Bürgermeisters im Falle einer nachträglichen Genehmigung Schule machen könnte und ähnliche Eingriffe in Schutzgebiete in Zukunft noch schwerer zu verhindern sein würden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez.

Tom Konopka

Regionalreferent