BUND Naturschutz wirbt für „Ja“ bei Bürgerentscheid zu Windenergieanlagen im Ebersberger Forst
Für den BUND Naturschutz (BN) ist der ökologisch verträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung für die künftige Energieversorgung. Nur, wenn die Erneuerbaren möglichst schnell einen großen Teil unserer Stromversorgung übernehmen, können wir auf fossile Energieträger und Atomkraftwerke verzichten. Wie dringend wir aus der unsicheren Atomkraft aussteigen müssen, mahnte uns gestern der 35. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Beim Ausbau der Erneuerbaren müssen natur-und artenschutzrechtliche Bestimmungen Berücksichtigung finden und die Energiewende muss regional verankert sein, mit dezentralen Strukturen und regionaler Wertschöpfung. Ein juristisch abgestimmtes und akzeptiertes Vertragswerk liegt bereits vor, das den Bau von max. 5 Windrädern für die Zukunft sicherstellt.
Der Landkreis Ebersberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Für den BN eine Zielsetzung mit Vorbildcharakter. Erreicht werden kann dieses Ziel durch, Energiesparen, Energieeffizienz und den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
„Ich fordere die Ebersberger Landkreisbürger deshalb auf, seien Sie mutig, vertrauen Sie der Klimawissenschaft und stimmen Sie beim Bürgerentscheid mit einem „JA“ für fünf Windräder im Ebersberger Forst“, appelliert Olaf Rautenberg, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ebersberg.
Laut aktuellem Klimareport des bayerischen Umweltministeriums ist die durchschnittliche Temperatur in Bayern gegenüber 1950 um 1,9 ° C gestiegen ist. Das Pariser Klimaschutzabkommen hat zum Ziel die Erderwärmung auf maximal 2 ° C, besser 1,5 ° C zu begrenzen. Dieses Ziel ist in Bayern massiv in Gefahr. Daher bedarf es, um die schlimmsten Folgen der Klimakrise abzuwenden, einer drastischen Reduktion der Treibhausgase und einem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Landkreis Ebersberg gibt es bis heute erst ein Windrad in Hamberg, das ist eindeutig zu wenig. Obwohl die Gemeinden auch die Möglichkeit hätten, trotz der 10H-Regelung den Bau von Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Ein „JA“ beim Bürgerentscheid, ist kein Startschuss zum ungeprüften Baubeginn, vielmehr bedeutet ein „JA“ den Auftrag, das Procedere der Genehmigungsplanung mit Prüfung aller natur- und artenschutzrechtlicher Belange zu starten.
Für Rückfragen:
Annemarie Räder
BN-Regionalreferentin Oberbayern
Tel. 089/54 83 0114
E-Mail: annemarie.raeder@bund-naturschutz.de