BUND Naturschutz zeigt Fehlentwicklungen im Landkreis Traunstein auf: Unbegrenzter Flächenverbrauch durch falsche Raumplanung
Derzeit läuft die öffentliche Anhörungsfrist für die Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Unter anderem ist geplant das sogenannte Anbindegebot noch weiter zu lockern. Es besagt, dass neue Baugebiete nur angebunden an bestehende Siedlungen ausgewiesen werden dürfen. Nach den Vorstellungen des Heimatministeriums sind nun zu den bereits bestehenden noch weitere Ausnahmen vorgesehen. Künftig dürften Gewerbegebiete an den Ausfahrten aller Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen entstehen und wenn Gemeinden sich bei der Gewerbegebietsausweisung zusammentun, dürfen Sie überall auf der Grünen Wiese ausweisen. Auch Freizeiteinrichtungen oder Hotels dürften künftig auf der Grünen Wiese abseits der Orte entstehen.
„Mit diesen Änderungen würden die letzten wirksamen Leitplanken für eine natur- und ressourcenschonende Entwicklung Bayerns ausgehöhlt und die Vorgaben des Artikels 141 der Bayerischen Verfassung eindeutig mißachtet“, so Hubert Weiger, der Landesvorsitzende des BN. “Wir fordern daher keine neuen Ausnahmeregelungen zum Anbindegebot einzuführen, sondern im Gegenteil alle bestehenden Ausnahmeregelungen, bis auf emissionsintensive Betriebe, zu streichen“.
Die aktuelle Novellierung des LEP ist zu stoppen und eine grundsätzliche Neuausrichtung der Landesplanung in Bayern zu starten. Zentrale Kernelemente einer neu aufgestellten Landesplanung müssten konkrete Ziele zugunsten folgender Themenbereiche sein:
- Verkehrswende im Sinne von Klima-, Ressourcen- & Flächenschut
- nachhaltige und flächensparende Siedlungsstruktur mit dem Schwerpunkt Innenentwicklung und gegen eine weitere Zersiedelung
- ökologische Energiewende im Sinne des Klima- & Ressourcenschutzes
- Erhalt der naturnahen Räume und der Artenvielfalt in Bayern
- Erhalt des für die Identität Bayerns unerlässlichen Landschaftsbildes
Flächenverbrauch und Lebensraumzerstörung im Salzachtal
Ein drastisches Negativbeispiel, wie das bestehende Anbindegebot schon jetzt umgangen wird ist der Neubau der Firma Brückner in der freien Landschaft bei Abtenham in der Gemeinde Tittmoning. Es gibt einen Vorgeschmack auf die drohenden Entwicklungen nach der jetzt geplanten, noch viel weiter gehenden Lockerung des Anbindegebotes im Landesentwicklungsprogramm.
Die Firma Brückner baut aufgrund einer Sondergebietsausweisung ohne Anbindung an eine bestehende Bebauung ein neues Werk mit großen Hallen auf 6,8 ha Bauland. Damit wird das Ziel des Anbindegebotes, das der Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken soll, ausgehebelt. Eine Klage musste der BN aufgrund des ihm trotz internationaler rechtlicher Vorgaben in Deutschland immer noch nicht gewährten Klagerechtes Anfang August leider zurückziehen. „Wir bedauern, dass die Natur hier rechtlos ist und im Salzachtal ein Stück Heimat für Mensch und Natur verloren geht, obwohl es besser geeignete, schon erschlossene Gebiete gegeben hätte“, erklärte Hubert Weiger, zu diesem Bauvorhaben.
"Der Flächenverbrauch im Landkreis Traunstein geht trotz aller Forderungen nach einem Umdenken in der Kommunalpolitik unvermindert weiter, als hätten wir unbegrenzt Fläche zur Verfügung", klagt auch die Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz Beate Rutkowski. "Gewerbeflächen fressen sich in landschaftlich wertvolle Gebiete unseres Voralpen-Landkreises und bedrohen unersetzliche Flächen für den Naturschutz und für die Landwirtschaft". Allein im Jahr 2014 gingen im Landkreis 81,2 Hektar Fläche verloren.
"Mit dem Neubau der Firma Brückner wird zudem einer der letzten unersetzbaren Lebensräume des im Alpenvorland vom Aussterben bedrohten Kiebitzes und der von einem massiven Rückgang bedrohten Feldlerche in unserem Landkreis auf 30-40 ha vernichtet ", bestätigt auch die Vorsitzende der Ortsgruppe Tittmoning Ilse Englmaier. Damit verschlechtert sich die Situation für die hier noch vorkommenden Vogelpopulationen dramatisch. Eine tatsächliche Wiedergutmachung kann es in diesem Fall weder durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, noch durch Kompensation oder gar Geldzahlungen geben. Insgesamt werden durch den Neubau acht Hektar eines wichtigen Lebensraums und Brutgebiets von Kiebitzen direkt zerstört.
Aber auch die Bayerische Staatsregierung ist mit verantwortlich, weil sie es akzeptiert, dass im absoluten Außenbereich ohne Anbindung an vorhandene Baugebiete neue Gewerbegebiete entstehen können. Der BN wird deshalb auch den vorliegenden Fall, in dem ihm rechtlich leider die Hände gebunden sind nutzen, um solche unnötigen Naturzerstörungen bayernweit anzuprangern. Der Naturverlust ist umso schmerzlicher, weil sich die BN-Kreisgruppe Traunstein und die BN-Ortsgruppe Tittmoning sehr bemüht haben, naheliegende Alternativen in schon ausgewiesenen Gewerbegebieten zu unterstützen.
Für Rückfragen:
Kurt Schmid:
BN Regionalreferent für Oberbayern
Tel.: 089/548298-88
kurt.schmid@bund-naturschutz.de
Beate Rutkowski
1. Vorsitzende BN Kreisgruppe Traunstein
Tel.: 0861/12297
traunstein@bund-naturschutz.de