Erfolg: Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen ist nicht erlaubt
„Wir sind sehr froh über diese Entscheidung für den Fischotter! Vom Landwirtschaftsministerium erwarten wir nun, dass wieder konstruktiv an wirklich wirksamen Lösungen für die Teichwirte und einer naturnahen Teichwirtschaft mit dem Otter gearbeitet wird“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN. „Die Tötung von Fischottern ist weder rechtlich zulässig noch eine Lösung für die Teichwirte und mit dem heutigen Urteil hoffentlich endgültig vom Tisch. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für Abgeordnete von CSU und FW im bayerischen Landtag, die die Tötung politisch beschlossen hatten. Wir hoffen, dass damit auch grundsätzlich Forderungen nach dem Abschuss von Tierarten, die zum Sündenbock für grundlegende Probleme gestempelt werden, ein Ende haben.“
Der BN bekennt sich klar zur Teichwirtschaft und fordert aufgrund der vielfältigen Probleme der bayerischen Teichbesitzer bereits seit vielen Jahren ein „Existenzsicherungsprogramm“, das heißt eine bessere finanzielle Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft mit hohem Artenreichtum und die Einführung eines Fischotter-Bonus-Modells bei Entschädigungen. Aufgrund des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern wurde dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen. Auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für eine extensive Teichwirtschaft werden nur auf einem sehr geringen Teil der Teichfläche genutzt.
Der BN lehnt die Tötung auch von nur zwei Ottern pro Teichgebiet ab, weil kein klarer Nachweis der Zuordnung von Verlusten durch den Fischotter vorlag, weil die Verletzungsgefahr für Weibchen in den Fallen extrem hoch ist, und weil binnen weniger Wochen die nächsten Otter nachrücken würden - d.h. die Tötung von zwei Ottern für die Teichwirte kaum eine Wirkung hätte und damit der Einstieg in den dauerhaften Abschuss sein könnte. Diese Argumente wurden heute auch vom Gericht so bestätigt.
Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN unterstreicht: „Der Fischotter war früher in ganz Bayern verbreitet und wurde durch Bejagung und Verschlechterung der Wasserqualität fast ausgerottet. Ausgehend vom Grenzgebiet zu Tschechien breitet er sich in Bayern seit einigen Jahren wieder aus, ist aber immer noch eine im Bestand gefährdete und streng geschützte Tierart und hat weite Teile Bayerns noch nicht wieder besiedelt. Der Ausbreitung in Bayern kommt eine besondere Bedeutung zu, um die Lücke zwischen den Beständen in Ost-Europa sowie Frankreich und Spanien zu schließen.“
Die Regierung der Oberpfalz hat mit Bescheiden vom 16. März 2020 die "Entnahme" von maximal zwei Fischotter-Männchen an je drei Teichgebieten in der Oberpfalz in den Landkreisen Cham, Schwandorf und Tirschenreuth innerhalb eines Jahres genehmigt - als Fallenfang mit anschließender Tötung. Weibchen sollten wieder frei gelassen werden. Die Tötung ist im Fischotter-Managementplan von 2013 nicht enthalten. Er beruht auf den drei Säulen Beratung, Prävention und freiwillige Ausgleichszahlungen und und wurde so auch vom BN mitgetragen. Der Bayerische Landtag hat die Tötung aber im April 2018 als „4. Säule“ auf Antrag der CSU ad hoc beschlossen, der Vollzug wurde an die Regierung der Oberpfalz delegiert. Der BN hat am 20.04.2020 beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen die drei Bescheide der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Die mündliche Verhandlung fand aufgrund der Corona-Beschränkungen erst am 24. August 2021 statt. In Bayern gibt es etwa 10.000 Fischwirtschaftsbetriebe. Davon betreiben nur 200 die Fischerei als Haupterwerb, alle anderen werden im Nebenerwerb geführt.