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Ergänzendes Verfahren zum Landesentwicklungsprogramm (LEP)

BUND Naturschutz kritisiert weitere Öffnung für Zersiedlung der Landschaft und Zerstörung der letzten naturnahen Flussgebiete

18.01.2013

Der BUND Naturschutz (BN) hat zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Stellung genommen. „Der von Ministerpräsident Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Martin Zeil abgesegnete aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsprogramms würde den Flächenverbrauch und die Landschaftszerstörung noch weiter erleichtern“, kritisiert Richard Mergner, der BN-Landesbeauftragte den LEP-Entwurf. Das bisher für Neubaugebiete geltende „Anbindegebot“, das eine Zersiedelung der Landschaft verhindern soll, würde weiter gelockert. Ebenso  scharf lehnt der Verband die Beibehaltung des Ziels einer dritten Startbahn am Flughafen München und die noch leichtere Genehmigung von Supermärkten auf der grünen Wiese und in jeder Gemeinde ab. Die Staatsregierung habe offenbar in einigen Punkten dem Druck des bayerischen Gemeindetages nachgegeben, der sich gegen konkret anzuwendende landesweite Entwicklungsziele wehrt.

Notwendig wäre es aus Sicht den BN, dass das LEP mehr verbindliche Ziele formuliert, damit  der Schutz der Lebensgrundlagen und der Landschaft als Basis jeglicher ökonomischer und sozialer Entwicklung Bayerns gesichert werden kann. „Wir fordern die Abgeordneten im bayerischen Landtag auf, den LEP-Entwurf grundlegend zu überarbeiten“, so Mergner.

Eine Eindämmung des konstant hohen Flächenverbrauchs von ca. 18 Hektar pro Tag und ein Stopp der fortschreitenden Zersiedelung ist mit dem LEP Entwurf nicht zu erwarten. „Damit vertut die Staatsregierung eine weitere Chance, ihre Zielsetzung den Flächenverbrauch zu begrenzen und das Landschaftsbild Bayerns zu erhalten durch einen gesetzlichen Rahmen umzusetzen“, so BN-Regionalreferent Thomas Frey.

Das Anbindegebot, das neue Siedlungsgebiete nur angebunden an bestehende Siedlungseinheiten erlaubt, soll im 2. Entwurf noch weiter gelockert werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen  werden Autobahnanschlussstellen und deren Zubringerstraßen sowie vierspurige Bundesstraßen noch leichter für Gewerbebetriebe als Standort geöffnet. Es ist zu befürchten, dass Arbeitsplätze damit noch stärker aus den Städten und Dörfern an Standorte entlang von großen Straßen abwandern. In Zeiten steigender Ölpreise wäre genau die gegenteilige Entwicklung notwendig. Arbeitsplätze müssten an bestehenden Siedlungsschwerpunkten und an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs angesiedelt werden.

Der erste Entwurf sah zudem strengere Regelungen für Neubaugebiete vor. Vor der Ausweisung eines Neubaugebiets sollten die Kommunen nachweisen, dass Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Diese Nachweispflicht wurde im 2. Entwurf bedauerlicherweise gestrichen. Damit wird die Chance für ökologische Siedlungsstrukturen wieder aufgegeben.

Der BN kritisiert zudem, dass auch der neue Entwurf die Lockerung für Einzelhandelsgroßprojekte vorsieht. Damit wird der Einzelhandel in den Orts- und Stadtkernen weiter geschwächt und Großmärkte auf der Grünen Wiese erleichtert.

Die 3. Startbahn des Münchner Flughafens soll weiterhin als eines der flächenintensivsten  Einzelprojekte im LEP enthalten sein, obwohl die Münchner Bürger das Vorhaben in einem Bürgerentscheid abgelehnt haben. Der BN fordert die Staatsregierung auf, den Bürgerwillen im LEP umzusetzen und das Ausbauziel aus dem LEP zu streichen.

Der LEP-Entwurf erfüllt auch nach wie vor nicht europarechtlich verbindliche Prüfungsbestimmungen. Zwar hat man offenbar den formalen Fehler einer nötigen Prüfung der Verträglichkeit mit dem Schutz europäischer Schutzgebiete erkannt, diese dann aber nur auf zwei Seiten und ohne Bezug auf die konkreten Auswirkungen der vielen Planungen des LEP durchgeführt. Nur die 3. Startbahn und der Donauausbau werden konkret erwähnt, aber auch ohne eigene Prüfung. Damit verstößt der LEP-Entwurf gegen europäisches Recht.

Neu wurde auch ein Ziel aufgenommen, das den Neubau von Wasserkraftwerken in Bayern vorsieht. Der Neubau von Wasserkraftwerken geht regelmäßig massiv zu Lasten der Fluss- und Auenökologie und kann mangels Potenzial keinen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die großen Potenziale der Energiewende liegen bei der Energieeinsparung und dem Ausbau der Sonnen- und der Windenergie. Der Neubau von Wasserkraftwerken ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und dem Grundsatz „Natur und Landschaft als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen zu erhalten und entwickeln“. Der BUND Naturschutz fordern daher, den Neubau von Wasserkraftwerken als Grundsatz zu streichen. Bei dem neu eingefügten Ziel einer „nachhaltigen Nutzung von Biomasse“ ist es aus Sicht des BN essenziell detailliert im LEP zu definieren, was Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet.


Für Rückfragen:
Thomas Frey, BN Regionalreferent, Tel.: 089-54829864 oder 0160-95501313