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Europarecht muss auch beim Donauausbau gelten

Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz fordern von Bay. Staatsregierung Einhaltung geltender Umweltvorschriften

14.02.2006

Angriff auf die Donau über Transeuropäische Netze

Anlass für den verstärkten Blick der Naturschützer nach Brüssel sind Bestrebungen der Baulobby, auf dem Wege über die EU überzogene Bauprojekte insbesondere an der Wasserstraße Donau durchzusetzen.
Deutlich wird dies beim Blick nach Wien, wo in diesen Tagen ein Internationaler Kongress zur Stärkung der Binnenschifffahrt stattfindet, bei dem die Notwendigkeit des europaweiten Donauausbaus erläutert wird.


Die Angaben der EU zur Donau als "vorrangiger Achse Nr. 18" der Transeuropäischen Netzwerke sprechen davon, dass das genannte Ausbaumaß von 2,8 m erforderlich sei, um die Donau "für Schiffe bis zu 3000 t Tragfähigkeit befahrbar zu machen". Dies kritisiert Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz, als "Festhalten an Dimensionierungen aus den Zeiten der stalinistischen Groß-Schifffahrt". Weiger weiter, "eine Orientierung an einer Wassertiefe von 2,8 m wird angesichts der heutigen Logistik-Anforderungen allein eine horrende Verschwendung öffentlicher Mittel bewirken, da erhebliche Investitionen fehlgeleitet werden. Der Rhein und die untere Donau zeigen, dass Zuwächse in der Schifffahrt nicht mehr bei den Massengütern, sondern vor allem im Containerverkehr zu verzeichnen sind." Wegen der geringeren Ladungsdichte weisen Containerschiffe nur selten einen Tiefgang von mehr als 2 m auf. Der Ausbau der Containerschifffahrt - etwa durch die Verbesserung der Umschlagsmöglichkeiten und der Einbindung in Transportketten - gilt als einzig Erfolg versprechende Möglichkeit, nennenswert Verkehr vom LKW auf das Binnenschiff zu verlagern.


Europäische Kommission sieht Defizite beim Raumordnungsverfahren in Bayern

Die Bestrebungen, die Donau über das Programm der Transeuropäischen Netze europaweit auszubauen, stehen sicherlich nicht nur in Bayern im Gegensatz zu Europäischem Recht. Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz haben sich unabhängig voneinander anlässlich des Raumordnungsverfahrens zum Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen, dessen Ergebnis in diesen Tagen vorgelegt werden soll, an die Europäische Kommission gewandt, mit der Bitte um Einhaltung von europäischem Naturschutz- und Wasserrecht. Die Antwort der EU-Kommission: Auch aus naturschutzfachlicher Sicht sei die flussbauliche Variante eindeutig die bessere Lösung im Streit um den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. "Der [BN-]Stellungnahme entnehme ich, dass Sie die Variante A befürworten, einen Ausbau der Donau allein durch flussregelnde Maßnahmen, ohne Staustufen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass dieses aus naturschutzfachlicher Sicht eindeutig die bessere Lösung ist." "Ich gehe daher nach wie vor davon aus, dass im Falle eines Ausbaus der Donau, die Variante A realisiert wird.".


Europarecht zum Schutz der Natur: die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie

Zudem hat die EU-Kommssion gegenüber dem LBV bestätigt, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist, "wenn in einem Verfahren die in Betracht kommenden Alternativen geprüft und gegeneinander gewogen werden und dieses Verfahren mit der verbindlichen Auswahl der endgültigen Projektvariante endet." "Da keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, hat die Regierung von Niederbayern nach unserer Einschätzung ein Verfahrensfehler begangen", so Ulrike Lorenz, Landesbeauftragte des Landesbund für Vogelschutz. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung wird geprüft, inwieweit Eingriffe erheblich sind und ob es eine zumutbare Alternative gibt. Die vom Naturschutz favorisierte flussbauliche Variante A ist gemäß FFH-Richtlinie eine zumutbare Alternative. Zudem spielen in diesem Ausnahmeverfahren nach EU-Recht die so genannten Ausgleichsmaßnahmen erst einmal keine Rolle, solange verträglichere Alternativen vorhanden sind. "Mit dem Verzicht auf das FFH-Verfahren im Raumordnungsverfahren drückt sich der Freistaat Bayern ganz klar um eine nach EU-Recht zwingend vorgeschriebene Bevorzugung der naturverträglicheren Alternative." kritisiert Hubert Weiger. "Die von den Planern durchgeführten Wasserspiele, um die Stauvarianten angeblich verträglich zu machen, hätten in einem korrekten Verfahren nach EU-Recht keinen Bestand."

Bestärkt fühlen sich die Naturschützer durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes. (Urteil des EuGH vom 10.1.2006, C-98/03).
Der EuGH hat in diesem Urteil beispielsweise die Rolle der FFH-Verträglichkeitsprüfung explizit gestärkt, indem er eine Einschränkung auf bestimmte Projekte als unzulässig erklärt hat. Auch die Rolle der Bestimmungen zum Artenschutz hat der EuGH deutlich gestärkt, indem er bestimmte im deutschen Gesetz vorgesehene Ausnahmebestimmungen für rechtswidrig erklärt hat. Dies wird in Deutschland v. a. den Schutz der Arten, die in dem sog. Anhang IV der Richtlinie stehen, erheblich stärken. Demnach werden zahlreiche Amphibien, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge und Fledermäuse einen bessern Schutzstatus erfahren. Beim Raumordnungsverfahren zum Donauausbau wurde diese Anhang IV-Arten nicht berücksichtigt.

Lorenz appelliert an die Bayerische Staatsregierung und an die Vertreter der Schifffahrt, sich von Staustufen zu verabschieden, da sie gemäß EU-Naturschutzrecht nicht realisierbar sind. Wer eine schnelle Lösung für die Schifffahrt will, muss sich für Variante A entscheiden.

Europäisches Wasserrecht verlangt naturverträgliche Maßnahmen

Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz sehen in den Staustufenplänen einen eindeutigen Verstoß gegen europäisches Wasserrecht. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) setzt das Ziel, den guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen. In einer vorläufigen Einstufung durch bayerische Behörden wurde der Flussabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen wie der Main-Donau-Kanal in die Kategorie "erheblich verändert" eingeordnet, damit wurde der gute ökologische Zustand für die frei fließende Donau für unerreichbar erklärt. "Dies ist angesichts des international bekannten einmaligen naturschutzfachlichen Wertes dieses Donauabschnittes nur durch politische Einflussnahme und fachlich unzulässige Auslegung der Bewertungskriterien erklärbar." so Weiger und Lorenz einstimmig. Dem BN liegt ein Schreiben des Bayerischen Umweltministers Dr. Werner Schnappauf vom 2. Dezember 2004 an den Vorstand der Rhein-Main-Donau AG vor, in dem er zusagt, dass die Donau zwischen Straubing und Vilshofen im Hinblick auf einen Ausbau der Wasserstraße wie alle voll kanalisierten Flussabschnitte eingestuft wird. Dieter Scherf, der Vorsitzende des Bundes Naturschutz in Deggendorf sieht in der vorläufigen Einstufung als "erheblich verändert" den Versuch, die Europäische Kommission hinters Licht zu führen. "Der Versuch, sich mit einer Falschmeldung die Möglichkeit offen zu halten, den Fluss erheblich zu verändern, genau des Gegenteil dessen zu praktizieren, was mit der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden soll, wird ebenso so scheitern, wie einst der Versuch, die Donau bei den Meldungen der FFH-Gebiete zu verschweigen. Wir werden an der Donau alles daran setzen, dass der Fluss bei der endgültigen Einstufung zu seinem Recht kommt."


Europäische Hochwasserschutzregelungen bestärken eine naturverträgliche Entwicklung der Flüsse für den Hochwasserschutz

Eine geplante EU-Richtlinie zum Hochwasserschutz koppelt den Hochwasserschutz eng an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie an die Erstellung von Gesamtkonzepten. Die von Bayern vorgelegten Hochwasserschutzplanungen erfüllen diese Vorgaben noch nicht. Insbesondere liegt gerade für die Donau bisher noch kein Gesamtkonzept vor. "Gerade der für die niederbayerische Donau geplante Hochwasserschutz bewirkt durch das Abschneiden erheblicher Überschwemmungsflächen eine Verschärfung der Hochwassergefahr für die Unteranlieger und verstößt damit heute schon gegen den Richtlinienentwurf. In die gleiche Richtung wirken auch die Rodungen von Auwäldern im Deichvorland, mit denen die Wasserwirtschaftsbehörden gegen den Widerstand der Verbände begonnen haben", so Dieter Scherf über die Situation vor Ort.

Für den Bund Naturschutz und den Landesbund für Vogelschutz ist klar: die Donau zwischen Straubing und Vilshofen kann nach europäischem Recht nicht mit Staustufen ausgebaut werden. Jeder Versuch würde langwierige Klageverfahren nach sich ziehen und keine Aussicht auf Erfolg haben.