Expert*innenanhörung im Bayerischen Landtag - Bayerisches Klimaschutzgesetz verfehlt die Ziele von Paris 2015
Am 25.09. gehen zusätzlich deutschlandweit wieder Jugendliche der Fridays for Future Bewegung auf die Straßen, um einen besseren Klimaschutz einzufordern. Die bayerischen Pläne werden ihre Forderungen nicht erfüllen.
„Das im Gesetzesvorschlag formulierte Ziel, 55 Prozent der Treibhausgase bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 einzusparen, reicht bei weitem nicht aus, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Legt man die aktuellsten wissenschaftlichen Daten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen zu Grunde, stehen Bayern nur noch 0,7 Milliarden Tonnen Treibhausgase zum Ausstoß zur Verfügung. Das würde eine Reduktion der Treibhausgase um ca. zwei Drittel bis 2030 und Null Emissionen ab 2040 erfordern“, so Martin Geilhufe weiter.
„Der gesamte Gesetzestext wird zudem dadurch unwirksam, dass er explizit die Einklagbarkeit ausschließt. Die Nicht-Einhaltung des Gesetzes hätte keinerlei rechtliche Konsequenzen für die bayerische Staatsregierung, außer der Gefährdung der folgenden Generationen. Ohne Einklagbarkeit verkommt das Klimaschutzgesetz zu einer halbherzigen Empfehlung“, so Martin Geilhufe abschließend.
Die ausführliche Stellungnahme des BUND Naturschutz zum bayerischen Klimaschutzgesetz finden Sie hier: https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2020/Energie_und_Klima/PM_LFGM_31_20_Anlage_BN_Stellungnahme_Klimaschutzgesetz_StMUV_20-01-13.pdf
Für Rückfragen:
Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz
+49 172 7954607