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Forstreform gefährdet Bergwald!

Volksbegehren: Eintragungen in den Rathäusern
vom 16. - 29. November 2004

07.10.2004

"Durch die geplante Forstreform werden Zielaussagen der Bayerischen Staatsregierung aus den früheren Jahren konterkariert," kritisiert Prof. Hubert Weiger, Beauftragter des Volksbegehrens "Aus Liebe zum Wald". "Unter dem Diktat einer scheinbaren Wirtschaftlichkeit wird die Erfüllung allgemeiner Schutzfunktionen zweitrangig werden, mit verheerenden Folgen für Bodenschutz, Wasserrückhalt, Naturschutz und Erholung. Die gewaltigen Reparaturkosten werden unseren Enkeln aufgebürdet." Das Wald Bündnis Bayern ruft die bayerische Bevölkerung dazu auf, sich vom 16. bis 29. November in den Rathäusern für das Volksbegehren einzutragen. Nur so ist garantiert, dass unsere Wälder und die vielen unersetzliche Leistungen der Wälder nicht dem kurzfristigen Profit geopfert werden.

Die so genannte Forstreform macht die zwingende Sanierung der Bergwälder von der Haushaltslage und besonderen Förderprogrammen abhängig. Damit wird die Zukunft der Bayerischen Alpen als Lebens- und Wirtschaftsstandort gefährdet. Die Gewinnorientierung der geplanten Anstalt öffentlichen Rechts wird gerade im Alpenraum schlimme Folgen nach sich ziehen. Auch hier soll die Bewirtschaftung des Bergwaldes Gewinn abwerfen. Dabei ist es unumstritten, dass gerade die vielfältigen Schutzfunktionen, wie der Hochwasser-, Boden- und Lawinenschutz des Bergwaldes wesentlich wichtiger sind als die Holznutzung. Schon heute gibt es kaum mehr Geld für die Wegeerhaltung und die Umwandlung von instabilen Monokulturen in stabile Mischwäldern.

In den letzten Jahrzehnten war die Arbeit der Förster zunehmend von naturnahem, zukunftssicherem Waldbau geprägt, der die Sünden der Vergangenheit wieder rückgängig machen und die noch naturnahen Bergmischwälder und Schutzwälder fit für die Zukunft machen sollte. Das wird durch die Forstreform in Frage gestellt.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen als Alpenlandkreis ist von der Forstreform besonders betroffen. Eine Änderung der Wälder und der Waldbewirtschaftung wird sich auch negativ auf den Tourismus auswirken. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen gehört mit 46 Prozent Wäldern, die sich bis in Höhenlagen von 1.650 Meter erstrecken, zu den waldreichsten Landkreisen Bayerns. Viele dieser Wälder schützen Straßen, Orte und Menschen vor Muren, Steinschlag und Lawinen, z. B. die B2 zwischen Eschenlohe und Oberau, die B23 am Ettaler Berg oder die Schutzwälder am Laber, welche die B 23 und Oberammergau vor Schäden bewahren. Die Wälder des Landkreises werden seit Jahr hunderten genutzt. Vielfach sind durch Raubbau in der Vergangenheit auch einförmige Fichtenmonokulturen entstanden. Der Zustand der Bergwälder ist seit Jahrzehnten besorgniserregend. Nötig ist nach Ansicht des Wald Bündnis Bayern eine stärkere und konsequentere Umsetzung der Maßnahmen, für eine bessere Erfüllung der Schutzfunktionen.
Zur Umsetzung des Volksbegehrens "Aus Liebe zum Wald" haben sich deshalb in unserem Landkreis Alpenverein, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Lokale Agenda 21 Garmisch-Partenkirchen und Verein zum Schutz der Bergwelt zu einem Wald Bündnis Garmisch-Partenkirchen zusammengeschlossen.

Forderungen des WALD BÜNDNIS BAYERN zum Schutzwald

1. Im Staatswald und Körperschaftswald (öffentlicher Wald) haben die vielfältigen Gemeinwohlfunktionen Vorrang vor der Nutzungsfunktion und sind unabhängig von Einnahmen zu finanzieren und bestmöglich zu erfüllen.
2. Der naturnahe Waldbau muss im Gebirgswald Priorität haben. Als entscheidender Parameter für den Erfolg eines naturnahen Waldbau ist das flächige Aufwachsen der Jungtannen heranzuziehen. Dieses Ziel kann ohne die Lösung der jagdlichen Probleme nicht erreicht werden.
3. Solange das rasche Aufwachsen gemischter Bergwälder mit allen standortsheimischen Baumarten samt Begleitflora ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet ist, darf im Staatswald in alten Mischbeständen kein Holz geschlagen werden.
4. Den Wohlfahrtsfunktionen des Gebirgswaldes entsprechend muss die Schutzwaldsanierung zur Daueraufgabe erklärt werden. Die bisherigen Mittel sind zu verdoppeln und in einem mindestens 20-jährigem Sonderprogramm zu sichern.
5. In den meisten Bergwaldgebieten ist zunächst eine sehr starke Reduzierung des Schalenwildes und danach ist eine Fütterungskonzeption zu planen und rasch umzusetzen. Dabei darf Reh- und Gamswild im Bergwald überhaupt nicht, und Rotwild nur außerhalb des Bergwaldes oder in Wintergattern gefüttert werden. Das ist gesetzlich vorzugeben und auch zu überwachen.
6. Solange das rasche Aufwachsen gemischter Bergwälder nicht gewährleistet ist, müssen im Bergwald die Jagdzeiten (Schonzeitaufhebungen) sowie die Jagdmethoden (z.B. Durchführung revierübergreifender Bewegungsjagden) unbürokratisch und effektiv durchgeführt werden. Die geplante Verlagerung der jagdrechtlichen Zuständigkeit des Staatswaldes in die unteren Jagdbehörden der Landratsämter ist einer der zentralen Fehler der Forstreform, weil damit der Verwaltungsaufwand erhöht und mehr Bürokratie verursacht wird. Eine schnelle, unbürokratische Reaktion auf Verbissschwerpunkte ist so nicht möglich, da diese Behörden erheblichen Einflüssen der Jagdlobby ausgesetzt sind. Gewaltige Konflikte wie in den 70er Jahren sind vorprogrammiert, der Schlüssel zum waldbaulichen Erfolg wird leichtfertig aus der Hand gegeben.
7. Im Bergwald ist ein grundsätzliches Rodungsverbot zu erlassen. Es dürfen keine weiteren Einrichtungen für eine intensive Freizeitnutzung im Bergwald angelegt werden, wie Lifte, Skipisten, Schneekanonenteiche etc.. Der Neubau von Forststraßen muss endgültig unterbleiben.
8. Die Baumart Tanne, das eigentliche Rückgrat des Bergwaldes und Baum des Jahres 2004, muss wieder stärker am Waldaufbau im Bergwald beteiligt werden. Dazu sind vermehrt Alttannen zu erhalten und der Nachwuchs an Jungtannen ist zu sichern. Begleitend ist für die Baumart Tannen verstärkt zu werben, z.B. beim Holzhausbau.
9. Die Bewirtschaftungsbeihilfe für Schutzwälder in den Privatwäldern ist nach Zustand und Erfüllungsgrad der Schutzfunktion zu staffeln.