Genehmigung für Zwischenlager erhöht die Risiken der Atomkraftwerke für die Bevölkerung
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, die Klagen gegen drei atomare Zwischenlager in Bayern abzulehnen ist für den Bund Naturschutz (BN) enttäuschend. Das Gericht hat sich nach einer ersten Analyse des BN allerdings nur auf die fachbehördlichen Stellungnahmen verlassen ohne selbst eine von den Klägern durch mehrere Gutachten untermauerte kritische Prüfung vorzunehmen.
"Die Sabotage- und Terrorgefahr im Bereich der drei Zwischenlager an bayerischen Atomkraftwerke wird, wie die jüngsten versuchten Anschläge auf Regionalzüge zeigen, damit noch wachsen", so Sebastian Schönauer, stv. Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz. Auch beim gravierenden Störfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark hätten der Betreiberkonzern Vattenfall und die schwedischen Aufsichtsbehörden erst mit Verharmlosung reagiert.
"Die Atomtechnologie verzeiht keine Fehler, daher fordert der BN den sofortigen Ausstieg aus dieser unverantwortbaren Energieversorgung, damit der Atommüllberg bei völlig ungelöster "Entsorgung" nicht weiter wächst. Gemeinsam mit anderen Initiativen werden wir weitere rechtliche Schritte gegen die Zwischenlager zum Schutz der Bevölkerung prüfen", so Schönauer.
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