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Tiere und Pflanzen

Gentechnikfreie Region im Nürnberger Land - größte in Mittelfranken - weitet sich aus

Mit Selbstverpflichtungserklärungen kann Nachbarschaftsstreit verhindert werden

13.07.2004

Im Nürnberger Land entsteht derzeit auf Initiative von Biolandlandwirten die größte zusammenhängende gentechnikfreie Region in Mittelfranken, die sich bis in die Oberpfalz in den benachbarten Landkreis Amberg erstreckt. Sie umfasst derzeit eine zusammenhängende Fläche von ca. 1700 Hektar sowie zusätzlich 520 Hektar der Gemeinde Happurg. Beteiligt sind ca. 100 Landwirte. Mit ihrer Erklärung hoffen die Landwirte auf dauerhaften Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen in den nächsten Jahren. Imker, Kirchen- und Naturschutzvertreter aus der Region begrüßten die Initiative der Landwirte, die dem Mehrheitswillen der Verbraucher und Landwirte in ganz Deutschland entspricht.


Bioanbau mit gentechnikfreien Regionen sichern - Streit in den Dörfern vermeiden

"Wir haben diese Initiative gestartet, um Sicherheit für unsere Bioerzeugung ohne Gentechnik bei uns zu haben und um Streit mit unseren Nachbarn zu vermeiden", so Hans Klischewski, Biolandwirt aus Loch in der Gemeinde Hartenstein und Initiator der zweiten großen gentechnikfreien Region im Landkreis Nürnberger Land. Auch sein Kollege Klaus Hofmann, Biolandlandwirt aus Schmidtstadt im Landkreis Amberg hat sich in den letzten Wochen auf den Weg gemacht, um in den Abendstunden nach der Stallarbeit Nachbarbauern anzusprechen und sein Anliegen plausibel zu machen. Beide sind zufrieden mit der Resonanz und können bestätigen, dass auch bei den konventionellen Landwirten kein Interesse am Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen besteht. "Die Risiken sind einfach nicht absehbar, Versicherungen übernehmen keine Haftung und ein Nutzen für uns Landwirte ist derzeit auch nicht zu erkennen", so Sandra Pürner, Landwirtin aus Schmidtstadt. Auch Uwe Neukamm, Demeterlandwirt aus Vorderhaslach ist zufrieden mit der Resonanz aus seinem Umkreis. Er hat im Gemeindegebiet Happurg 33 Landwirte mit insgesamt 520 Hektar für den gentechnikfreien Anbau auf seiner Seite. In der Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anhang) verpflichten sich die beteiligten Landwirte, in den nächsten zwei Jahren kein gentechnisch verändertes Saat- oder Pflanzgut zu verwenden. Die Verpflichtung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird.

Neben der Region Nürnberger Land sind in Mittelfranken derzeit noch zwei weitere Initiativen bekannt, das ist im Landkreis Erlangen die Gemeinde Hüttendorf mit 15 Landwirten und 300 Hektar sowie im Landkreis Roth, Thalmässing / Offenbau mit 12 Landwirten. In der Oberpfalz existiert im Landkreis Amberg eine weitere gentechnikfreie Region in der Gemeinde Hohenkemnath sowie zahlreiche Initiativen im Landkreis Neumarkt.
Weitere Infos zu gentechnikfreien Regionen in Bayern und bundesweit auf der website: www.faire-nachbarschaft.de.


Novelliertes Gentechnikgesetz, Teil 1, im Bundestag verabschiedet - strenge Haftungsregelung zu erwarten

Weitgehend zufrieden sind die im Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft im Landkreis Nürnberger Land zusammengeschlossenen Verbände und Initiativen mit dem am 18.6. 04 im deutschen Bundestag verabschiedeten, nicht im Bundesrat zustimmungspflichtigen Teil des novellierten Gentechnikgesetzes. Denn dort sind wichtige Forderungen von Bioverbänden, Imkern und Umweltverbänden nach dem dauerhaften Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft umgesetzt.
So wurden beispielsweise beschlossen:

 ein bundesweit geführtes, öffentlich zugängliches Standortregister
 Produktinformation im "Beipackzettel" der Saatguthersteller, um gute fachliche Praxis zu regeln und
 die gesamtschuldnerische, verschuldensunabhängige Haftung.


Kosten für Schäden, die durch den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft entstehen, sollen nicht zum Teil auf die Steuerzahler abgewälzt werden, wie das die CDU/CSU regierten Bundesländer vorgeschlagen hatten, sondern die Anbauer und Hersteller des Saatgutes werden mit der Neuregelung in die Pflicht genommen. Außerdem wird es möglich sein, dass auch finanzielle Einbußen bei gentechnischen Verunreinigungen unterhalb des Schwellenwertes von 0,9 % vom Geschädigten geltend gemacht werden können. Rechtliche Auseinandersetzungen müssen nach dem neuen Gesetz dann privatrechtlich ausgetragen werden.


Forderungen

Für die noch nicht festgelegten gesetzlichen Regelungen zur guten fachlichen Praxis fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Verbände:

 Verbot des Anbaus von nicht-koexistenzfähigen transgenen Pflanzen wie beispielsweise Raps, sonstige Bienenweidepflanzen, heimische Pflanzen mit Kreuzungspartnern in der Wildflora, Pharmapflanzen und Gehölze

 Festlegung von Schutzmaßnahmen und ausreichend großen Abstandsflächen zwischen ökologisch sensiblen Gebieten und GVO-Anbauflächen (im km-Bereich) (GVO = gentechnisch veränderter Organismus)

 Gesetzlich gesicherte gentechnikfreie Regionen zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete, der gentechnikfrei produzierenden Landwirtschaft und der Saatgutproduktion

 Verbot des Anbaus von GVO in Überschwemmungsgebieten

 Monitoring EU weit verbindlich mit Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip

 Kriterien für den Abbruch von Freisetzungen oder in Verkehr gebrachten GVOs




Anlage 1

Gentechnikfreie Region auf freiwilliger Basis

Die unterzeichneten Betriebe erklären auf Grundlage dieser freiwilligen Vereinbarung:

1. Über die Laufzeit der Vereinbarung nur Saat- und Pflanzgut einzusetzen, das gentechnikfrei im Sinne der europäischen Kennzeichnungsverordnung ist.

2. Auf die Zulieferer von Saatgut einzuwirken, damit diese sich verpflichten, kurzfristig ihre Produkte auf gentechnisch veränderte Organismen hin untersuchen zu lassen und mittelfristig nur noch kontrolliertes Saatgut zu liefern.

3. Die Zulieferer von Futtermitteln darauf aufmerksam zu machen, dass man gentechnikfreie Ware haben möchte.

Diese Vereinbarung tritt am 01.08.2004 in Kraft und gilt bis zum 31.07.2006.
Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern kein Unterzeichner diese Selbstverpflichtungserklärung kündigt.
_________________ __________________ _________________
Name Vorname Telefon-Nr.:


___________________________________ ___________
Landwirtschaftliche Nutzfläche in ha

___________________________________
Anschrift


______________ ____.____.______ _______________
OrtDatumUnterschrift


Hans Klischewski, Loch Tel. 09152/ 8295


Anlage 2

Stellungnahme des Zeidlervereins Nürnberg und Umgebung

Der Zeidlerverein für Nürnberg und Umgegend fordert entschieden, auf die Ausbringung genmanipulierter Pflanzen im Interesse des Erhalts unseres Ökosystems zu verzichten.
Verzicht bedeutet Verantwortlichkeit.


Seit Millionen von Jahren hat sich eine Symbiose zwischen Pflanzen und Insekten entwickelt. Keine Seite kann ohne die andere überleben.
Aber 80% aller bunt blühenden Nutz- und Wildpflanzen und alle Obstsorten sind auf die Bestäubung durch die Honigbiene angewiesen.
Von der Qualität der Bestäubung hängt die Qualität der Früchte, ihre Haltbarkeit und ihre Keimfähigkeit ab.

Genveränderte Pflanzen produzieren ebenfalls Pollen. Diese werden von den Insekten, allen voran den Honigbienen, gesammelt und entsprechend ihrem entwicklungsgeschichtlichen Auftrag unkontrollierbar weiter getragen.

Wir Imker haften nicht für die Ausbreitung genveränderten Pollens.
Ohne unser Zutun werden wir diesen Pollen im Honig haben. Wegen der Deklarationspflicht ist der Honig nicht mehr zu verkaufen.

Immer mehr Imker werden dann die Haltung von Bienen beenden.
Die Bestäubungsleistung (heute mehrere zehn Milliarden € volkswirtschaftlicher Wert) wird reduziert und kaum mehr vorhanden sein.

Die Natur versteppt, nur noch durch Wind bestäubte Pflanzen überleben.

Ein Artensterben ohnegleichen ist die Folge.

Wir Imker können dies nicht verantworten und protestieren gegen die geplante Ausbringung genveränderter Pflanzen.

Merke:
Honig kann man importieren,
Bestäubung nicht!


Gez. Vorsitzender: Franz Mages, Hartstr. 5a, 90475 Nürnberg, 0911/830862