Geplante Tiefengrundwasserförderung durch Altmühltaler: Wasservorräte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke ausgebeutet werden!
Altmühltaler ist Teil der Aldi-Nord-Gruppe, das Tiefengrundwasser würde also durch einen milliardenschweren Konzern ausgebeutet - für den BUND Naturschutz Grund zur massiven Kritik an diesem Vorhaben. In Sichtweite des riesigen Hochregallagers der Firma Altmühltaler südlich von Treuchtlingen stellten Vertreter*innen des BN und der Bürgerinitiative „Wassergruppe Treuchtlingen“ am Donnerstag ihre Position zur geplanten Tiefenwasser-förderung vor. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe erklärte vor Ort: „Das hier über Jahrhunderte angesammelte Grundwasser ist besonders rein und muss in Zeiten der Klimakrise und immer stärkeren Trockenzeiten der kommunalen Trinkwasserversorgung als Reserve dienen. Wir lehnen in ganz Bayern eine dauerhafte Tiefengrundwasserförderung durch private Wasserabfüller ab. Es kann nicht sein, dass sich privatwirtschaftliche Unternehmen an einem allgemeinen Gut wie Wasser bereichern, zumal die Verteilungskämpfe um das Wasser auch in Bayern bereits begonnen haben.“
Über einen längeren Zeitraum soll aus dem Grundwasserstockwerk des Eisensandsteins Wasser gefördert und die Ergiebigkeit festgestellt werden. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat dazu kürzlich die Genehmigung erteilt. Über die mögliche dauerhafte Förderung wird nach Abschluss dieses Tests entschieden. Das Wasser soll aus einer fossilen Tiefengrundwasser-schicht entnommen werden, die die Staatsregierung 1994 unter einen ganz besonderen Schutz gestellt hat. Der BN befürchtet angesichts der zunehmenden Trockenheit in Zeiten der Klimakrise Verschlechterungen bei der Grundwasserneubildung und der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Brigitte Löffler, 1. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen: „Gerade unser Landkreis ist besonders von Trockenheit bedroht. Altmühltaler durfte jahrelang das Tiefengrundwasser des überdeckten Sandsteinkeupers entnehmen.
Wir sind dankbar, dass das Wasserwirtschaftsamt diesen Raubbau nun beenden will. Allerdings halten wir nichts davon, nun ein anderes Tiefengrundwasser für den Discounter ALDI-Nord freizumachen. Altmühltaler will aus den neuen Brunnen jährlich 80 Prozent seines Bedarfs decken. Der Rest soll immer noch aus dem überdeckten Sandsteinkeuper kommen, dabei müssen sogar die kommunalen Wasserversorger schon sparen.“
Anneliese Dischinger, BN-Ortsgruppe Treuchtlingen und Vertreterin der BI Wassergruppe Treuchtlingen. „Das Landratsamt weiß ja offenbar nicht mal, wer noch alles aus dem Eisensandstein Wasser fördert und wie groß das Vorkommen überhaupt ist. Wir wollen, dass während des Probeversuchs die Pegel nicht nur in Wettelsheim, Schambach und an der Walkquelle untersucht werden, sondern auch in Dietfurt, Möhren und an anderen Quellen.“
Abgesehen von der generellen Ablehnung einer Tiefengrundwasser-Entnahme, kritisiert der BUND Naturschutz vor allem auch, dass bislang noch nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im konkreten Fall vorliegt. Im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes zur Probeförderung heißt es zwar: „Für die spätere Grundwassernutzung ist ein vollständiger Wasserrechtsantrag […] für eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser […] einzureichen.“ Es fehlt aber jeglicher Hinweis auf die Durchführung einer UVP, die der BN bereits beantragt hat.
Im direkten Einzugsbereich liegen mehrere Wasserschutzgebiete, z.B. eines der Stadt Treuchtlingen (Schambach) oder das WSG Pappenheim. Im Bereich südwestlich Treuchtlingens liegen bedeutsame Gebiete, die nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt sind. Es handelt sich um die FFH-Gebiete: Schambachried, Mittleres Altmühltal mit Wellheimer Trockental und Schambachtal, Schambachtal mit Seitentälern sowie das Vogelschutzgebiet Felsen und Hangwaelder im Altmuehltal und Wellheimer Trockental. Zusätzlich stehen Gebiete unter nationalem Schutz, z.B. das Naturschutzgebiet Schambachried. Bedeutsamer Feuchtlebensraum ist zusätzlich das Dietfurter Ried in unmittelbarer Nähe der geplanten Brunnen. Für den BN ist nicht ausgeschlossen, dass die geplante Grundwasserentnahmen zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Schutzgebiete, ihrer Lebensräume und Arten sowie weiterer erfasster Biotope führen kann.
Hintergrundinformationen:
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat am 09.01.2024 die beschränkte Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 BayWG erteilt. Demnach darf die Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH aus Treuchtlingen auf einem Grundstück in der Gemarkung Dietfurt eine Bohrung für einen Brunnen 5 und auf einem Grundstück der Gemarkung Treuchtlingen eine Bohrung für einen Brunnen 6 ausbauen. Über eine Dauer von jeweils fünf bzw. sechs Wochen dürfen insgesamt 41.000 m³ Tiefengrundwasser gefördert und in den Möhrenbach bzw. in die Altmühl abgeleitet werden.
Der BUND Naturschutz sieht in dem genehmigten Pumpversuch die Gefahr, dass die Firma Altmühltaler auf Dauer wieder ein Tiefengrundwasser ausbeuten darf, denn zur Niederbringung der Bohrungen und dem Ausbau der zwei Brunnen werden erhebliche Investitionen getätigt, laut Altmühltaler geht es um zwei Millionen Euro. Das Landratsamt wird nach Abschluss der Probeentnahmen eine dauerhafte Förderung schwerlich ablehnen können.
Landkreis im Fokus:
Gerade im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen häufen sich die Genehmigungen und Eingriffe in die unersetzlichen Grundwasserkörper und Gewässer.
Bereits 2019 konnte der BN mit der Bürgerinitiative und vielen Unterstützer*innen im so genannten Treuchtlinger Wasserstreit eine Verdoppelung der Tiefengrundwasserförderung durch Altmühltaler verhindern. Die Firma Altmühlthaler fördert derzeit aus den Brunnen 1 und 2 250.000 m³ Wasser pro Jahr. Die Erlaubnis für die Entnahme aus den Brunnen 1 und 2 ist bis zum 28.02.2026 befristet. Aus den beiden Flachbrunnen 3 und 4 kann zusätzlich eine Menge von 400.000 m³ Wasser gefördert werden. Diese Erlaubnis ist bis 2034 befristet.
Vor wenigen Monaten musste der BN gegen Entwässerungsmaßnahmen am Naturschutzgebiet Schambachried einschreiten, die das Feuchtgebiet unwiederbringlich zerstört hätten. Die Untere Naturschutzbehörde stoppte die Maßnahmen. Wie gravierend der eingetretene Umweltschaden ist, wird sich erst in einigen Jahren zeigen.
Erst vor wenigen Tagen erteilte das Landratsamt dem Steinbruchbetrieb Stein- und Schotterwerke Weißenburg (SSW) die sofortige Erlaubnis, mit den Rodungen für eine Erweiterung des Steinbruchs zu beginnen. Hier klagt der BN gegen die Genehmigung, auch weil eine Weißenburger Trinkwasserquelle in Suffersheim gefährdet würde. Bereits begonnene Rodungen konnten vom BN gerichtlich gestoppt werden.